Die Republik Österreich ist eine parlamentarische Demokratie nach westlichem Muster. Nach dem Verhältniswahlrecht konkurrieren mehrere Parteien spätestens alle fünf Jahre um die 183 Sitze im Nationalrat. Dieser beschließt Gesetze und kontrolliert die Regierung. Neben der staatlichen Verwaltung gibt es auch Elemente der Selbstverwaltung, eine politisch aktive Zivilgesellschaft und die Zusammenarbeit in der Sozialpartnerschaft. Wie in allen Rechtsstaaten bestimmen Rechtsnormen das öffentliche und private Leben. Seit dem EU-Beitritt 1995 unterliegt Österreich dem Gemeinschaftsrecht. Im Jahr 2021 lebten etwa 450 Millionen Menschen in der EU. Die Integration Europas hat in den letzten Jahrzehnten wesentlich zu Frieden und Wohlstand beigetragen. Der europäische Einigungsprozess ist allerdings oft mühsam und geprägt von Rückschlägen und Krisen. Weltweit lebten 2018 nach Angaben der NGO Freedom House etwa 45 Prozent der Menschen in freien, 30 Prozent in teilweise freien und 25 Prozent in nicht freien Staaten. Seit 2006 ist ein Rückgang der Demokratien festzustellen. Politische und rechtliche Systeme 1920 Österreichische Bundesverfassung tritt in Kraft. 1949 Gründung des Europarats 1947 Beginn der österreichischen Sozialpartnerschaft 1957 „Römische Verträge“: Gründung der EWG 1960 Gründung der EFTA 1964 Österreich: 1. Volksbegehren (ORF- Reform) 1967 Gründung der EG 1977 Österreich: Einführung der Volksanwaltschaft 1951 Gründung der EGKS 1993 Gründung der EU (Vertrag von Maastricht) 28 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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