Zeitbilder 7, Schülerbuch

Bereits kurz nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 begann die Entrechtung der Juden in Deutschland. Foto, Cuxhaven (Deutschland), 1933. Vom Verlust des Bürgerrechts bis zur Isolation (1935–1938) Nach der gesellschaftlichen Diskriminierung wurden die Jüdinnen und Juden durch Gesetze ausgegrenzt. Im Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935 hieß es: QReichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, dass er gewillt und geeignet ist, in Treue dem deutschen Volk und Reich zu dienen. (Reichsgesetzblatt 1935. In: Dehlinger, Systematische Übersicht über 76 Jg. RGBl. 1867–1942, 1943) Damit verloren die deutschen Jüdinnen und Juden das Staatsbürgerrecht. Wenig später wurde das Gesetz „zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ erlassen: Q§ 1. Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes sind verboten. § 2. Außerehelicher Verkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes ist verboten. (…) § 5. Wer dem Verbot der § 1 und 2 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis oder Zuchthaus bestraft. (Reichsgesetzblatt 1935. In: Dehlinger, Systematische Übersicht über 76 Jg. RGBl. 1867–1942, 1943) Seit 1938 las man an Ortseingängen: „Juden unerwünscht!“, auf Parkbänken: „Nur für Arier!“ Jüdinnen und Juden mussten Zwangsvornamen annehmen (Sarah, Israel) und in ihren Pass wurde ein „J“ gestempelt. Die Stellung der Juden vor 1933 Ab dem Zeitalter der Aufklärung wurden in Europa viele Einschränkungen gegen Jüdinnen und Juden aufgehoben. Im Laufe des 19. Jh. erhielten sie in den meisten Staaten das volle Bürgerrecht – auch in der Habsburger-Monarchie (1867) und im Deutschen Reich (1871). Viele von ihnen verstanden sich als Deutsche, Österreicher oder Franzosen jüdischer Konfession und waren eng mit ihren jeweiligen Heimatländern verbunden. Ende des 19. Jh. verstärkte sich der (rassistische) Antisemitismus, der eine Zugehörigkeit der Jüdinnen und Juden zu den europäischen Nationen in Frage stellte. Deshalb strebte ein Teil der jüdischen Bevölkerung die Errichtung eines eigenen „Judenstaates“ in Palästina an (= Zionismus). Für viele deutsche Jüdinnen und Juden war dieser immer wieder aufkeimende Antisemitismus aber kein Grund, ihr Land zu verlassen. So erklärte der israelitische Gemeindevorstand in Frankfurt noch am 30. März 1933: QNichts kann uns die tausendjährige Verbundenheit mit unserer deutschen Heimat rauben, keine Not und Gefahr kann uns den von unseren Vätern ererbten Glauben abspenstig machen. (…) Wenn keine Stimme sich für uns erhebt, so mögen die Steine dieser Stadt für uns zeugen, die ihren Aufschwung zu einem guten Teil jüdischer Leistung verdankt. (…) Verzagt nicht! Schließt die Reihen! Kein ehrenhafter Jude darf in dieser Zeit fahnenflüchtig werden. (Zit. nach: Schmid u. a., Juden unterm Hakenkreuz, Bd. 1, 1983, S. 72) Gesellschaftliche Ächtung der Juden (1933–1935) Für die Nationalsozialisten galten die etwa 500 000 deutschen Jüdinnen und Juden (im Jahr 1933) als größte Feinde des „deutschen Volkes“. Man schrieb ihnen die Schuld an Not und Elend der Zwischenkriegszeit zu. Mit der Machtübernahme Hitlers wurden Antisemitismus und Verfolgung der jüdischen Bevölkerung zum Regierungsprogramm. Am 1. April 1933 gab es einen offiziellen Aufruf zum Boykott (= Ausschluss) jüdischer Geschäfte. Von da an folgten immer wieder Plünderungen jüdischer Geschäfte sowie körperliche Angriffe gegenüber jüdischen Bürgerinnen und Bürgern ohne Folgen für Täterinnen und Täter. Jüdinnen und Juden wurden aus allen öffentlichen Ämtern entlassen und durften auch nicht mehr als Ärztin oder Arzt arbeiten. 8. Vom Antisemitismus zum Holocaust/zur Shoa 72 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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