1939 wurde der Reichsarbeitsdienst auch für Frauen im Alter von 17 bis 25 Jahren eingeführt. Im weiteren Verlauf des Krieges wurden sie überall dort eingesetzt, wo Männer fehlten – in den Rüstungsbetrieben wie im öffentlichen Verkehr. Schließlich dienten sie auch bei der deutschen Wehrmacht als Nachrichten- oder Flakhelferinnen. „Gleichschaltung“ der Kultur im Dritten Reich Die „totale Revolution“ der Nationalsozialisten erfasste auch Kunst und Kultur. Die eigens eingerichtete „Reichskulturkammer“ überwachte ab 1933 das gesamte Kulturleben. Vor allem die neuen Stilrichtungen in Literatur, bildender Kunst und Musik (z. B. der Jazz) wurden als „entartete Kunst“ aus der Öffentlichkeit verbannt bzw. verboten. Insgesamt 16 000 Gemälde verschwanden aus deutschen Museen und Sammlungen. „Arbeit und Brot“ und „Kanonen statt Butter“ Mit dem Versprechen von „Arbeit und Brot“ weckten die Nationalsozialisten große Hoffnungen bei den mehr als sechs Millionen Arbeitslosen Anfang der 1930er Jahre. Daher nahmen sie von Anfang an große Schulden zur Arbeitsbeschaffung in Kauf. Bei der Errichtung von Autobahnen, Kraftwerken, Partei-Prunkbauten und im Wohnungsbau fanden viele Menschen Beschäftigung. Eine starke Entlastung des Arbeitsmarktes erfolgte durch die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht und des verpflichtenden Reichsarbeitsdienstes im Jahr 1935. Schon ab 1935 hatte die Rüstungsproduktion jedoch absoluten Vorrang vor der Konsumgüterproduktion. Arbeiterinnen und Arbeiter bekamen Kündigungsschutz und einen Mindesturlaub zugesprochen, doch die niedrigen Löhne wurden nicht erhöht. Die freien Gewerkschaften waren seit 1933 verboten. In der neu gegründeten Deutschen Arbeitsfront (DAF) aber entschieden die Parteifunktionäre und die Unternehmer und nicht die Arbeitnehmervertreter. Fragen und Arbeitsaufträge 1. Erläutere, wie sich die NS-Herrschaft vor dem Zweiten Weltkrieg auf das Alltagsleben der Menschen sowie auf die Wirtschafts- und Kulturpolitik auswirkt. 2. Arbeite heraus, welche Leistungen der Staat gegenüber seinen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern bzw. umgekehrt der einzelne Mensch dem Staat gegenüber nach den Vorstellungen der Nationalsozialisten (Goebbels, Ley) erbringen sollte. Diskutiert, ob und inwieweit ein Staat heute berechtigt ist, die „Freiheit des Individuums“ einzuschränken. 3. Analysiere das Heiratsinserat von 1940: Welche Erwartungshaltung bzw. Einstellung Frauen gegenüber kommt hier zum Ausdruck? 4. Beschreibe und interpretiere die Aussage des Plakats. Erläutere, welche Vorstellungen von der Rolle der Frau hier zum Ausdruck kommen. Joachim Schich (Entwurf), „Unterstützt das Hilfswerk Mutter und Kind“. Plakat der 1934 gegründeten NS-„Volkswohlfahrt“. Hitler beschrieb die Rollen von Mann und Frau so: QWas der Mann einsetzt an Heldenmut auf dem Schlachtfeld, setzt die Frau ein in ewig geduldiger Hingabe, in ewig geduldetem Leid und Ertragen. Jedes Kind, das sie zur Welt bringt, ist eine Schlacht, die sie besteht für das Sein oder Nichtsein ihres Volkes. (Zit. nach: Reden an die deutsche Frau, Reichsparteitag, Nürnberg, 8. September 1934, S. 5 ff.) In der Parteizeitung „Völkischer Beobachter“ beurteilte Hitler die Arbeit von (akademisch gebildeten) Frauen so: QWenn heute eine weibliche Juristin noch so viel leistet und nebenan eine Mutter wohnt mit fünf, sechs, sieben Kindern (…), dann möchte ich sagen: Vom Standpunkt des ewigen Wertes unseres Volkes hat die Frau, die Kinder bekommen hat (…), mehr geleistet, mehr getan! (Zit. nach: Völkischer Beobachter vom 13. September 1936) Ab 1934 wurden alle verheirateten Beamtinnen entlassen. Damit gab es neue Arbeitsplätze für Männer. Ab 1938 mussten alle Frauen unter 25 Jahren ein unbezahltes Pflichtjahr in Familien oder auf dem Land verrichten. Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg 61 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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