Zeitbilder 7, Schülerbuch

EU-Parlamentspräsident Tajani begrüßt Facebook-Chef Zuckerberg im EU-Parlament in Brüssel. Foto, 2018. 2018 wurden die Daten von ca. 87 Millionen Facebook-Mitgliedern ohne deren Wissen an das britische Unternehmen Cambridge Analytica weitergegeben. Zuckerberg musste sich deshalb im US-Kongress und im EU-Parlament zur Datenschutz-Politik von Facebook äußern. Eigenverantwortung beim Datenschutz Um sich möglichst sicher im Netz bewegen zu können, sollte man sich mit den Datenschutzmöglichkeiten für Computer und Smartphones auseinandersetzen. Der Journalist Dirk Peitz schreibt über die Eigenverantwortung der Nutzerinnen und Nutzer beim Datenschutz (2018): Wer als Verbraucherin auch im digitalen Sinne mündig sein will, muss sich eigenverantwortlich verhalten. Das bedeutet, dass wir jede Nutzung einer vermeintlichen Gratisdienstleistung als Datentauschgeschäft begreifen und für uns bewerten: Ist es mir wert, dass Google meinen momentanen Standort erfährt und in der Summe ein Bewegungsprofil von mir, wenn ich Google Maps auf dem Smartphone öffne? Denn ohne meine Daten findet Google Maps nur schwer den Weg. Muss ich dazu aber außerdem noch meine ganzen Google-Accounts freiwillig verknüpfen? Oder: Bin ich einverstanden damit, dass Facebook selbstverständlich stets versucht sein wird, die von mir auf all seinen Plattformen – also auch auf Facebook Messenger, WhatsApp und Instagram – produzierten Daten abzugleichen und für das Werbe-Targeting zu benutzen? (…) Die meisten Horrorvisionen sind so personalisiert wie die Werbung, die wir im Netz sehen: Wir beschwören sie mit unserem eigenen Verhalten herauf – oder verhindern sie genau damit. Facebook und Google bieten weder Dienstleistungen an, die zu den unveräußerlichen Menschenrechten gehören, noch ist deren volle Nutzung unausweichlich. Wir sind alle Geschäftspartner dieser Firmen, wir sind alle unsere eigenen Datenhändler. Welche Art von Deals wir mit Tech-Unternehmen eingehen, liegt wesentlich an uns. (Peitz, Unsere Daten müssen wir selbst schützen. Online auf: https:// www.zeit.de/digital/datenschutz/2018-05/dsgvo-datenschutz-nutzerinternet-facebook, 6. 6. 2018) Der zentrale Kommunikationsort im Internet sind die Sozialen Netzwerke. Auch über Messenger-Dienste tauschen sich viele Menschen aus und veröffentlichen Fotos, Videos, Musik und Texte. Neun von zehn Jugendlichen in Österreich nutzen täglich soziale Online-Dienste. Am beliebtesten ist WhatsApp, gefolgt von Snapchat. Dass dabei viele Daten preisgegeben und von den Unternehmen zu Werbezwecken genutzt werden, ist vielen Menschen zu wenig bewusst. Im Zusammenhang mit Datenschutz handeln viele nach dem Motto: „Ich habe doch nichts zu verbergen!“ Doch kann man schnell in Situationen geraten, in denen man die Kontrolle über die eigenen Daten haben möchte. Oft ist es nämlich schwer, etwas wieder dauerhaft und vollständig aus dem Netz zu entfernen. Datenlecks, gestohlene Passwörter, gehackte Datenbanken – derartige Schlagzeilen sind alltäglich geworden. Datenschutz ist ein wichtiges Thema für alle Internet-Nutzerinnen und -Nutzer. Zu Recht fordern viele, dass Medienunternehmen besseren Schutz vor unbefugtem Zugriff auf Nutzerdaten bieten müssen. Auch von Politikerinnen und Politikern wird verlangt, mit neuen Gesetzen für besseren Datenschutz im Netz zu sorgen. Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Seit Mai 2018 müssen die neuen Datenschutz-Regeln der EU in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die DSGVO verspricht mehr Schutz für personenbezogene Daten. Folgende Grundsätze sind darin enthalten: –– „Recht auf Sicherheit“: Über den Missbrauch der Datenschutzgesetze müssen Konsumentinnen und Konsumenten informiert werden. –– „Recht auf Auskunft“: Unternehmen und Organisationen müssen gespeicherte Daten auf Anfrage zur Verfügung stellen. ––„Recht auf Datenminimierung“: Es sollen nur so wenig persönliche Daten wie möglich erfasst werden. Die Erhebung der Daten muss zweckgebunden erfolgen. –– „Recht auf Information“: Konsumentinnen und Konsumenten müssen wissen, wer persönliche Daten erhebt. Daten dürfen nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung erhoben werden. –– „Recht auf Vergessenwerden“: Nutzerinnen und Nutzer erhalten das Recht, personenbezogene Daten wie Informationen über das Privat- und Berufsleben sowie Fotos oder Videos im Netz löschen zu lassen. Das bedeutet zusammengefasst: Webseiten und Unternehmen sollen nur jene Daten sammeln, die sie für die Bereitstellung ihrer Dienste benötigen. Bei Missbrauch können sich Personen und Unternehmen an eine nationale Datenschutzbehörde oder ein Gericht in der EU wenden. Unternehmen müssen mit Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des Jahresumsatzes rechnen. Datenschutz im Netz 178 Politische Bildung Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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