Zeitbilder 7, Schülerbuch

In der Geschichte war es die längste Zeit selbstverständlich, dass die arbeitsfähigen Eltern für ihre Kinder sorgten und sich um die eigenen alten Eltern kümmerten. Die Sorge füreinander umspannte in den Familien also in der Regel drei Generationen. Das Modell des „Generationenvertrages“ In den letzten ca. 100 bis 150 Jahren konnten viele dieser Sorge- und Betreuungsaufgaben von den einzelnen Familien nicht mehr geleistet werden. Sie wurden daher zunehmend von der gesamten Gesellschaft übernommen. Die Ideen dazu wurden im 18. und 19. Jh. entwickelt. Ab dem beginnenden 20. Jh. wurde zur finanziellen Versorgung für die aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen alten Menschen das Pensionskassensystem aufgebaut. Etwas später als die Pensionen wurden zur Entlastung der Eltern Beihilfen für die Versorgung der Kinder eingeführt. Die Gelder sowohl für die Pensionen als auch für die Beihilfen für Kinder werden von der mittleren Generation, der so genannten „Erwerbsgeneration“ oder „Elterngeneration“ erwirtschaftet. Ihr Einkommen dient also neben dem eigenen Unterhalt sowohl dem Unterhalt der Kinder (= der nachwachsenden Generation) als auch der Sicherung des Lebensunterhalts der alten Menschen im Ruhestand im Rahmen des Pensionssystems. Die mittlere Generation investiert diese Leistungen in der Erwartung darauf, dass die nachfolgende Generation auch wieder die notwendigen finanziellen Leistungen für die Jungen und Alten aufbringt. Dieses System wird als „Generationenvertrag“ bezeichnet. Kritisches zum „Generationenvertrag“ Kritikerinnen und Kritiker dieses Systems wenden ein, dass es nicht gerecht sei: Die Erwerbsgenerationen müssen nämlich nicht nur die Pensionen von Männern und Frauen, die Kinder großgezogen haben, sondern auch jene von kinderlosen Personen erwirtschaften. Außerdem bleiben die Unterhaltskosten der Kinder und der Erziehungsaufwand für sie überwiegend bei den Die Sorge der Generationen füreinander – der „Generationenvertrag“ Eltern. Kritikerinnen und Kritiker argumentieren weiter, dass bei kinderlosen Paaren beide Partner verdienen und sie sich daher einen höheren Lebensstandard leisten können als Eltern mit Kindern; und sie beziehen überdies zwei Pensionen, während bei Ehepaaren mit Kindern in vielen Fällen ein Partner – meist die Frau – wegen der Kinderversorgung zeitweise aus dem Berufsleben ausscheidet, dadurch meist schlechtere Berufschancen und weniger Einkommen hat und schließlich eine geringere Pension bekommt. Befürworterinnen und Befürworter des „Generationenvertrag“-Systems weisen darauf hin, dass die kinderlosen Erwerbstätigen über ihre höheren Steuern z. B. auch das Bildungswesen für die heranwachsende Generation mitfinanzieren und auf solche Weise auch in die junge Generation investieren. Neue Herausforderungen im Bereich des „Generationenvertrages“ In Österreich gibt es sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich ein ausgebautes System an Unterstützungsmöglichkeiten für alte Menschen. Dennoch ist nahezu jede Familie mit Problemen im Zusammenhang mit „Unterstützung und Pflege im Alter“ betroffen: Die steigende Lebenserwartung der Menschen und damit verbunden die wachsende Zahl an pflegebedürftigen alten Menschen stellt Angehörige und Gesellschaft vor neue Herausforderungen – sowohl hinsichtlich der steigenden Kosten als auch bezüglich der notwendigen Pflegekräfte. Zeitungen schreiben von Notständen im Altenpflegebereich: Der aktuelle Bericht der Volksanwaltschaft weist eklatante Missstände in Alten- und Pflegeheimen auf. Angesichts der steigenden Zahl an pflegebedürftigen Menschen dürfte sich die Lage künftig verschärfen. 85 Prozent aller Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt. Rentner/in = Pensionist/in Altersrente = Pension Die Zusammenhänge des Generationenvertrages. Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung. (Online auf: http://www.bpb.de/ nachschlagen/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19473/generationenvertrag, 7. 5. 2018) 176 Politische Bildung Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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