Zeitbilder 7, Schülerbuch

Der Völkerbund 1920 nahm der Völkerbund seine Tätigkeit auf. Damit wurde erstmals in der Geschichte eine globale Friedensordnung umgesetzt. Der amerikanische Präsident Wilson erwartete sich davon einen dauerhaften Frieden („Make the world safe for democracy“) und die Entstehung bzw. Stärkung von Demokratien weltweit. In den Satzungen hieß es u.a. (zusammengefasst): Art. 8: Nationale Abrüstung bis zu einem Minimum, das mit der nationalen Sicherheit (…) vereinbar ist. (…) Art. 10: Gegenseitige Anerkennung der territorialen Integrität [Unversehrtheit der Grenzen, Anm. d. A.] und der politischen Unabhängigkeit der Mitglieder. (…) Art. 12: Ein Streit zwischen Mitgliedern, der den Frieden gefährdet, ist einem Schiedsgericht vorzulegen. Art. 13: Die Mitglieder haben die (…) Entscheidungen (…) anzuerkennen. (…) Art. 16: Ein Mitglied, das Krieg beginnt, befindet sich im Krieg mit allen Mitgliedern des Völkerbundes. Diese brechen sogleich alle Handels- und Finanzbeziehungen mit ihm ab. (…) Art. 23: Weitere Aufgaben: (…) Sorge für gute Arbeitsbedingungen, Überwachung des Rauschgift- und Waffenhandels, Garantie des freien Handels, Maßnahmen gegen Krankheiten. (…) Art. 25: Das Rote Kreuz und ähnliche Organisationen sind zu unterstützen. (Nach: Die Pariser Völkerbundakte vom 14. Februar 1919 Art. 8, 10, 12, 13, 16, 23, 25) Erörtere, inwiefern sich mit solchen Bestimmungen kriegerische Konflikte vermeiden lassen könnten. Große Erfolge bei der weltweiten Friedenssicherung und Abrüstung konnte der Völkerbund nicht erzielen, jedoch wirkte er bei der Betreuung von Flüchtlingen, der Bekämpfung des Hungers und der Lösung einiger lokaler Konflikte in den 1920er Jahren mit. Ein Grund für die Schwäche des Völkerbunds lag darin, dass wichtige Nationen nicht oder nur zeitweise Mitglieder waren. Die USA traten dem Völkerbund gar nicht bei. Der Senat lehnte nämlich eine Mitgliedschaft wegen der neuen isolationistisch ausgerichteten Außenpolitik ab. Erst spät oder nur zeitweilig Mitglied waren das Deutsche Reich (1926 – 1933), die Sowjetunion(1934 – 1939) und Italien (bis 1937). Letztlich blieb der Völkerbund gegen die aggressiven Diktaturen im Deutschen Reich, in Japan und in Italien machtlos. Endgültig scheiterte er mit dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges. 1946 wurde er offiziell aufgelöst. Schon 1945 waren die „Vereinten Nationen“ (UN) gegründet worden. Vertrag von Versailles mit dem Deutschen Reich: –– Abtretung von Elsass-Lothringen an Frankreich sowie von Posen, Westpreußen und Oberschlesien an Polen –– Entmilitarisierung des Rheinlandes –– Völkerbundverwaltung im Saarland ––Abtretung der Kolonien an den Völkerbund zur Verwaltung –– Abrüstung auf ein Berufsheer von 100000 Soldaten ––Wiedergutmachung der Kriegsschäden (Reparationen) Vertrag von Saint-Germain mit Österreich: –– Anerkennung der „Nachfolgestaaten“ –– Abtretung deutschsprachiger Gebiete im Sudetenland sowie in Böhmen und Mähren, Südtirols, von Teilen der Untersteiermark, des Mießtals, des Seelands und des Kanaltals –– Verbot des Anschlusses an das Deutsche Reich –– Abrüstung auf ein Berufsheer von 30000 Soldaten Vertrag von Trianon mit Ungarn: –– Abtretung von fast 70 Prozent des Königreichs Ungarn an die Nachbar- und Nachfolgestaaten (siehe Karte) Vertrag von Sèvres mit der Türkei (trat nicht in Kraft): –– Verlust aller arabischen Gebiete –– Abtretung der ägäischen Inseln an Griechenland Vergleiche die hier genannten Bestimmungen der Friedensverträge mit den hier angeführten Vorstellungen von Präsident Wilson. Erkläre, an welchen Bestimmungen des Versailler Vertrages die französischen Interessen erkennbar sind. Nimm Stellung dazu, welche Punkte das Deutsche Reich und Österreich vermutlich als besondere Härten empfanden. Erkläre, warum die Verlierer die Regelungen auch als „Diktatfrieden“ bezeichneten. Reaktion auf die Friedensverträge In Österreich und im Deutschen Reich lösten die Bestimmungen der Verträge Verbitterung und anhaltende Proteste aus. Die hohen Reparationszahlungen und die Tatsache, dass dem Deutschen Reich und seinen Verbündeten die alleinige Schuld am Ausbruch des Krieges gegeben wurde, wurden entschieden abgelehnt. Die Revision ( = Zurücknahme) der harten Bedingungen des Versailler Vertrages war im Deutschen Reich eine wesentliche politische Forderung. Adolf Hitler erhob die Revision des „Schanddiktates“, wie er den Versailler Vertrag nannte, zu einem seiner wichtigsten Programmpunkte. Der amerikanische Politiker John Foster Dulles, der den Paragraphen der Alleinschuld des Deutschen Reiches entworfen hatte, meinte später: QEs war in allererster Linie die heftige Reaktion des deutschen Volkes auf diesen Artikel des Vertrages, die den Grundstein für Hitler-Deutschland gelegt hat (…). (Zit. nach: Craig, Geschichte Europas 1815–1980, 1996, S. 96) Die Zwischenkriegszeit – Umbrüche und Krisen 11 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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