Zeitbilder 7/8, Schülerbuch

1. Die Nationalsozialisten errichten eine Diktatur Anfang und Aufstieg der NSDAP Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges bildeten sich im Deutschen Reich mehrere rechtsextreme Gruppen. Aus einer dieser Gruppen entstand 1920 in München die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP). Schon 1921 leitete sie der gebürtige Österreicher Adolf Hitler. Nach dem Vorbild Mussolinis schuf er uniformierte Verbände: zuerst die „Sturmabteilung“ (SA), später die „Schutzstaffel“ (SS). Offizielle Aufgabe der SA war der Schutz von Parteiveranstaltungen, die SS sollte Hitler persönlich schützen. Bald aber dienten diese paramilitärischen Organisationen der Einschüchterung, Terrorisierung und später der Vernichtung aller Gegner. Schon 1923 unternahm die radikale, auf 20 000 Mitglieder angewachsene Partei einen Putschversuch in München, der aber scheiterte. Die Partei wurde deshalb verboten, Hitler zu fünf Jahren Haft verurteilt, aber schon nach weniger als einem Jahr wieder freigelassen. Hitler gründete bald nach seiner Freilassung 1925 die Partei neu. Bis zum Ausbruch der Weltwirtschaftskrise (vgl. S. 24 f., S. 34) blieb die NSDAP eine unbedeutende Splitterpartei. Erst dann begann ihr großer Aufstieg: Außenpolitisch forderten die Nationalsozialisten die Aufhebung des Vertrages von Versailles und ein Ende der Wiedergutmachungszahlungen. Den Millionen von Arbeitslosen versprachen sie „Arbeit und Brot“. Die Not war so entsetzlich, dass viele Menschen ihre Hoffnungen auf Hitler setzten. Dazu zählten viele Menschen der unteren Mittelschicht (Kleinhandwerker und -kaufleute, Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte und Beamte), aber auch national-konservativ eingestellte Menschen. Außerdem erhielt die Partei kostenlose Propaganda-Unterstützung durch die konservative Presse und spätestens seit 1933 auch finanzielle Unterstützung durch große Teile der Wirtschaft. Die deutsche Großindustrie erwartete sich von Hitler ein Zurückdrängen der Arbeiterbewegungen und eine Vergrößerung der Rüstungsaufträge – beide Erwartungen erfüllten sich. Schon 1930 wurden die Nationalsozialisten nach den Sozialdemokraten zur zweitstärksten Partei im deutschen Reichstag. Auch bei verschiedenen Landes- und Kommunalwahlen wuchs ihr Stimmenanteil beträchtlich. Im Jahr 1931 schlossen sich Nationalsozialisten, Deutschnationale und der aus ehemaligen Frontsoldaten bestehende Bund „Stahlhelm“ zur „Harzburger Front“ zusammen. Ihre Vertreter verachteten die Demokratie, die Parteien und den Parlamentarismus. Sie waren vom deutschen Sendungsbewusstsein und vom „Herrenmenschentum“ überzeugt. 30. Jänner 1933 – Hitler wird Reichskanzler Aus diesen Gruppen bildete sich auch die „Regierung der nationalen Konzentration“. Sie wurde am 30. Jänner 1933 vom Reichspräsidenten Paul von Hindenburg mit Hitler als Reichskanzler ernannt. Außer Hitler waren nur noch zwei weitere nationalsozialistische Minister in der konservativen Regierung vertreten. Daher glaubten jene Politiker, die sich für Hitler als Reichskanzler eingesetzt hatten, Hitler als Regierungschef kontrollieren und für ihre Ziele benutzen zu können. Dies war jedoch eine Fehleinschätzung. Schon am 1. Februar 1933 setzte Hitler die Auflösung des Reichstags und Neuwahlen durch. Er hoffte nämlich, so zur absoluten Mehrheit zu gelangen. Adolf Hitler während seiner Rede bei der Wahlfeier der NSDAP im Berliner Sportpalast. Foto, 14. September 1930 (Tag der Reichstagswahlen). Über Hitlers Rednergabe urteilte ein „Parteifreund“: „Er sprach über zweieinhalb Stunden, oft von geradezu frenetischen Beifallsstürmen unterbrochen, und man hätte ihm weiter, immer weiter zuhören können. Er sprach sich alles von der Seele und uns allen aus der Seele.“ Der Reichstagsbrand – Ausschaltung der Kommunisten In der Vorwahlzeit terrorisierten SA und SS (zusammen ca. 600 000 Mann) die politischen Gegner. Dieser Terror war staatlich geduldet. Er erreichte nach dem Brand des Reichstagsgebäudes am 27. Februar 1933 seinen Höhepunkt. Die Nationalsozialisten bezichtigten die Kommunisten der Brandlegung und eines Umsturzversuchs. Sie begannen sofort mit der Verhaftung tausender kommunistischer Funktionärinnen und Funktionäre, aber auch anderer politischer Gegnerinnen und Gegner. Die Presse der Linksparteien wurde verboten und damit auch ihre Wahlwerbung stark eingeschränkt. Das Ende der bürgerlichen Freiheiten Bereits am Tag nach dem Reichstagsbrand veranlasste Hitler Reichspräsident Hindenburg zur „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ (28. Februar 1933). Sie sollte der „Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewalttaten“ dienen: Q§1: Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechtes der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechtes, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegrafen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Hausdurchsuchungen und von Beschlagnahme sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig. (Reichsgesetzblatt 1933, S. 83. In: Dehlinger, Systematische Übersicht über 76 Jg. RGBl. 1867–1942, 1943) 54 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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