Der Vertrag von Lissabon beinhaltet folgende Aspekte: 1. Ein demokratischeres und transparenteres Europa ––Das direkt gewählte Europäische Parlament wurde aufgewertet. Zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat besteht bei einem Teil der EU-Rechtsvorschriften Gleichberechtigung. ––Stärkere Einbeziehung der nationalen Parlamente: Einhaltung des „Subsidiaritätsprinzips“: Die EU wird nur dann tätig, wenn auf der übergeordneten Ebene der EU bessere Ergebnisse erzielt werden. Dadurch und durch die Stärkung des Europäischen Parlaments soll die EU insgesamt demokratischer werden. –– Stärkeres Mitspracherecht der Bürgerinnen und Bürger: Dank der Bürgerinitiative können EU-Bürgerinnen und EU-Bürger von der Kommission neue politische Vorschläge einfordern. ––Die Zuständigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und der EU werden klarer getrennt. –– Erstmals wird die Möglichkeit zum Austritt eines Mitgliedstaates geschaffen. 2. Ein wirksameres Europa –– Schnellere und wirksamere Arbeitsmethoden: Die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rat wird auf neue Politikbereiche ausgedehnt. Ab 2014 wird die „qualifizierte Mehrheit“ nach dem Prinzip der „doppelten Mehrheit“ von Mitgliedstaaten und Bevölkerungsgröße bestimmt. Eine doppelte Mehrheit ist dann erreicht, wenn 55 Prozent der Mitgliedstaaten, die gemeinsam mindestens 65 Prozent der europäischen Bevölkerung auf sich vereinen, zustimmen. ––Stabilere und schlankere Institutionen: Erstmals wird eine Präsidentin bzw. ein Präsident des Europäischen Rates gewählt. Die Amtszeit beträgt zweieinhalb Jahre. Die Ergebnisse der Wahlen zum Europäischen Parlament wirken sich direkt auf die Wahl der Kommissionspräsidentin bzw. des Kommissionspräsidenten aus. 3. Ein Europa der Rechte und Werte, der Freiheit, Solidarität und Sicherheit –– Demokratische Werte werden betont. ––Die Bürgerrechte und die Charta der Grundrechte werden rechtsverbindlich. –– Stärkung der „vier Grundfreiheiten“ ––Solidarität zwischen Mitgliedstaaten: EU und Mitgliedstaaten sollen solidarisch handeln im Falle eines Terroranschlages oder einer Naturkatastrophe oder bei Problemen im Energiebereich. –– Mehr Sicherheit: Mehr Kompetenzen für die EU in den Bereichen Sicherheit und Recht, um eine bessere Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung zu erreichen. 4. Europa als Global Player. Zusammenfassung aller außenpolitischen Instrumente der EU. Damit kann die EU zu seinen internationalen Partnern eine klare Position einnehmen. –– Ein neuer Hoher Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, gleichzeitig Vizepräsident der Europäischen Kommission; ein neuer Europäischer Auswärtiger Dienst Mit der Charta sind die EU-Grundrechte schriftlich und verständlich niedergelegt worden: Charta der Grundrechte der Europäischen Union Würde des Menschen • Verbot der Todesstrafe • Verbot der Folter, Sklaverei, Zwangsarbeit sowie des Klonens von Menschen Freiheiten • Recht auf Freiheit und Sicherheit • Achtung des Privat- und Familienlebens • Datenschutz • Recht auf Gedanken-, Gewissens-, Religions-, Meinungs- und Vereinigungsfreiheit • Recht auf Bildung • Recht zu arbeiten und einen frei gewählten oder angenommenen Beruf auszuüben • Garantie der unternehmerischen Freiheit • Recht auf Eigentum Gleichheit vor dem Gesetz • Gleichheit von Männern und Frauen • Schutz der Rechte von Kindern, der älteren Menschen und Behinderter • Minderheitenschutz Solidarität • Umwelt- und Verbraucherschutz • Verbot von Kinderarbeit • Zugang zur Gesundheitsfürsorge und zu ärztlicher Vorsorge Bürgerrechte • Aktives und passives Wahlrecht • Recht auf gute Verwaltung • Zugang zu Dokumenten Justizielle Rechte • Unabhängige und unparteiische Gerichte • Unschuldsvermutung • Verhältnismäßigkeit der Bestrafung • Verbot der Doppelbestrafung (Wiener Zeitung in Zusammenarbeit mit dem Bundeskanzleramt (Hg.), Eine Verfassung für Europa. Die neuen Spielregeln für ein friedliches Miteinander, Wien, o. J., S. 20 f.) Benenne konkrete Verstöße gegen die oben angeführten Grundrechte durch Staaten innerhalb oder außerhalb der EU. Politische Organe und andere Einrichtungen Der Europäische Rat: Er legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der Europäischen Union fest. Er setzt sich zusammen aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der EU-Kommission. 214 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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