rung schlägt vor, die Gesamtheit der französischdeutschen Kohlen- und Stahlproduktion einer gemeinsamen Hohen Behörde zu unterstellen, in einer Organisation, die den anderen europäischen Ländern zum Beitritt offensteht. Die Zusammenlegung der Kohlen- und Stahlproduktion wird sofort die Schaffung gemeinsamer Grundlagen für die wirtschaftliche Entwicklung sichern – die erste Etappe der europäischen Föderation – und die Bestimmung jener Gebiete ändern, die lange Zeit der Herstellung von Waffen gewidmet waren, deren sicherste Opfer sie gewesen sind. Die Solidarität der Produktion, die so geschaffen wird, wird bekunden, dass jeder Krieg zwischen Frankreich und Deutschland nicht nur undenkbar, sondern materiell unmöglich ist. (Schuman-Erklärung. Online auf: https://europa.eu/european-union/ about-eu/symbols/europe-day/schuman-declaration_de, 29. 4. 2019) Der ehemalige deutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer schrieb dazu in seinen Erinnerungen: Q Es mußte eine Lösung der deutschen Frage gefunden werden, die (…) unsere westlichen Nachbarn beruhigte und ihnen das Gefühl von dauernder Sicherheit gab. (…) Ich bin Deutscher, aber ich bin und war auch immer Europäer und habe als solcher gefühlt. Deshalb habe ich mich von jeher für eine Verständigung mit Frankreich eingesetzt, ohne die ein Europa nicht möglich ist (…). (Adenauer, Erinnerungen 1945–1953, 1965, S. 40 f.) Benenne die Gründe und Motive von Schuman und Adenauer zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Von der EGKS zur EG Neben dem Wunsch, den Frieden in Europa zu erhalten, spielte auch die Sorge westeuropäischer Staaten vor einer Machtausweitung der Sowjetunion eine Rolle. Zusätzlich benötigte man wegen des bevorstehenden Endes des Marshallplanes neue Ideen zur Förderung des wirtschaftlichen Aufschwungs. Die Bundesrepublik Deutschland stimmte durch ihren Bundeskanzler Konrad Adenauer dem Schuman-Plan zu. 1951 wurde von Belgien, der BRD, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden der Pariser Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, auch Montanunion) geschlossen. Damit schufen diese Staaten einen gemeinsamen Markt für die kriegswichtigen Güter Kohle, Stahl, Eisenerz und Schrott. Dadurch sollte eine unbeschränkte Aufrüstung der Staaten künftig verhindert werden. Die sechs Mitgliedstaaten der EGKS dehnten die wirtschaftliche Integration schließlich auf alle Gebiete aus: Mit der Unterzeichnung der „Römischen Verträge“ 1957 (sie traten 1958 in Kraft) entstanden die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG oder EURATOM). Das Ziel der EWG war die Errichtung eines gemeinsamen Marktes durch: –– die Schaffung einer Zollunion, –– den Abbau aller Handelsschranken, –– eine gemeinsame Agrar- und Verkehrspolitik, ––Erleichterungen im Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sowie ––eine schrittweise Angleichung der Wirtschafts- und Währungspolitik der Mitgliedstaaten. Die EURATOM fördert die friedliche Nutzung der Kernenergie und -forschung einschließlich alternativer Energiequellen sowie die Reaktorsicherheit und den Umweltschutz. Zunächst arbeiteten EGKS, EWG und EURATOM getrennt und mit eigenen Organen. 1967 wurden die bis dahin unabhängigen Organisationen EGKS, EWG und EURATOM zusammengeschlossen. Ihre gemeinsame Organisation war die Europäische Gemeinschaft (EG). Ein weiterer wichtiger Meilenstein auf Europas Weg zur Einigung war die Einheitliche Europäische Akte (EEA). Sie trat 1987 in Kraft. Nun waren unter anderem Mehrheitsentscheidungen im (Minister-)Rat und die – sehr eingeschränkte – Beteiligung des Europäischen Parlaments (EP) an der Gesetzgebung möglich. Die EG sah mehrere Formen der Beteiligung von Drittstaaten vor: Freihandelsabkommen, Assoziierungsabkommen und den Beitritt als Vollmitglied. Seit 1967 wurde die EG ständig erweitert. Dieser große Wirtschaftsraum (seit 1968 gab es keine Zölle innerhalb der EG, dafür einen gemeinsamen Außenzoll) mit seinem riesigen Potenzial drohte die Nichtmitglieder wirtschaftlich an den Rand zu drängen. Dies umso mehr, als die EG 1993 den Europäischen Binnenmarkt verwirklicht hat, der durch die „vier Freiheiten“ gekennzeichnet ist. Die vier Freiheiten im Binnenmarkt Freier Personenverkehr Freier Warenverkehr Freier Dienstleistungsverkehr Freier Kapitalverkehr EU-Bürgerinnen und EU-Bürger können gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche und freiberufliche Dienste im EU-Raum anbieten und ausüben Weniger Beschränkungen im Kapital- und Zahlungsverkehr Wegfall von Grenzkontrollen (im Schengen-Raum) Verstärkte Kontrollen an den EU-Außengrenzen Wegfall der Grenzkontrollen Gemeinsamer Zolltarif gegenüber Drittstaaten Beschreibe in eigenen Worten die vier Freiheiten im Binnenmarkt. Nenne Beispiele für Möglichkeiten, die sich daraus für dich persönlich ergeben können. Politische und rechtliche Systeme 211 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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