Sie sind dagegen, weil die Bürger bei so einer Frage überfordert sind? Es gibt gute Gründe, warum die parlamentarische Demokratie (…) quer durch Europa als unverzichtbar gilt – ergänzt durch Elemente der direkten Demokratie. Aber sollte man die Österreicher angesichts der Politiker-Verdrossenheit nicht mehr einbinden in die Entscheidungsfindung? [Die Politiker] müssen Lehren aus der Politiker-Verdrossenheit ziehen, langfristig denken und Resultate liefern. Sie müssen bereit sein, Entscheidungen zu treffen und diese nicht an ihre Auftraggeber (…) zurückgeben. Das Volk ist der Auftraggeber und wählt Politiker, damit diese Verantwortung übernehmen. Man [sollte] daran arbeiten, dass die Elemente der direkten Demokratie effizienter werden, aber nicht ein neues System forcieren, das den Parlamentarismus schwächt. (…) Welche Themen taugen für eine Volksabstimmung – und welche sicher nicht? Das Problem, worüber darf abgestimmt werden und worüber nicht, wird ja erst künstlich geschaffen, wenn man (…) den Gesetzgeber durch Volksabstimmungen teilweise überspielen kann. Dann kommen manche und sagen: Aber über das Budget und Grundrechte und über Europa-Fragen und Minderheitenrechte etc. darf das Volk nicht abstimmen. (…) Es sollte also keine Automatik geben: Ab zehn Prozent Unterstützer eines Volksbegehrens gibt es eine Volksabstimmung? Keine Automatik, wo die parlamentarische Verantwortung übersprungen werden kann. (…) (Fischer, Nein zu mehr Volksabstimmungen, 2012. Online auf: http:// kurier.at/nachrichten/4497 613-fischer-nein-zu-mehr-volksabstimmungen.php; Interview von Karin Leitner und Josef Votzi, 26. 5. 2012) Aus dem ÖVP-FPÖ-Regierungsprogramm 2017–2022 über die „Stärkung der Demokratie“: (…) In unserem (…) politischen System muss direkte Demokratie in Zukunft eine größere Rolle spielen. (…) Der Ausbau direktdemokratischer Elemente soll daher Schritt für Schritt und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern erfolgen. Schritt 1: Volksbegehren weiterentwickeln • Künftig sollen 100.000 Wahlberechtigte eine echte Gesetzesinitiative starten können. Ein Volksbegehren, das mit dieser Anzahl unterstützt wird, ist den bisherigen Einbringungsmöglichkeiten von Gesetzen (Regierungsvorlagen und Initiativanträgen) gleichwertig und folgt den gleichen parlamentarischen Spielregeln. (…) • Um zu vermeiden, dass Volksbegehren mit mehr als 100.000 Unterstützerinnen und Unterstützern im parlamentarischen Prozess versanden, werden folgende Verfahrensgarantien eingeführt: • Behandlung der Volksbegehren in eigenen Sitzungen in Ausschuss und Plenum des Nationalrates • Rederecht des Einbringers des Volksbegehrens im Nationalrat und damit Übertragung im Fernsehen (…) • Verpflichtende (Ausschuss-)Begutachtung (…) M5 Schritt 2: Volksbefragung zur weiteren Stärkung der direkten Demokratie • Gegen Ende der Gesetzgebungsperiode (…) soll im Jahr 2022 das folgende Modell zur weiteren Stärkung der Demokratie beschlossen werden. Kommt die dafür im Parlament nötige Zweidrittelmehrheit nicht zustande, so wird dazu eine Volksbefragung abgehalten: • Wurde ein Volksbegehren in Form eines Gesetzesantrages von mehr als 900.000 Wahlberechtigten unterstützt und vom Parlament binnen einem Jahr nicht entsprechend umgesetzt, wird das Volksbegehren den Wählern in einer Volksabstimmung zur Entscheidung vorgelegt. • (…) Voraussetzung für die Volksabstimmung ist, dass der Verfassungsgerichtshof in einer verpflichtenden Vorabkontrolle keinen Widerspruch zu den grund-, völker- und europarechtlichen Verpflichtungen Österreichs festgestellt hat. (…) • Gleichzeitig kann der Nationalrat einen Gegenvorschlag zur Abstimmung einbringen. • In der Volksabstimmung entscheidet die unbedingte Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen; die Stimmen für die Umsetzung des Volksbegehrens müssen mindestens ein Drittel der wahlberechtigten Bevölkerung repräsentieren. (Regierungsprogramm. Online auf: https://www.oevp.at/download/ Regierungsprogramm.pdf, 12. 4. 2018) IMAS-Studie: Keine Ja-Nein-Demokratie (2011): Ein Reflex der Parteien auf die Schwierigkeit, Gegenwartsprobleme zu lösen, besteht augenscheinlich darin, politische Entscheidungen in Form von Volksabstimmungen zunehmend den Wählern selbst zu überantworten. Zwar befürworten 38 Prozent der Österreicher vorbehaltlos die Mitwirkung aller Bürger bei politischen Entscheidungsprozessen, doch gibt es (…) nur eine begrenzte Zahl von Problemen, bei denen ein wirklich spontanes Verlangen besteht, persönlich mitzureden. Was die Bevölkerung im Grunde mehr wünscht als eine Ja-Nein-Demokratie, sind klare Orientierungen, politischer Vorausblick und die Erkennbarkeit von Konzepten. (IMAS International, Abschied von Wählern und Milieus, Nr. 2, 2011, S. 2) Fragen und Arbeitsaufträge 1. Erkläre und vergleiche mit Hilfe von M1 und M2, welche gesetzlichen Möglichkeiten „direkter Demokratie“ es auf Bundesebene in der Schweiz und in Österreich gibt bzw. künftig geben soll (M5). 2. Fasse die Bruchlinien zwischen „Jung und Alt“ (M3) zusammen und nimm Stellung: In welchen Punkten stimmst du der Meinung des Journalisten zu, wo nicht? 3. Vergleiche die Argumente von Heinz Fischer für den traditionellen Parlamentarismus gegen mehr Volksabstimmungen (M4) mit den Aussagen der IMAS-Studie (M6) dazu und beurteile sie. 4. Erörtere den Inhalt des ÖVP-FPÖ-Regierungsprogramms (M5). Stelle deine eigenen Vorstellungen in Hinblick auf mehr oder weniger „direkte Demokratie“ dar. M6 Politische und rechtliche Systeme 203 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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