Zeitbilder 7/8, Schülerbuch

kriminierung der Frau“ („Frauenkonvention“) ist das bedeutendste Menschenrechtsdokument für Frauenrechte. Es ist 1981 in Kraft getreten. 1993 verabschiedete die UNGeneralversammlung im Wiener Abschlussdokument die „Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen“. Darin präzisierte sie Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung (z. B. Genitalverstümmelung; Vergewaltigung in der Ehe). Kinder: Nach langen Verhandlungen konnte sich die Staatengemeinschaft im Jahr 1989 auf die „Konvention über Kinderrechte“ einigen (z. B. Verbot von Kindersoldaten). Österreich hat diese Konvention im Jahr 1991 ratifiziert und im Jahr 2011 durch das „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern“ wichtige Rechte besonders betont (z. B. Recht auf gewaltfreie Erziehung als absolutes Gewaltverbot in der Erziehung). Minderheiten: Die Konventionen gegen Diskriminierung im Bildungsbereich (1960) und gegen Rassismus (1969) erfuhren eine Weiterentwicklung zur „UN-Erklärung über die Rechte von Angehörigen nationaler oder ethnischer, religiöser und sprachlicher Minderheiten“ im Jahr 1992. Die Rechte stehen dabei nicht einer Minderheit als Gruppe zu, sondern den einzelnen Personen, die zu einer Minderheit gehören. Dementsprechend wurde eine „Afrikanische Charta der Rechte der Menschen und Völker“ erarbeitet (1986). Sie betont die Entwicklung und Freiheit der Völker gegenüber den Rechten des Individuums. Die Vertreter der islamischen Welt haben mit der „Kairoer Erklärung über Menschenrechte im Islam“ aus dem Jahre 1990 zunächst versucht, an die internationale Diskussion der Menschenrechte anzuknüpfen, ohne allerdings die überlieferten Vorstellungen des Islams aufzugeben. Die Rechte wurden religiös begründet und ihre Interpretation unter den Vorbehalt der Scharia gestellt. Die 2008 in Kraft getretenen „Arabische Charta der Menschenrechte“ räumt nun der Frau die gleichen Rechte ein wie dem Mann, und die Scharia findet keine ausdrückliche Erwähnung. In der Volksrepublik China wird in den „Aktionsplänen für Menschenrechte“ der Sicherstellung der Ernährung und der Verbesserung der Lebensqualität der Bevölkerung der Vorrang eingeräumt vor der Sicherung der Freiheitsrechte des Einzelnen. Die EU-Grundrechte-Charta Im Jahr 2000 erfolgte die Proklamation der „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“. Auf der Ebene der EU werden somit erstmals umfassend Grundrechte festgeschrieben. In sechs Kapiteln (Würde des Menschen; Freiheit; Gleichheit; Solidarität; Bürgerrechte; justizielle Rechte) finden sich bürgerliche, politische, soziale und wirtschaftliche Rechte in einem Dokument zusammengefasst. Sie wurde 2009 im Vertrag von Lissabon verankert. Konventionen für schutzbedürftige Gruppen Zwar haben alle Menschen die gleiche Würde, aber die Menschenrechte bestimmter Gruppen, z.B. von Frauen, Kindern, Minderheiten und Flüchtlingen, werden besonders oft verletzt. Diese Gruppen haben daher in der weiteren Entwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes besondere Beachtung erfahren: Frauen: Das „Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von DisFlüchtlinge: Zum besseren Schutz von Flüchtlingen schufen die Vereinten Nationen im Jahr 1951 die „Genfer Flüchtlingskonvention“. Sie war zunächst nur für Personen gedacht, die aufgrund des Zweiten Weltkrieges vor 1951 innerhalb von Europa zu Flüchtlingen gemacht worden waren. Erst das Zusatzprotokoll von 1967 hob die zeitliche und räumliche Begrenzung auf und machte die Genfer Flüchtlingskonvention allgemeingültig. Wanderarbeiter: Eine „Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeiter und ihrer Familienangehörigen“ beschlossen die Vereinten Nationen zwar schon 1990. Sie ist aber erst 2003 in Kraft getreten. Mögliche weitere Entwicklungen Die EMRK gewährleistet die bürgerlichen Menschenrechte. Demgegenüber hält die „Europäische Sozialcharta“ die grundlegenden sozialen und wirtschaftlichen Rechte für die Menschen in Europa fest. Sie trat in ihrer revidierten Fassung im Jahr 1999 in Kraft. Neben dem Recht auf Arbeit sieht sie u. a. ein Recht auf soziale Sicherheit, auf Fürsorge, auf Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung sowie auf Wohnung vor. Zahlreiche europäische Staaten haben sie jedoch noch nicht ratifiziert. Darüber hinaus diskutieren Expertinnen und Experten gegenwärtig Präambel der EU-Grundrechte-Charta. Foto, 2008. Längsschnitt 158 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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