Zeitbilder 6, Schulbuch

15. Begriffe und Konzepte: „Absolutismus“ und „Herrschaft“ Im Fach „Geschichte und Politische Bildung“ geht es auch um das Lernen von historischen und politischen Begriffen und Kon- zepten. Schwierig dabei kann sein, dass ein Begriff unter Um- ständen mehrere Bedeutungen hat und dass er in ganz unter- schiedlichen Zusammenhängen verwendet werden kann. Auch verändern manche Begriffe und Konzepte im Laufe der Zeit ihre Bedeutung. Diese Doppelseite dient dazu, die Begriffe „Absolutismus“ und „Herrschaft“ mit Hilfe von Lexika und Fachliteratur zu klären, zu vergleichen und zu analysieren sowie sachlich richtig anzuwenden. J. B. Bossuet (1627–1704), Berater Ludwigs XIV., über die Herrschaft des Fürsten: Die Fürsten handeln als Gottes Diener und Statt- halter auf Erden. Durch sie übt Gott seine Herr- schaft aus. Deshalb ist der königliche Thron nicht der Thron eines Menschen, sondern Gottes selber. Die königliche Gewalt ist absolut. Der König braucht nie- mandem Rechenschaft abzulegen über das, was er befiehlt. Aus alledem ergibt sich, dass die Person der Könige geheiligt ist. Kommt ihre Gewalt von oben, so dürfen sie doch nicht glauben, sie seien Herrscher über sie. Gott wird Rechenschaft von ihnen fordern. Niemand kann daran zweifeln, dass der ganze Staat in der Person des Fürsten verkörpert ist. Man muss den Dienst, den man dem Fürsten schuldet, und den, den man dem Staat schuldig ist, als untrennbare Din- ge ansehen. (Zit. nach: Geschichte in Quellen, Bd. 3, München 1976, S. 451) M1 Definition des Absolutismus im „Politiklexikon für junge Leute“ (erstellt für junge Menschen ab 12 im Auftrag des Bildungsministeriums; ca. 600 Stichwörter): Der Absolutismus war eine Herrschaftsform im 17. und 18. Jahrhundert. Damals konnten die Herrscher und Herrscherinnen (es waren meist Män- ner) ohne jegliche Kontrolle, also absolutistisch, re- gieren. Sie fühlten sich niemandem gegenüber ver- antwortlich. Das Ende des Absolutismus kam mit der Französischen Revolution (1789). (www.politik-lexikon.at, 20. 4. 2016) „Das Politiklexikon“ (erstellt 2011; ca. 1300 Stichwörter zur Politik in Deutschland und der EU) zum Stichwort „Absolutismus“: Absolutismus: Politische Herrschaftsform, bei der eine einzelne Person, i. d. R. der Monarch, vollständig über die souveräne Ausübung aller Staatsgewalt verfügt, zugespitzt in dem Ausspruch Ludwigs XIV.: „Der Staat bin ich.“ Der A. entwickelte sich nach Ende des Dreißigjährigen Krieges (1648) und bis zur Französischen Revolution (1789) auf dem europäischen Kontinent als wichtigste Form der Herr- schaft. Er basiert auf der Idee der Herrschaft von Got- M1 2 M3 tes Gnaden. Während des A. wurde die Ausübung der Herrschaft durch den Aufbau von staatlichen Büro- kratien zur Modernisierung von Verwaltung und Mi- litär gefestigt. Mit dem Aufkommen des A. wurde auch die Idee einer unumschränkten staatlichen Sou- veränität entwickelt. Damit führte der A. nach innen zu einer Entmachtung der Stände und dem Nieder- gang des Feudalismus und war nach außen mit dem Bemühen um territoriale Integration und machtpoli- tische Expansion des eigenen Staatswesens verbun- den. Staatliche Integrität und Souveränität sind die wichtigsten Grundlagen für die Herausbildung mo- derner Nationalstaaten. Das Ende des Absolutismus kam mit der Franzö- sischen Revolution (1789). Siehe auch: Feudalismus//Gewaltenteilung//Politische Ideenge- schichte//Souveränität//Stände. (K. Schubert /M. Klein: Das Politik- lexikon. 5., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2011: Bundeszentrale für politi- sche Bildung) Einleitungstext zum Begriff „Absolutismus“ aus der Internet-Enzyklopädie Wikipedia: Mit Absolutismus (auch absolute Monarchie ge- nannt; lat. absolutus: „losgelöst“, „befreit“, im Sinne von legibus absolutus = von den Gesetzen los- gelöst) wird eine Herrschaftsform in Monarchien be- zeichnet, die von der Regierung eines aus eigener Machtvollkommenheit handelnden Herrschers ohne politische Mitwirkung ständischer oder demokrati- scher Institutionen bestimmt ist. Zugleich bezeichnet der Begriff auch eine von dieser Regierungsart gepräg- te frühneuzeitliche Epoche europäischer Geschichte zwischen den Religionskriegen des 16. und frühen 17. Jahrhunderts und den Revolutionen des späten 18. Jahrhunderts. Seit dem Ende des 20. Jahrhunderts wird der Begriff als Beschreibung eines Zeitalters in Frage gestellt, weil neben absolutistischen Fürstentü- mern auch Republiken wie die Niederlande oder kon- stitutionelle Monarchien wie England eine Blütezeit erlebten. Aus diesem Grund wird als Epochenbezeich- nung mittlerweile häufig der Begriff „Zeitalter des Ba- rock“ gewählt, der neben den politischen Unterschie- den auch zeitgenössische religiöse, philosophische und ästhetische Erscheinungen mit einbezieht. […] (https://de.wikipedia.org/wiki/Absolutismus, 20. 4. 2016) In der „Brockhaus-Enzyklopädie“ heißt es über „Herrschaft“: Herrschaft , die universell verbreitete, institutio- nalisierte Form der Machtausübung, der sozialen Über- und Unterordnung. H. bedarf der Gehorsams- bereitschaft der ihr Unterworfenen und der Legitimie- rung der Machtausübung, um auf Dauer bestehen zu können; dabei ist es wesentlich, ob Herrschende und Beherrschte eine gemeinsame Wert- und Rechtsord- nung anerkennen und inwieweit H.-Ausübung – im M4 M5 42 Kompetenztraining Historische und Politische Sachkompetenz Fachliche Begriffe/Konzepte des Historischen und des Politischen anhand von Lexika und Fachliteratur etc. klären und die dortigen Definitionen vergleichen sowie Unterschiede erkennen Nur zu Prüfzwecken – Eig entum des Verlags öbv

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