Zeitbilder 6, Schulbuch

Antisemitismus Judenfeindlichkeit oder Judenhass wird als Antisemitismus charakterisiert. Der Begriff wurde im 19. Jh. geprägt. Antisemitismus gibt es seit der Antike, er äußerte sich in Vorurtei- len gegenüber der jüdischen Bevölkerung und führte zu Ausgrenzung, Diskriminie- rung, Unterdrückung und Verfolgung der jüdischen Minderheit durch die christliche Mehrheitsbevölkerung. Bis ins 19. Jh. war Antisemitismus eher religiös motiviert (Ju- den als Christusmörder), dann auch natio- nalistisch-rassistisch begründet. Der Anti- semitismus führte in der Zeit des Natio- nalsozialismus zum Holocaust bzw. zur Shoa (1941–1945), dem systematischen Völkermord an etwa 6 Millionen Jüdinnen und Juden. Antisemitismus gibt es heute nach wie vor in vielen Ländern – auch in Österreich. Aufgeklärter Absolutismus Herr- schaftsform, entstanden im 18. Jh. außer- halb Frankreichs. Die Herrschenden wa- ren beeinflusst von den Ideen der Aufklä- rung. Sie versuchten diese zumindest teilweise in Reformen umzusetzen. Sie sahen sich nicht mehr als Herrscherin oder Herrscher „von Gottes Gnaden“, son- dern als oberste Vertreter einer „vernünf- tigen“ Staatsordnung. Als wichtigste Ver- treterinnen und Vertreter gelten neben Maria Theresia und Joseph II. Friedrich II. von Preußen und die russische Zarin Katharina die Große. Habsburger Europäische Dynastie. Ihr Name leitet sich von ihrer Stammburg Habsburg im Schweizer Kanton Aargau ab. Sie stellten erstmals 1273 und ab 1438 fast ununterbrochen die deutschen Könige und römisch-deutschen Kaiser. Rudolf I. übernahm 1278 die Herzogtü- mer Österreich und Steiermark, ab 1438/1527 regierten die Habsburger über Böhmen und Ungarn. Im 16. Jh. kam es zur Teilung in eine spanische und eine österreichische Linie. Karl VI. starb 1740 ohne männlichen Nachfolger. Seine Toch- ter Maria Theresia gründete mit ihrem Ehemann Franz Stephan von Lothringen die Dynastie Habsburg-Lothringen. 1918 zerbrach die Habsburgermonarchie, Kai- ser Karl I. musste Österreich verlassen. Konstitutionelle Monarchie Eine Form der Monarchie, in der die Macht der Herr- scherin oder des Herrschers durch eine geschriebene Verfassung (Konstitution) mehr oder weniger stark eingeschränkt wird. In Österreich begann die konstitutio- nelle Monarchie mit der „Dezemberver- fassung“ 1867. Der Kaiser behielt aber relativ viele Machtbefugnisse (Minister- Ernennungen und -Entlassungen, Notver- ordnungen, welche die Rechte des Reichs- rates stark einschränkten …). Österreich-Ungarn Doppelmonarchie, auch als k. u. k. (kaiserlich und königlich) Monarchie oder als „Donaumonarchie“ bezeichnet; 1867 infolge des „Ausgleichs“ mit Ungarn gegründet. Die Herrscher, Franz Joseph I. und sein Nachfolger Karl I., waren in Personalunion Kaiser von Österreich und König von Ungarn. Grundbegriffe Das Zeitalter Franz Josephs I. • Unter der Herrschaft Franz Josephs I. (1848–1916) kam es zum Neoabsolutismus (1851–1867). • Die Bauernbefreiung aus der Grundherrschaft wurde durch- geführt. • Ein Konkordat beendete die Kirchenpolitik Josephs II. und gab der katholischen Kirche viele Rechte und viel Einfluss (u. a. Ehegesetzgebung, Volksschule). • Nach Niederlagen in Italien (Solferino 1859) mussten die dortigen Besitzungen bis auf Venetien aufgegeben werden. • Franz Joseph musste den Forderungen des liberalen Bürger- tums nach einer Verfassung nachgeben. Zwei Verfassungs- versuche (Oktoberdiplom und Februarpatent) scheiterten jedoch. • Nach der Niederlage gegen Preußen (Königgrätz 1866) er- hielt die Donaumonarchie eine neue Form: Der Ausgleich mit Ungarn (1867) schuf den Dualismus. Österreich und Ungarn waren ab nun zwei weitgehend selbstständige Staaten, die durch einen Herrscher in Personalunion miteinander verbun- den waren. • Der Ausgleich mit Ungarn enttäuschte die übrigen Volksgrup- pen der Doppelmonarchie. Sie fühlten sich – und waren es auch – benachteiligt. Im folgenden Nationalitätenstreit traten nationalistische und damit auch zentrifugale Kräfte stark hervor. Es gab in allen Volksgruppen Menschen, die das Ende der Habsburgerherrschaft wünschten. • 1867 wurde die österreichische Reichshälfte durch die Dezemberverfassung eine konstitutionelle Monarchie, in der der Kaiser unverhältnismäßig viel Macht hatte. • Die weitere Demokratisierung Österreichs betraf vor allem das Wahlrecht. Es wurde nach und nach ausgeweitet, bis 1907 alle Männer das allgemeine, gleiche, geheime, persön- liche und direkte Wahlrecht zum Reichstag hatten. Die Frau- en erhielten das Wahlrecht erst in der Republik Deutsch- österreich (1918). • Mit der Ausweitung des Wahlrechts veränderte sich auch die Parteienlandschaft. Die alten Honoratiorenparteien wurden durch moderne Massenparteien ersetzt. Damals entstanden drei politische Lager: die Deutschnationalen, die Sozialdemokratische Partei und die Christlichsoziale Partei. • Die Industrialisierung setzte in Österreich in der zweiten Hälf- te des 19. Jh. voll ein: Das Eisenbahnnetz wurde ausgebaut und Großindustrien entstanden (insbesondere Stahlerzeu- gung und Metall verarbeitende Industrie). Auch das Bank- und Kreditwesen erlebte einen Aufschwung. • Mit der Industrialisierung verschärfte sich auch die „Soziale Frage“ in Österreich. Österreich vom Aufgeklärten Absolutismus bis zum Ende der Monarchie 185 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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