Zeitbilder 6, Schulbuch

8. Das politische System in Österreich (Schaubilder) Jeder Mensch hat seine eigenen Meinungen und Werte. In einer Demokratie ist es möglich, sie auch öffentlich zu äußern. Alleine oder gemeinsam mit anderen kann man für die eigenen Inter- essen – oder auch für die von anderen – eintreten. Auch Jugend- liche sollten politisch so kompetent werden, dass sie bewusst entscheiden, wo sie Verantwortung übernehmen und wie sie sich an politischen Entscheidungsprozessen beteiligen. Voraus- setzungen dafür sind neben dem Interesse daran Wissen und Informationen. Auch die Beschäftigung mit dem Thema „Das politische System in Österreich“ kann Politische Handlungskom- petenz fördern. Österreich ist eine parlamentarische Demokratie. Die Teilnahme an politischen Entscheidungen erfolgt vor allem durch Wahlen. Die Stimme jeder Bürgerin und jedes Bürgers zählt gleich viel. In geheimen Wahlen wählen die Wahlberechtigten ihre Vertreterin- nen und Vertreter und diese treffen z. B. in den Gemeinden, in den Landtagen oder in den Parlamenten in Wien und in Brüssel die Entscheidungen. In einer Demokratie spielen die Parteien eine wichtige Rolle. Auch die Medien, verschiedene Interes- sengruppen und Vereine haben großen Einfluss auf das politi- sche Leben. Politik findet einerseits in staatlichen Einrichtungen wie „Parlament“ oder „Regierung“ statt, andererseits kann sich aber auch jeder Mensch in seinem persönlichen Umfeld einbrin- gen, aktiv werden und sich somit politisch betätigen. wählt in Listen- und Verhältniswahlen Vollziehung der Gesetze durch (hierarchisch gegliederten) Beamten-/Beamtinnenapparat Wahlberechtigt: alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger über 16 Jahren, nicht-österreichische EU-Bürgerinnen und -Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich: Teilnahme an Gemeinderatswahlen (Wien: nur Bezirksvertretungswahlen); Teilnahme an Wahlen zum Europäischen Parlament Ausgeschlossen: zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe Verurteilte (Wahlverbot wird 6 Monate nach Vollstreckung der Strafe aufgehoben) Europäisches Parlament: Wahlen alle 5 Jahre in allen EU-Mitgliedsstaaten; EU-Abgeordnete repräsentieren im EU-Rechtsetzungs- prozess die Bürger/innen der Union. Landtag: Parlamente der einzelnen Bundesländer: beschließen Gesetze und kontrollieren die Landesregierungen; wird alle 5 Jahre, in OÖ alle 6 Jahre gewählt Bundesregierung (Bundeskanzler/in und Minister/innen): Gesetzesvorlagen, Ministerveranwortlichkeit Gemeinderat u. Bürgermeister/innen: Gemeindevertretung; Bürgermeister/innen werden in 6 Bundesländern direkt gewählt Nationalrat: 183 Abgeordnete, Legislaturperiode: 5 Jahre; Beratung und Abstimmung der Gesetze, gemeinsam mit Bundes- rat (von den Ländern entsandte Vertreter) = Parlament (unabhängige) Richter/innen Bundespräsident/in: Amtszeit: 6 Jahre; bestätigt die Gesetze Sozialpartnerschaft „Vorparlamentarischer“ Raum: Bundes- wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, ÖGB, Landwirtschaftskammern u. a. - Beratung und Begutachtung der Gesetzes- vorlagen ernennt ernennt und entlässt stärkste Partei(en) bildet (bilden) wählt in Persönlichkeitswahlen Schaubild 1: Demokratie in Österreich, erstellt durch die Autoren. 174 Kompetenztraining Politische Handlungskompetenz Entscheidungen erst nach Abwägen verschiedener Standpunkte treffen; bewusst über die eigene Teilnahme an politischen Entscheidungsprozessen (z. B. Wahlen, Demonstrationen, Volksabstimmungen) entscheiden Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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