Zeitbilder 5/6, Schulbuch
Aristokratie (griech.; Herrschaft der Besten): Damit bezeichnet man (histo- risch) die Herrschaft einer Personen- gruppe, die durch Abstammung, (Grund-) Besitz, Ämter eine Sonderstellung ein- nimmt, bzw. den Adel als gesellschaftli- che Gruppe. Demokratie (griech.; Volksherrschaft): Die Mitwirkung in der „attischen Demo- kratie“ war auf Männer über 20 Jahren mit attischen Eltern beschränkt und wurde direkt ausgeübt. Moderne Demo- kratien zeichnen sich durch regelmäßi- ge Wahlen von Volksvertreterinnen und -vertretern (= repräsentative Demokratie) und eine Trennung von Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtssprechung aus. Zusätzlich gibt es direkt-demokratische Elemente (Volksabstimmung, Volksbe- gehren, Volksbefragung). Hellenismus bezeichnet einerseits die „Verschmelzung“ griechischer und ori- entalischer Kultur, andererseits versteht man darunter die historische Epoche von 334 v. Chr. bis 30 v. Chr. Kolonisation (lat. colonia: Ansiedlung): Man versteht darunter die Einnahme und Besiedlung von Gebieten außerhalb des eigenen Lebensraumes. In der Antike errichteten die Phönikier und Griechen- städte Kolonien im Mittelmeerraum, in der Neuzeit die europäischen Mächte in Amerika, Asien und Afrika. Monarchie (griech.; Alleinherrschaft): Damit bezeichnet man eine Regierungs- form, in der eine Königin/ein König oder eine Kaiserin/ein Kaiser die Herrschaft über ein Land/einen Staat ausübt. Heu- te versteht man darunter vor allem eine Staatsform, in der eine/ein durch Geburt berechtigte/r Monarchin/Monarch das Amt des Staatsoberhauptes innehat. Oligarchie ( griech.; Herrschaft der Wenigen): In der Antike verstand man darunter die Machtausübung (Herr- schaft) durch wenige Aristokraten. Heute versteht man unter Oligarchen einfluss- reiche Wirtschaftsbosse, die nach dem Zusammenbruch des Kommunismus z. B. in Russland (1991) in wenigen Jahren zu großem Reichtum gekommen sind. Republik (lat. res publica: öffentliche Sache): Heute Bezeichnung für eine Staatsform, in der nicht eine Monar- chin/ein Monarch das Staatsoberhaupt ist, sondern eine aus dem Volk für eine begrenzte Amtszeit gewählte Person (es gibt auch Beispiele von Präsidenten auf Lebenszeit). In der Antike vor allem die Bezeichnung für die Staatsform in Rom. Sklaverei Sklavin bzw. Sklave sein be- deutet für einen Menschen sowohl den Verlust seiner persönlichen Freiheit und aller persönlichen Rechte als auch die Abhängigkeit von einer anderen Person. Erst seit dem 18. Jh. wurde die Sklave- rei schrittweise in verschiedenen Staa- ten der Welt abgeschafft. Obwohl heute weltweit verboten, existiert Sklaverei in verschiedenen Formen auch heute noch. Tyrannis In der Antike Bezeichnung für eine Alleinherrschaft, die mit Gewalt gegen adelige Konkurrenten und mit Hil- fe der sozial benachteiligten Massen er- richtet und meist auch gewaltsam wieder beendet wurde. Heute versteht man un- ter Tyrannei eine Alleinherrschaft, bei der die Macht mit Terror, Brutalität und ohne rechtsstaatliche Grundlage aufrechter- halten wird. Grundbegriffe • Zahlreiche Reformversuche (z. B. die der Gracchen) schlugen fehl. Optimaten und Populare bekämpften einander in Bür- gerkriegen (Sulla – Marius, Pompeius – Caesar). • Die Prinzipien der römischen Verfassung wurden immer häufiger missachtet. Im Ersten Triumvirat teilten sich Caesar, Pompeius und Crassus die Staatsmacht auf. • Nach der Eroberung Frankreichs besiegte Caesar alle Gegner und errichtete eine Alleinherrschaft. • Nach Caesars Ermordung (44 v. Chr.) setzte sich in einem Bürgerkrieg Oktavian gegen Marc Anton durch und eroberte anschließend das Königreich Ägypten (30 v. Chr.). Er erhielt den Ehrentitel Augustus (der Erhabene) und behielt die Füh- rung der Republik. Die römische Kaiserzeit • Augustus bezeichnete sich als Erster des Senates (Prinzipat). Er bestimmte die Innen- und Außenpolitik, hatte die oberste Befehlsgewalt über die Provinzen und Legionen, war oberster Priester und wurde in den Provinzen als Gott verehrt. • Neben der republikanischen Verwaltung gab es nun eine eigene kaiserliche Verwaltung mit bezahlten Beamten. • Augustus baute eine Herrscherdynastie auf: Sein Nachfolger wurde Tiberius – sein Stief-, Schwieger- und Adoptivsohn. Mit Kaiser Nero endete die julisch-claudische Dynastie (68). • Den Flaviern (69–96) folgten im 2. Jh. die Adoptivkaiser (96–192), im 3. Jh. die Soldatenkaiser. • Mit Kaiser Diokletian (284–305) kam es zur ersten Reichs- teilung und zur Errichtung des absoluten Kaisertums („Do- minat“). Seit Kaiser Theodosius blieb das Reich endgültig in Ost- und Westrom geteilt (395). • Im Jahr 116 hatte das Imperium Romanum unter Kaiser Trajan seine größte Ausdehnung. • Die römische (Stadt-)Kultur verbreitete sich in allen Pro- vinzen. Neben militärischen Befestigungsanlagen wurden Straßen, Amphitheater, Tempel, Thermen etc. errichtet. Die lateinische Sprache verbreitete sich im Westen, Griechisch blieb „Weltsprache“ im Osten. • In der Spätantike setzte sich die staatliche Zwangsherrschaft durch: Die Bevölkerung in Stadt und Land war an den Ort und den Beruf gebunden. Freie Bäuerinnen und Bauern be- gaben sich in die Abhängigkeit von Großgrundbesitzern. • Das Christentum wurde nach etlichen Verfolgungen erstmals unter Kaiser Konstantin erlaubt (313); Kaiser Theodosius erhob es 391 zur Staatsreligion. • In Rom herrschten Standesunterschiede: An der Spitze der Gesellschaft stand die Nobilität (etwa 30 Großfamilien), die bis zum Ende der Republik das Reich regierte. • In der Kaiserzeit erhielten immer mehr Menschen auch in den Provinzen das Bürgerrecht (bis zum allgemeinen Bürger- recht unter Kaiser Caracalla, 212). • Zwischen Reich und Arm herrschte ein scharfer Gegensatz. Etwa 1% der Bevölkerung lebte in totalem Luxus, ein sehr hoher Prozentsatz in großer Armut. 51 Die antike Welt – Griechenland und Rom Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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