Zeitbilder 5/6, Schulbuch

15. „Dominat“ – absolutes Kaisertum der Spätantike Mit einer Teilung das Gesamtreich erhalten Mit einer umfassenden Reichsreform reagierte der aus Illyrien stammende Kaiser Diokletian (284–305) auf die Reichskrise. Er führte eine Reichsteilung durch: Dio- kletian regierte von Nikomedia aus den Osten, sein Mitkaiser Maximinian von Mailand aus den Westen. Beide „Augusti“ nahmen sich je einen „Caesaren“ als Mitregenten, sodass schließlich vier Kaiser das Reich beherrschten (= Tetrarchie). Da Diokletian als „Ober- kaiser“ uneingeschränkte Autorität genoss, blieb die Reichseinheit gewahrt. Er schuf kleinere Verwaltungs- einheiten (101 Provinzen) und trennte die militärische Gewalt streng von der zivilen. Die endgültige Trennung in ein Ost- und Westreich erfolgte erst nach dem Tod des Kaisers Theodosius (395). Schon Kaiser Konstantin (306–337) verlegte den Kaisersitz von Nikomedia in die alte Handelsstadt Byzantion. Die nach Konstantin benannte Stadt (= Konstantinopel) erin- nerte in ihrer Gliederung, mit den Tempeln, Foren und Palästen an die nur noch formale Reichshauptstadt Rom.  Die Tetrarchen (vier Herrscher). (Porphyrskulptur, heute in die Fassa- de des Markusdomes in Venedig eingemauert) Beschreibe, wie die vier Figuren dargestellt werden und erkläre, was der Bildhauer damit wahrscheinlich aus­ drücken wollte. Die Heeres- und Steuerreform Der ständige Ansturm fremder Völker ins Reich erforder- te auch eine Reform des Heerwesens. Neben einem mo- bilen Feldherrn wurde auch eine Reitertruppe geschaf- fen. Sie konnte den an den Grenzen stationierten, un- beweglichen Legionen schnell zu Hilfe kommen. Diese wurden auf je 2 000 Mann verkleinert und auf 70 aufge- stockt, die Legionäre als bäuerliche Milizsoldaten an den Grenzen angesiedelt. Immer mehr Nicht-Römer, haupt- sächlich Germanen, traten nun ins Heer ein und konnten bis zu den höchsten Kommandostellen aufsteigen. Der vergrößerte Beamtenapparat und das aufgestockte Heer zwangen Diokletian auch zu einer Neuordnung des Steuersystems. Neben der alten Kopf-(Personen-) Steuer wurde nun eine Grundsteuer eingehoben. Sie richtete sich nach dem Bodenertrag, dem Viehbestand sowie der Anzahl der Kinder und der vorhandenen Ar- beiterinnen und Arbeiter. Die Steuerleistungen wurden genau errechnet und für mehrere Jahre im Voraus fest- gelegt. Erstmals in der antiken Geschichte wurde mit einer umfassenden Einnahmen-Ausgabenrechnung ein Staatshaushalt (= Budget) aufgestellt. Mit der Ausgabe neuer Münzen wollte Diokletian den Verfall der Wäh- rung verhindern. Doch auch mit der Währungsreform konnte Diokletian die weitere Geldentwertung im Reich nicht aufhalten. Ebenso wenig nützte der Erlass eines Höchstpreis- und Höchstlohnedikts (301), auf dessen Missachtung die Todesstrafe stand. Kaiser Konstantin I. wollte mit der Einführung einer neuen Goldmünze (dem „Solidus“, der noch im Mit- telalter verwendet wurde) die sich ausbreitende Natu- ralwirtschaft eindämmen. Und mit neuen Steuern für Senatoren und Händler wollte er zusätzliche Einkom- mensquellen erschließen. Der Dominat – das Gottkaisertum setzt sich durch Schon im 1. Jh. n. Chr. forderten einzelne Kaiser (Ca- ligula, Domitian, Commodus) göttliche Verehrung von ihren Untertanen. Als Soldatenkaiser Aurelianus das Reich nach langen Wirren geeint hatte, setzte er den neuen Kaiserkult endgültig durch: „Dominus et deus“ (= Herr und Gott) ließen sich die Herrscher von nun an nennen. Wer sich einem Kaiser näherte, musste sich zu- erst anbetend vor ihm zur Erde werfen (= Proskynese). Der Herrscher umgab sich mit Eunuchen, er achtete auf ein strenges Hofzeremoniell und trug das Diadem, das sichtbare Zeichen der Königswürde. Damit waren die Formen des orientalisch-hellenisti- schen Herrscherkultes endgültig ins Römische Reich eingedrungen. Gleichzeitig forderte mancher dieser Kaiser auch Verehrung und Opfer für die Staatsgötter, weil diese für den Schutz des Reiches verantwortlich waren. Da die Christen, die nur einen Gott anerkann- ten, dagegen Widerstand leisteten, wurden sie von eini- gen Herrschern verfolgt. Erst Kaiser Konstantin erlaub- te diese Erlöserreligion mit dem Mailänder Edikt (313). Kaiser Theodosius erhob das Christentum zur Staats- religion (391). Damit endete die göttliche Verehrung der Kaiser. Ihr Anspruch auf unbeschränkte Herrschaft blieb jedoch bestehen. Republikanische Formen waren längst verloren gegan- gen: So wurde dem Senat die Ausrufung eines neuen Kai- sers nur noch mitgeteilt, man verzichtete auf eine Bestäti- gung. Die Rolle des Senats wird in einem Sitzungsproto- koll aus dem Jahre 438 deutlich. Darin sind die Beifalls- rufe der Senatoren für ein kaiserliches Edikt angeführt: 42 Nur zu Prüfzw cken – E gentum d s Verlags öbv

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