Zeitbilder 5/6, Schulbuch
Die Erweiterung der Mark durch die Babenberger. Mit der Verlegung der Residenz nach Wien durch Heinrich II. wurde Wien schnell zur politischen und kulturellen Mitte Österreichs. Herzog Leopold VI. (1198–1230) verlieh der Stadt 1221 das Stadtrecht und sorg- te für eine beträchtliche Vergrößerung. Beschreibe und analysiere die Karte (vgl. dazu Geschichtskarten lesen, S. 26 f.). Erstelle dann eine kleine Chronologie der Erweiterung der Mark. stimmen gesetzlich für ewige Zeiten, dass sie und ihre Kinder nach ihnen, ohne Unterschied ob Söhne oder Töchter, dieses Herzogtum erblich vom Reiche innehaben und besitzen sollen [...] Wir bestimmen auch, dass keine hochgestellte oder niedrige Person in dem Gebiet dieses Herzogtums ohne Zustimmung und Erlaubnis des Herzogs die Ausübung irgendei- ner Gerichtsbarkeit sich anmaße. Der Herzog von Österreich schuldet aber von seinem Herzogtume dem Reiche keinen anderen Dienst, als dass er zu den vom Kaiser in Bayern angesetzten Reichstagen über Vorladung erscheine. Gegeben zu Regensburg am 17. September im Jahre der Fleischwerdung des Herrn 1156. (Frass, Österreichisches Quellenbuch 1, 1956, S. 78) Höhepunkt und Ende der Babenberger-Herrschaft 1180 wurde die Steiermark unter den Traungauern zum Herzogtum erhoben. In einem Vertrag, „Georgenberger Handfeste“ (1186) genannt, machte der letzte Traun- gauer den Babenberger Leopold V. zu seinem Erben. Im Jahr 1192 fiel die Steiermark an die Babenberger. Unter der Regierungszeit Herzog Leopolds V. kam es zu einem Aufschwung der Wirtschaft und Kultur. Leo- pold V. ließ den englischen König Richard Löwenherz, mit dem er im Heiligen Land einen heftigen Streit hat- te, in der Nähe von Wien gefangen nehmen. Für dessen Freilassung erhielt er ein hohes Lösegeld aus England. Dieses verwendete er, um Wiener Neustadt zu gründen. Wien, das seit 1155 Residenz war, ließ er ausbauen. 1221 wurde den Wienern das Stadtrecht verliehen. Der streitbare Herzog Friedrich II. führte Kriege und re- bellierte gegen den Kaiser. Dieser verhängte daher die Reichsacht über ihn. Wien wurde 1237 vorübergehend eine reichsunmittelbare Stadt. Herzog Friedrich II. fiel 1246 in einer Schlacht an der Leitha gegen die Ungarn. Da er keine Kinder hinterließ, ging mit ihm die Herrschaft der Babenberger zu Ende. Vom Personenverbandsstaat zum Flächenstaat Im Frühmittelalter verstand man unter einem „Staat“ nicht wie heute ein Gebilde aus Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt. Damals meinte man mit „Staat“ ein loses System von „Personenverbänden“, von Abhängig- keiten und persönlichen Bindungen. Lehen sicherten den Unterhalt des Vasallen und verschafften ihm genügend Vermögen (z. B. Kauf einer Rüstung und eines Pferds), um seinem Herrn die verlangten Dienste zu leisten. Ab dem 12. Jh. trat allmählich eine Änderung ein: Vasal- len waren immer stärker an der wirtschaftlichen Ausbeu- tung des Lehens interessiert. Die persönliche Beziehung und der Dienst als Lehensmann traten zurück. Durch An- häufung von Grundbesitz und königlichen Rechten be- herrschten die hohen Adeligen nun ihr Land. Regionale Machtträger, z. B. Grafen und Markgrafen, wurden so zu Landesfürsten. Allmählich löste der spätmittelalterliche und neuzeitliche Flächenstaat (Territorialstaat) den mittel- alterlichen Personenverbandsstaat ab. Eine Einschränkung ihrer Macht erfuhren die Landesher- ren durch die Landstände. Diese setzten sich aus Vertre- tern des Adels, der Geistlichkeit und der Städte zusam- men. In Tirol, Vorarlberg und der Schweiz waren auch die Bauern vertreten. Die Landstände wirkten bei der Gesetz- gebung und Verwaltung des Landes mit. Vor allem besa- ßen sie das Steuer- und Truppenbewilligungsrecht. Ihre Versammlungen hießen Landtage. Diese „Interessensver- tretung“ der Stände wurde erst im 17. Jh. durch den fürst- lichen Absolutismus ausgeschaltet. Fragen und Arbeitsaufträge 1. Nenne die wichtigsten Bestimmungen des Privilegium mi- nus und erläutere seine Bedeutung für die weitere histori- sche Entwicklung Österreichs. 2. Beschreibe in Stichworten, wie sich der mittelalterliche Personenverbandstaat zum neuzeitlichen Flächenstaat wandelte. 255 Österreich von der Römerzeit bis zum Ende der Monarchie Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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