Zeitbilder 5/6, Schulbuch

11. Der Absolutismus  Hyacinthe Rigaud, Ludwig XIV. (1643/1661–1715). Galaporträt (Aus- schnitt), Öl auf Leinwand, 277 × 194 cm, 1701. Gegenstände aus der karolingisch-fränkischen Tradition (Schwert Karls des Großen) sowie dynastische Elemente (Lilie der Bourbonen auf Krö- nungsmantel und Thron, Lilienzepter) und religiöse Elemente (Orden des Heiligen Geistes) sollen den königlichen Herrschaftsanspruch über je- den Zweifel erheben. Diese Bildkomposition wurde zum Vorbild für viele andere Galaporträts absolutistischer Herrscher. Unter „Absolutismus“ wird jene (historische) Regie- rungsform verstanden, die den Landesfürsten zum fast uneingeschränkten Inhaber von Recht und Macht er- hob. Auf diese Weise versuchte er die Mitregierung der Stände auszuschalten. Dieser Anspruch auf Souveränität (= alleiniges Verfü- gungsrecht über den Staat) führte in der Regel zu Kon- flikten mit den Ständen, vor allem aber mit dem Adel. Um ihn durchzusetzen, wendeten deshalb viele Fürsten Gewalt an. Die moderne Geschichtswissenschaft schwächt aber die Vorstellung der totalen alleinigen Macht der Fürsten et- was ab. Sie weist darauf hin, dass auch im Absolutismus regionale und lokale Einrichtungen weiterhin eine Rolle spielten. Frankreich stieg im „Zeitalter des Absolutismus“ (auch „Zeitalter des Barock“) unter Ludwig XIV. zur politischen und kulturellen Vormacht in Europa auf. Der „Sonnenkö- nig“ selbst, seine Regierungs- und Lebensweise wurden zum Vorbild, dem die europäischen Fürsten nacheiferten. Dennoch verlief die Entwicklung zur absolutistischen Re- gierungsweise in den einzelnen Staaten unterschiedlich. Q Herr Kanzler, ich habe Sie mit meinen Ministern und Staatssekretären rufen lassen, um Ihnen Folgendes zu sagen: Bis jetzt habe ich zwar meine Geschäfte durch den verstorbenen Herrn Kardinal besorgen lassen. Nun aber ist es Zeit, dass ich sie selbst in die Hand nehme. Sie werden mich mit Ih­ ren Ratschlägen unterstützen, wenn ich sie von Ih­ nen verlange. Sie, Herr Kanzler, ersuche ich, nichts zu siegeln, als was ich Ihnen zu diesem Zweck in die Hand gebe. Ihnen, meine Herren Staatssekretäre, verbiete ich, irgendetwas zu zeichnen, sei es auch nur einen Pass, ohne mir darüber vorgetragen zu ha­ ben. Der Schauplatz hat sich verändert. Ich werde in der Führung meines Staates, in der Verwaltung der Finanzen und in der Leitung der Außenpolitik an­ deren Grundsätzen folgen als der verstorbene Herr Kardinal. Sie kennen jetzt meine Befehle. Ihre Sache, meine Herren, ist es, sie auszuführen. (Ludwig XIV., Memoiren, 1931, zit. nach Gaxotte, Frankreichs Aufstieg in Europa, 1951, S. 9 f.) Diese Worte, die der erst 22-jährige Ludwig XIV. an die höchsten Würdenträger Frankreichs gerichtet hatte, stießen zunächst auf ungläubiges Staunen. Dass sie den Beginn einer neuen Epoche der Geschichte Frankreichs und der Weltgeschichte darstellten, ahnte im Jahre 1661 wohl niemand. Hatte sich doch der junge König bis da- hin kaum um die Staatsgeschäfte gekümmert. Arbeite heraus, welche Stellung Ludwig XIV. selbst in der Verwaltung einzunehmen beabsichtigt. Beschreibe den Umgangston Ludwigs XIV. den höchsten staatlichen Würdenträgern gegenüber. Adelige verlieren an Macht Gegen Ende des Mittelalters ersetzte man Sachleistun- gen (Verleihung von „Land und Leuten“, Naturalabga- ben und Fronarbeit) zunehmend durch Geldzahlungen. Dies führte zu einer allmählichen Auflösung der feuda- len Strukturen: –– Der Adel verlor das Monopol im militärischen Be- reich. Dies hatte seine Vorrangstellung begründet. Söldnerheere, die von den Fürsten bezahlt und mit teuren Feuerwaffen ausgerüstet wurden, ersetzten die Ritterheere. –– Der Adel verlor auch das wirtschaftliche Monopol. Nicht mehr Grundbesitz und Landwirtschaft, sondern das Geld stellte nun die wichtigste Quelle des Reich- tums dar. Dieser neue Reichtum konzentrierte sich vor allem bei den Großbürgern in den Städten. Den- noch konnte der Adel seinen Rang und sein Ansehen in der Gesellschaft behaupten. Seine Privilegien (z. B. Steuerfreiheit) blieben nämlich vorerst weitgehend unangetastet. 136 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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