Zeitbilder 5/6, Schulbuch

Orient und Okzident • Die sieben großen Kreuzzüge (von 1096 bis 1270) in das Heilige Land führten zu einer Verschlechterung der Beziehun- gen zwischen Muslimen und Christen. Daneben kam es aber zu einer Ausweitung des Handels und zu einem kulturellen Austausch, besonders in Sizilien und Spanien. • Die Mongolen stießen bis nach Russland vor und machten die dortigen Fürstentümer tributpflichtig. Gesellschaft und Wirtschaft im Spätmittelalter • Die Bevölkerung verdoppelte sich von der Jahrtausendwende bis zur Mitte des 14. Jh. • Die Pest (1347–1351) raffte in manchen Teilen Europas bis zu 50% der Bevölkerung dahin. U. a. führte das zu grausa- men Judenverfolgungen in ganz Europa. • Bauern kämpften immer wieder um Freiheit und politische Mitbestimmung. Dauerhaft konnten sie sich ab 1291 nur in den Urkantonen der Schweiz durchsetzen. • In Frankreich und England wurden die Bauernaufstände (1358 und 1381) blutig niedergeschlagen. • Die Städte boten den Zuwanderern vom Land gute wirt- schaftliche Möglichkeiten („Stadtluft macht frei“). • Große Städte bauten den Fernhandel aus (z. B. Hanse) und bemühten sich um den Abbau von (grundherrlichen) Han- delsbeschränkungen. • Ab dem 12. Jh. wurden in manchen großen Städten Universi- täten gegründet. • Zunfthandwerker und Kaufleute erkämpften sich die Teilnah- me an den bisherigen Stadtregierungen der Patrizier. • Juden siedelten in Europa seit dem 10. Jh. vorwiegend in Städten. Sie trieben Handel und entrichteten den Landes- herren Steuern. Trotz deren Schutzversprechen gab es – ver- mehrt ab dem 13. Jh. – in ganz Europa immer wieder Juden- verfolgungen. • Muslime wurden in Europa im Laufe der Jahrhunderte häufig unterschiedlich beurteilt. Jedenfalls wurden sie, ausgehend von den südlichen Regionen der Iberischen Halbinsel und von Sizilien, für die wirtschaftliche und wissenschaftliche Verflech- tung mit den Ländern Europas bedeutsam. Feudalismus (lat. feudum: Lehen) : Da- runter versteht man eine Gesellschafts- form, die aus dem mittelalterlichen Le- henswesen hervorging. Sie ist durch ade- ligen Grundbesitz und damit verbundene Rechte und Privilegien gekennzeichnet. Grundherrschaft Sie war im Mittelalter „Herrschaft über Land und Leute“. Der Grundherr verfügte über eigenen Grund und Boden. Er musste kein Lehensträger sein. Er bewirtschaftete sein Land nicht selbst, sondern übergab es seinen grund- untertänigen Bäuerinnen und Bauern zur Bewirtschaftung. Sie hatten dafür Abga- ben (Naturalien, Geld) und Frondienste (Arbeitsdienste) zu leisten. Inquisition (lat. inquisitio: (gerichtliche) Untersuchung) : Von der katholischen Kir- che durchgeführte Untersuchung von Menschen, die der Ketzerei angeklagt waren. Daraufhin erfolgte die staatliche Verfolgung (z. B. Hinrichtung) der verur- teilten Ketzer. Kaiser (von Caesar) : Bezeichnung für den höchsten weltlichen Herrschertitel. Im Mittelalter erfolgte seine Krönung durch den Papst. Ihm war neben dem Schutz des Reiches auch die Verteidi- gung der Kirche anvertraut. Ketzer  Ursprünglich (seit dem 13. Jh.) bezeichnete man die Katharer (griech. katharas: rein) in Südfrankreich als Ket- zer. Später wurde Ketzer gleichbedeu­ tend mit Häretiker: Das sind Menschen, die nach Auffassung der katholischen Kir- che schwerwiegende Abweichungen vom christlichen Glauben vertreten. Lehenspyramide  Die so genannte Lehenspyramide ist eine idealtypische Darstellung des mittelalterlichen Gesell­ schaftsaufbaus. Die Kronvasallen (hoher weltlicher Adel: Herzöge und Grafen; hoher geistlicher Adel: Bischöfe und Äbte) waren die Le- hensmänner des obersten Lehensherrn, des Königs/Kaisers. Diese Lehensfürsten waren ihrerseits die Lehensherren des niederen Adels (Ritter). Sie wiederum wa- ren die Lehensherren der Aftervasallen (Einschildritter). Diese waren die Träger der kleinsten Lehensgüter. Auf den Le- hensgütern arbeiteten hörige oder halb- freie Bäuerinnen und Bauern, die Abga- ben zu leisten hatten. Lehenswesen Es war die staatstragen- de Einrichtung des Reiches im Mittelalter und baute auf zwei Elementen auf: Das persönliche Element war das beider- seitige Treuegelöbnis. Der Lehensmann (Vasall) begab sich in ein Abhängigkeits- und Schutzverhältnis zu einem mächti- geren Herrn. Der gewährte ihm „Schutz und Schirm“. Dafür verpflichtete sich der Vasall zu lebenslangem Dienst (Rat und Waffenhilfe) und Gehorsam. Die Treueei- de verpflichteten beide Vertragspartner – Lehensherrn und Lehensmann – glei- chermaßen. Das dingliche Element war das Le- hen  (lat. feudum – feudal) . Das waren zu- nächst Landgüter. Diese wurden dem Le- hensmann (Vasall) für die Dauer seines Lebens vom Lehensherrn zur Nutzung verliehen. Im Laufe der Zeit wurden auch Ämter, Rechte und Stellen bei Hof als Lehen ver- standen und vom König verliehen. Personenverbandsstaat  Das ist eine Bezeichnung für den mittelalterlichen „Staat“. Der baute nicht auf der Herr- schaft über ein (geschlossenes) Gebiet auf (Flächenstaat), sondern er beruhte auf einem Verband von Personen (Fürs- ten) (Personenverband). Diese waren einander in gegenseitigem Treuever­ sprechen verbunden – mit einem König an der Spitze. Seit dem Hochmittelalter begann sich der Personenverband zu einem Territori- alstaat zu entwickeln – mit einem Fürs- ten (Herzog) an der Spitze und den ihm ergebenen Gefolgsleuten (Grafen, Dienst- mannschaft). Solche Territorialstaaten waren im Mittelalter z. B. Österreich, Stei- ermark, Tirol. In diesen Herrschaftsgebie- ten herrschten z. T. recht unterschiedliche Rechtsordnungen, Münzsysteme, Gewer- bevorschriften etc. Ständische Gesellschaft  Nach mit- telalterlicher Auffassung war die Gesell- schaft einem Plan Gottes zufolge in drei Stände unterteilt: Geistlichkeit, Adel, Bau- ern. Jeder Stand hatte bestimmte Aufga- ben zu erfüllen: beten; kämpfen – schüt- zen; arbeiten – ernähren. Diese Dreiständelehre berücksichtigt aber nicht die immer stärker werdende gesellschaftliche Differenzierung (Städ- te!). Damit kann sie auch als Versuch bezeichnet werden, die alte Ordnung zu sichern. Grundbegriffe Das Mittelalter – eine 1000-jährige Epoche 109 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum d s Verlags öbv

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