Zeitbilder 5, Schulbuch

Aristokratie (griech.; Herrschaft der Besten): Damit bezeichnet man (histo- risch) die Herrschaft einer Personengrup- pe, die durch Abstammung, (Grund-)Besitz, Ämter eine Sonderstellung einnimmt, bzw. den Adel als gesellschaftliche Gruppe. Demokratie (griech.; Volksherrschaft): Die Mitwirkung in der „attischen Demo- kratie“ war auf Männer über 20 Jahren mit attischen Eltern beschränkt und wur- de direkt ausgeübt. Moderne Demokrati- en zeichnen sich durch regelmäßige Wah- len von Volksvertreterinnen und -vertre- tern (= repräsentative Demokratie) und eine Trennung von Gesetzgebung, Verwal- tung und Rechtssprechung aus. Zusätz- lich gibt es direkt-demokratische Elemen- te (Volksabstimmung, Volksbegehren, Volksbefragung). Hellenismus  bezeichnet einerseits die „Verschmelzung“ griechischer und orien- talischer Kultur, andererseits versteht man darunter die historische Epoche von 334 v. Chr. bis 30 v. Chr. Kolonisation (lat. colonia: Ansiedlung): Man versteht darunter die Einnahme und Besiedlung von Gebieten außerhalb des eigenen Lebensraumes. In der Antike er- richteten die Phönikier und Griechenstäd- te Kolonien im Mittelmeerraum, in der Neuzeit die europäischen Mächte in Ame- rika, Asien und Afrika. Monarchie (griech.; Alleinherrschaft): Damit bezeichnet man eine Regierungs- form, in der eine Königin/ein König oder eine Kaiserin/ein Kaiser die Herrschaft über ein Land/einen Staat ausübt. Heute versteht man darunter vor allem eine Staatsform, in der eine/ein durch Geburt berechtigte/r Monarchin/Monarch das Amt des Staatsoberhauptes innehat. Oligarchie  ( griech.; Herrschaft der We­ nigen): In der Antike verstand man darun- ter die Machtausübung (Herrschaft) durch wenige Aristokraten. Heute versteht man unter Oligarchen einflussreiche Wirt- schaftsbosse, die nach dem Zusammen- bruch des Kommunismus z. B. in Russ­ land (1991) in wenigen Jahren zu großem Reichtum gekommen sind. Republik (lat. res publica: öffentliche Sache): Heute Bezeichnung für eine Staatsform, in der nicht eine Monarchin/ ein Monarch das Staatsoberhaupt ist, sondern eine aus dem Volk für eine be- grenzte Amtszeit gewählte Person (es gibt auch Beispiele von Präsidenten auf Le- benszeit). In der Antike vor allem die Be- zeichnung für die Staatsform in Rom. Sklaverei  Sklavin bzw. Sklave sein be- deutet für einen Menschen sowohl den Verlust seiner persönlichen Freiheit und aller persönlichen Rechte als auch die Ab- hängigkeit von einer anderen Person. Erst seit dem 18. Jh. wurde die Sklaverei schrittweise in verschiedenen Staaten der Welt abgeschafft. Obwohl heute weltweit verboten, existiert Sklaverei in verschiede- nen Formen auch heute noch. Tyrannis  In der Antike Bezeichnung für eine Alleinherrschaft, die mit Gewalt gegen adelige Konkurrenten und mit Hilfe der so- zial benachteiligten Massen errichtet und meist auch gewaltsam wieder beendet wurde. Heute versteht man unter Tyrannei eine Alleinherrschaft, bei der die Macht mit Terror, Brutalität und ohne rechtsstaatliche Grundlage aufrechterhalten wird. Grundbegriffe • Die Prinzipien der römischen Verfassung wurden immer häu- figer missachtet. Im Ersten Triumvirat teilten sich Caesar, Pompeius und Crassus die Staatsmacht auf. • Nach der Eroberung Frankreichs besiegte Caesar alle Gegner und errichtete eine Alleinherrschaft. • Nach Caesars Ermordung (44 v. Chr.) setzte sich in einem Bür- gerkrieg Oktavian gegen Marc Anton durch und eroberte an- schließend das Königreich Ägypten (30 v. Chr.). Er erhielt den Ehrentitel Augustus (der Erhabene) und behielt die Führung der Republik. Die römische Kaiserzeit • Augustus bezeichnete sich als Erster des Senates (Prinzipat). Er bestimmte die Innen- und Außenpolitik, hatte die oberste Befehlsgewalt über die Provinzen und Legionen, war oberster Priester und wurde in den Provinzen als Gott verehrt. • Neben der republikanischen Verwaltung gab es nun eine eigene kaiserliche Verwaltung mit bezahlten Beamten. • Augustus baute eine Herrscherdynastie auf: Sein Nachfolger wurde Tiberius – sein Stief-, Schwieger- und Adoptivsohn. Mit Kaiser Nero endete die julisch-claudische Dynastie (68). • Den Flaviern (69–96) folgten im 2. Jh. die Adoptivkaiser (96–192), im 3. Jh. die Soldatenkaiser. • Mit Kaiser Diokletian (284–305) kam es zur ersten Reichsteilung und zur Errichtung des absoluten Kaisertums („Dominat“). Seit Kaiser Theodosius blieb das Reich endgül- tig in Ost- und Westrom geteilt (395). • Im Jahr 116 hatte das Imperium Romanum unter Kaiser Trajan seine größte Ausdehnung. • Die römische (Stadt-)Kultur verbreitete sich in allen Provin- zen. Neben militärischen Befestigungsanlagen wurden Stra- ßen, Amphitheater, Tempel, Thermen etc. errichtet. Die latei- nische Sprache verbreitete sich im Westen, Griechisch blieb „Weltsprache“ im Osten. • In der Spätantike setzte sich die staatliche Zwangsherrschaft durch: Die Bevölkerung in Stadt und Land war an den Ort und den Beruf gebunden. Freie Bäuerinnen und Bauern be- gaben sich in die Abhängigkeit von Großgrundbesitzern. • Das Christentum wurde nach etlichen Verfolgungen erstmals unter Kaiser Konstantin erlaubt (313); Kaiser Theodosius erhob es 391 zur Staatsreligion. • In Rom herrschten Standesunterschiede: An der Spitze der Gesellschaft stand die Nobilität (etwa 30 Großfamilien), die bis zum Ende der Republik das Reich regierte. • In der Kaiserzeit erhielten immer mehr Menschen auch in den Provinzen das Bürgerrecht (bis zum allgemeinen Bürger- recht unter Kaiser Caracalla, 212). • Zwischen Reich und Arm herrschte ein scharfer Gegensatz. Etwa 1% der Bevölkerung lebte in totalem Luxus, ein sehr hoher Prozentsatz in großer Armut. Die antike Welt – Griechenland und Rom 65 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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