Vom Kind zum Erwachsenen Cannabis – alles andere als harmlos In den letzten Jahren hat der Konsum von Cannabisprodukten österreich- und EU-weit zugenommen. Cannabis ist die von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen zwischen 15 und 18 Jahren am häufigsten konsumierte illegale Droge. Da Cannabis zu den so genannten „weichen Drogen“ zählt, wird der Konsum der Cannabisprodukte oft verharmlost, allerdings zu Unrecht: Besonders in der Pubertät kann bereits ein geringer Cannabiskonsum bleibende Veränderungen im Gehirn verursachen. THC behindert so wie Alkohol die Gehirnentwicklung Die Umstrukturierung des Gehirns in der Pubertät führt zu einer Steigerung seiner Leistungsfähigkeit. Es ist nachgewiesen, dass der Konsum alkoholischer Getränke und THC-hältiger Produkte während dieser Zeit die Gehirnentwicklung beeinträchtigt. Eine Studie weist darauf hin, dass Menschen, die vor dem 18. Lebensjahr mit dem Kiffen begonnen haben, einen geringeren Intelligenzquotienten aufweisen können als gleichaltrige, die unter ähnlichen Bedingungen aufgewachsen sind und nicht gekifft haben. Außerdem scheinen sie anfälliger für psychische Erkrankungen wie zB Schizophrenie und Depressionen. Erwiesen ist auch, dass wiederholter Alkoholmissbrauch und Cannabiskonsum bei Jugendlichen schneller in eine Abhängigkeit führt als bei Erwachsenen. Gesetze sollen Jugendliche vor Drogenkonsum schützen In Österreich gibt es in jedem Bundesland ein eigenes Jugendschutzgesetz, das Kinder und Jugendliche vor Einflüssen schützen soll, die sich schädlich auf ihre körperliche, geistige und seelische Gesundheit sowie soziale Entwicklung auswirken könnten. Seit 2019 gibt es zum Tabak- und Alkoholerwerb und -konsum österreichweit einheitliche Bestimmungen. Demnach ist Jugendlichen unter 18 Jahren der Erwerb, der Besitz, der Konsum sowie die Weitergabe von Tabakerzeugnissen, Wasserpfeifen, E-Shishas und E-Zigaretten sowie Stoffen, die als Tabakersatz oder -zusatz zur Verbrennung oder Verdampfung dienen (auch wenn sie kein Nikotin erhalten) verboten. Bis zum 16. Lebensjahr ist das Kaufen und Trinken alkoholischer Getränke verboten. Ab dem 16. Lebensjahr dürfen nicht gebrannte alkoholische Getränke (zB Bier, Wein, Sekt) gekauft und getrunken werden. Kauf sowie Konsum gebrannter alkoholischer Getränke (zB Schnäpse, Rum, Wodka, Liköre) sowie Alkopops sind erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt. Cannabisprodukte Marihuana (Cannabiskraut) sind die getrockneten, harzhältigen Triebspitzen der Hanfpflanzen, Haschisch (Cannabisharz) ist das fest zusammengedrückte Harz der Pflanzen. Die Produkte enthalten den Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol), der berauschende Wirkung hat. Cannabisprodukte werden meist mit Tabak vermischt und in Zigaretten und Pfeifen geraucht, sie werden mitunter aber auch in Backwaren (zB Keksen) verarbeitet konsumiert. illegale Drogen sind Substanzen, die weder erworben (also nicht gekauft, geschenkt, eingetauscht etc. werden dürfen) noch besessen, erzeugt, befördert, verarbeitet oder verkauft bzw. verschenkt werden dürfen (geregelt im Suchtmittelgesetz). weiche Drogen führen nur mit geringer Wahrscheinlichkeit zu einer körperlichen Abhängigkeit (= Auftreten von Entzugserscheinungen, wenn dem Körper die Substanz nicht regelmäßig zugeführt wird). Schizophrenie Psychische Erkrankung, die u.a. durch Wahnvorstellungen, Realitätsverlust und Störungen der Gefühlswelt gekennzeichnet ist. Depressionen Psychische Erkrankung, die u.a. durch gedrückte Stimmung, Antriebs-, Freud- und Interesselosigkeit gekennzeichnet ist. Alkoholmissbrauch übermäßiger Konsum alkoholischer Getränke Wasserpfeifen auch Shishas genannt E-Shishas, E-Zigaretten mit Elektrizität (Akku) betriebene Geräte zum Verdampfen von Verbrauchsflüssigkeiten (Liquids) Alkopops sind Mischgetränke aus Limonaden mit gebranntem Alkohol (zB Rum, Wodka). 180 Erst ab 18: Rauchen … 181 … und gebrannte alkoholische Getränke 103 Nur zu Prüfzw cken – Eigentum des Verlags öbv
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