Spielpläne Oberstufe, Maturatraining mit Audio-CD

11.2 Suite 11.2.1 Sie hören eine Allemande aus der Englischen Suite in g-Moll von Johann Sebastian Bach in Hörbeispiel 1. Klat- schen Sie den Puls der Musik mit und zählen Sie beim zweiten Durchlauf laut mit. f 1 & 50 f 2 & 51 ë 1 ë 2 ë 3 a 1 TB 1 11.2.2 Nennen Sie die Musikgeschichtsepoche, in der dieses Werk komponiert wurde, erläutern Sie die Gattung Suite, erklären Sie die weitere Satzfolge und die typischen Charakteristika der Tänze. 11.2.3 Béla Bartók komponierte 1923 die Tanz-Suite für Orchester, über die er in seiner Autobiografie schreibt. Erläu- tern Sie die im Textbeispiel 1 erwähnten Fachbegriffe und Bartóks Sicht dieser Musik. 11.2.4 Im Hörbeispiel 2 erklingt der 3. Satz dieser Suite. Nennen Sie ausgehend von typischen Merkmalen einer Suite das Besondere dieses Satzes. Bartók schreibt: „Es wechseln ungarische, rumänische, sogar arabische Einflüsse darin ab.“ Analysieren Sie den Satz unter Einbeziehung der Notenbeispiele 1 bis 3, die die 3 Themen zeigen. a 1 Textbeispiel 1 Die Verarbeitung des musikalisch höchst wertvollen Materials war deshalb von entscheidender Bedeutung für mich, da sie eine vollständige Emanzipation von der Alleinherrschaft des bishe- rigen Dur- und Mollsystems bedeutete. Denn der weit überwiegende und gerade wertvollere Teil des gewonnenen Melodienschatzes ist in den Kirchentonarten, wie resp. in altgriechischen und gewissen noch primitiveren (namentlich pentatonischen) Tonarten gehalten und zeigt au ßerdem mannigfaltigste und freieste Rhythmusgebilde und Taktwechsel sowohl im rubato- als auch im tempogiusto-Vortrag. Es erwies sich, dass die alten, in unserer Kunstmusik nicht mehr gebrauchten Tonleitern ihre Lebensfähigkeit noch durchaus nicht verloren haben. Die Anwen- dung derselben ermöglichte auch harmonisch neuartige Kombinationen […] ë 1 Béla Bartók: Allegro Vivace, 3. Satz aus der „Tanz-Suite“ (1923), ab Ziffer 21 40 | Musik in Verbindung mit anderen künstlerischen Ausdrucksformen wie Sprache, bildende Kunst und Tanz Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv -

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