Starke Seiten Deutsch 2, Arbeitsheft Grammatik und Rechtschreibung

Grammatik / Das Wort 10 Verb: Modalverben Suche in den Sprechblasen alle zweiteiligen Prädikate. Kreise die personalform rot ein und unterstreiche den Infinitiv (= Nennform). 16 „Das Essen darf keine langen Transportwege hinter sich haben, ich möchte keine Kirschen aus China haben. Die Herstellung und der Ursprung der Nahrungsmittel müssen transparent sein.“ „Die Kinderwünsche sollen berücksichtigt werden. Kinder bevorzugen eine Buffetform.“ „Das Mittagsbuffet fördert die Selbstständigkeit. Die Kinder können sich selbst aussuchen, was sie essen wollen, und sich nachnehmen.“ 0 Ergänze in den Aussagen der Eltern ein passendes Modalverb. Es gibt manchmal mehrere Möglichkeiten. Erkennst du den Bedeutungsunterschied? 17 3 „Das Essen in der Schule biologisch und ausgewogen sein.“ 1 „Es soll immer genug zum Essen da sein, damit sich die Kinder einen Nachschlag holen .“ 4 „Die Schule einen Briefkasten für Rück- meldungen im Speisesaal anbringen. Dann die Kinder schreiben, was ihnen geschmeckt hat und was nicht.“ 2 „Ich eine Verkostung des Schulessens für die Eltern organisieren. Denn ich das Essen auch kennenlernen.“ Schulessen – Wer gut isst, ist besser drauf! Nachgefragt … Das wünschen sich Eltern: http://www.gourmet.at/fileadmin/content/02-geschaeftsfelder/pdf/download/Education/EC_Zeitung_9_2013_ Reden_wir_uebers_Essen.pdf (12. 12. 2014) Die Verben dürfen, können, mögen/möchten, müssen, sollen, wollen heißen Modalverben. Im Satz stehen sie meist in der personalform. Gemeinsam mit einem 2. Verb im Infinitiv bilden sie das Prädikat: Das Essen darf keine langen Transportwege haben. Mit Modalverben kannst du die Aussage eines Satzes verändern: Die Kinderwünsche werden berücksichtigt. Die Kinderwünsche sollen berücksichtigt werden. (= Gebot) Die Kinderwünsche können berücksichtigt werden. (= Möglichkeit) Wichtig! http://www.gourmet.at/fileadmin/content/02-geschaeftsfelder/pdf/download/Education/EC_Zeitung_9_2013_Reden_wir_uebers_Essen.pdf (12. 12. 2014) Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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