Vielfach Deutsch 4, Arbeitsheft Grammatik und Rechtschreibung

Grammatik / Der Text 27 Im Bewerbungsgespräch gehst du auf das Profil aus der Stellenanzeige ein. Dabei verwendest du vor allem den Verbalstil. Ergänze die Lücken. 3 Formuliere die Passagen aus dem Jugendschutzgesetz um. Unterstreiche die Wörter, die verändert werden. Schreibe in dein Heft. 4 Ihr Profil • Erfolgreicher Pflichtschulabschluss • Interesse für den Immobilienbereich • Teamfähigkeit und Zielstrebigkeit • Hohe Lern- und Einsatzbereitschaft • Freundliches und gepflegtes Auftreten • Bereitschaft zur regelmäßigen Aus- und Weiterbildung Ich habe ...die Pflichtschule erfolgreich abgeschlossen und sehr für den Immobilienbereich. Ich sehe mich als Menschen. Ich , noch viel Neues zu und beim Arbeiten viel Einsatz zu . Ich versuche immer, . Natürlich bin ich , mich regelmäßig . TIPP Mehr Informationen zur Beistrichsetzung bei Nennformgruppen findest du auf S. 43. Nominalstil Verbalstil (1) Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Erwerb, der Besitz und der Konsum von alkoho- lischen Getränken und Tabakwaren verboten. Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist es verboten, … Jugendliche dürfen alle Filme mit … anschauen. (2) Jugendliche dürfen alle Filme anschauen, die für ihre Altersstufe behördlich zugelassen sind. (3) Das Anbieten, Vorführen, Weitergeben und Zugänglichmachen von Medien, Datenträgern, Gegenständen und Veranstaltungen an Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist verboten, wenn sie Jugendliche in ihrer Entwicklung gefähr- den können. Medien, Datenträger, Gegenstände und Veranstaltungen dürfen Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nicht …, wenn sie Jugendliche in ihrer Entwicklung gefährden können. (4) Das Benützen von öffentlichen Solarien ist für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in ganz Österreich verboten. … (5) Das Übernachten in Beherbergungsbetrieben aller Art sowie auf Campingplätzen ist bis 16 Jahre nur in Begleitung einer Aufsichtsperson erlaubt. … Aus: https://www.help.gv.at (Jugendrechte) (25.2.2016). Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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