Treffpunkt Deutsch 2, Leseheft

Vermischung der Sprachen Unter den Germanen gab es viele unterschiedliche mit verschiedenen Bräuchen und Lebensarten. Sie lebten getrennt voneinander, waren aber durch gemeinsame Grundlagen ihrer Dialekte verbunden. Sie wurden von den Römern mit dem Sammelbegriff bezeichnet, sie selbst hatten aber keinen gemeinsamen Namen für alle ihre Stämme. Aus einem Teil der germanischen hat sich unser Deutsch ent- wickelt. Die Germanen verwendeten eine Schrift, die sich aus Strichen und Balken zusammen- setzte: die . Runen wurden bei religiösen Ritualen verwendet und waren mit Vorstellungen verbunden. Geschichten haben die Germanen nicht auf- geschrieben, aber es gab Sänger und , die durch die Lande zogen und die mündlich vortrugen. Die Römer besaßen eine relativ einheitliche Sprache, das . Es wurde im gesam- ten Römischen Reich eingesetzt; viele Wörter drangen in die Sprachen jener Völker ein, die mit den Römern Kontakt hatten, so auch bei den Germanen. Römische Dichter schufen bedeutende und Epen, aber auch die Geschichtsschreibung war hoch entwickelt. Die Römer hatten ein weit entwickeltes , das lange als Vorbild diente und bis heute nachwirkt. Latein blieb die Sprache der christlichen . Auf der Grund- lage des Latein entwickelten sich später die Sprachen wie Französisch, Italienisch oder Spanisch. Setze an der richtigen Stelle ein: Erzähler | Runen | Latein | Dialekte | romanischen | Gedichte | magischen | Rechtssystem | Heldensagen | „Germanen“ | Religion | Stämme Formuliert in jeder Gruppe zwei Fragen zum Inhalt des Textes und lasst sie von den anderen Gruppen schriftlich beantworten. Beratschlage mit deiner Sitznachbarin oder deinem Sitz- nachbarn welche Bedeutung (rechte Spalte) die lateinischen Wörter (linke Spalte) haben könnten und verbindet die passenden Begriffe mit Linien. tabula Mauer vinum ausrechnen corbis Korb computare Tafel murus Wein speculum Öl scribere Spiegel caseus Pforte oleum schreiben porta Käse 3  N Germanische Schriftzeichen auf dem Runenstein von Söderhus (11. Jh.) N 4  C 5  B 53 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verl gs öbv

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