Treffpunkt Deutsch 3, Arbeitsheft

Getrennt- und Zusammenschreibung 1 Grundwort Verb (Zeitwort) Kreuze an, welche Schreiberegelung für die Beispiele gilt. Beispiele Getrenntschreibung verpflichtend Zusammenschreibung möglich haften/bleiben (= kleben) haften/bleiben (im Gedächtnis) hängen/bleiben (an der Wand) hängen/bleiben (in einer Bar) gehen/lassen (jemanden) (sich) gehen/lassen sitzen/lassen (= verlassen) sitzen/lassen (auf dem Sessel) Kreuze an, ob die Verbindungen aus Adjektiv und Verb getrennt oder zusammengeschrieben werden müssen. a) Sie hat ein gutes Referat gehalten und auch frei/gesprochen. – zusammen , getrennt b) Er hatte den Irrtum öffentlich richtig/gestellt. – zusammen , getrennt c) Nachdem er sich gut vorbereitet hatte, dürfte ihm die Mathematikprüfung nicht schwer/ fallen. – zusammen , getrennt d) Weil er zögerte, mussten sie ihn auf sein früheres Versprechen fest/nageln. – zusammen , getrennt e) Nach seinem Herzinfarkt musste der Manager beruflich kürzer/treten. – zusammen , getrennt f) In dem Betrieb wird Pünktlichkeit groß/geschrieben. – zusammen , getrennt Verb + Verb: Der Regelfall ist die Getrenntschreibung, z. B . lesen lernen, tanzen gehen . Zusammenschreibung ist möglich bei kennen lernen sowie Verbverbindungen mit lassen und bleiben als zweitem Bestandteil, wenn die Verbindung eine übertragene Bedeutung hat, z. B.: ( auf dem Sessel) sitzen bleiben – ( in der Schule ) sitzenbleiben (= nicht aufsteigen ). 1  Adjektiv + Verb (Eigenschaftswort + Zeitwort): Der Regelfall ist die Getrenntschreibung, z. B. schnell sprechen, lang schlafen . Sowohl Getrennt- als auch Zusammenschreibung ist möglich, wenn ein einfaches Adjektiv eine Eigenschaft als Ergebnis der Handlung bezeichnet, z. B. kalt stellen/kaltstellen, leer essen/leeressen . Wortverbindungen aus Adjektiv und Verb müssen zusammengeschrieben werden, wenn sie eine übertragene Bedeutung haben, z. B. sich kranklachen (salopp für besonders stark lachen ); festnageln (= jemanden zu etwas verpflichten ). 2  Nachdenken über Sprache 64 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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