Treffpunkt Deutsch 3, Sprachbuch

Nach einem längeren Diskussionsprozess ist die Schülerinnen- und Schülervertretung zu einem Beschluss gekommen und formuliert diesen für die Vorlage im Gremium der Landesschüle- rinnen- und -schülervertretung. Merke: Eine Meinung/These  ist eine Behauptung, eine Ansicht, die jemand zu einem Thema äußert. Ein  Argument  ist eine Begründung dieser Meinung/These. Es sollte sachlich und verständlich sein. Dabei kann man auf Tatsachen oder Wertvorstellungen hinwei- sen oder sich auf jemanden berufen, die oder der als Expertin oder Experte gilt. Ein  Beispiel macht ein Argument an- schaulicher. Meinung/These Verhaltensnoten können nicht gerecht sein. Argument Es gibt keine klaren Regeln oder Maßstäbe. Beispiel Unsere Mathematiklehrerin empfindet jede kleinste Verspätung als großes Verge- hen, für unseren Klassenvorstand aber ist eine Verspätung kein großes Problem . Lest den Beschluss der Schülerinnen- und Schülervertretung und vergleicht die Argumentation mit der in eurer Klasse, indem ihr Gemeinsamkeiten und Unterschiede feststellt. Führt jetzt noch einmal eine Abstimmung durch. Hat sich eure Meinung geändert? Lies den Merktext und suche im Text der Schülerinnen- und Schülervertretung nach je einer These, einem Argument und einem Beispiel. Markiere die Textstellen mit T, A oder B. Überprüft eure Markierungen im Klassengespräch. C 3  C 4  5  C 6  9 Schule hier und anderswo Die Schülerinnen- und Schülervertretung spricht sich klar für eine Abschaffung der Verhaltensnoten in allen Klassen der Unter- stufe und der Oberstufe aus. Wir sind dagegen, dass Lehrkräfte das Verhal- ten von Schülerinnen und Schülern bewerten und somit deren weitere Laufbahn negativ be- einflussen können. Es besteht zudem die Ge- fahr, dass das Instrument der Verhaltensnoten absichtlich oder unabsichtlich missbraucht wird, um Schülerinnen und Schülern die eige- nen Verhaltensmaßstäbe aufzuzwingen oder um sie „gefügig“ zu machen. Verhaltensnoten sind immer auch willkürlich, da es keine klaren Maßstäbe und Regelungen gibt und geben kann. So hängt es also wesent- lich von der Schule und von der jeweiligen Lehrperson ab, für welches „Fehlverhalten“ 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 30 32 welche Verhaltensnote ausgesprochen wird. Da negative Verhaltensnoten jedoch die berufliche Laufbahn beeinflussen können, ist eine solche Willkür nicht zu akzeptieren und nur durch den Verzicht auf Verhaltensnoten zu verhindern! Immer wieder wird argumentiert, dass Verhaltensnoten ein wichtiges Instrument zur Disziplinie- rung von verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern seien. Wir sind jedoch der Meinung, dass sich gerade in diesen Fällen die Verhaltensnoten als unwirksam erwiesen haben. Kinder aus besonders schwierigen sozialen oder familiären Situationen sind meist durch Verhaltensnoten nicht beeinflussbar, sondern sie bedürfen einer individuellen Betreuung, für die vom Staat die Mittel bereitgestellt werden müssen! So könnten zum Beispiel vom Staat bezahlte Sozialarbeite- rinnen und Sozialarbeiter eine große Hilfe bei der Betreuung von schwierigen Schülerinnen und Schülern sein. Statt Verhaltensnoten muss jede Schule einen für alle gültigen und klar geregelten Maßnahmen- katalog erarbeiten, der festlegt, welches Fehlverhalten wie geahndet wird. Das Verhalten von Schü- lerinnen und Schülern soll durchaus Konsequenzen nach sich ziehen, es darf aber nicht benotet und negativ „verewigt“ werden! Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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