Treffpunkt Deutsch 3, Sprachbuch

Überlegt euch in der Vierergruppe zu den in Aufgabe 2 erstellten möglichen Cyber-Mobbing-Fällen, welcher Straf- verstoß dabei jeweils vorliegen könnte. Benutzt dafür die obenstehende Info- Tafel. Notiert euch die Wörter, die ihr nicht versteht und schlagt ihre Bedeu- tung im Wörterbuch nach. Überlegt euch in der Gruppe, wie jemand, die oder der von Cyber-Mob- bing betroffen ist, darauf am besten reagieren könnte. Was würdet ihr einem Cyber-Mobbing-Opfer raten? Entwickelt ein Rollenspiel, in dem mögliche Pro- blemlösungen aufgezeigt werden. Spielt die Szene der Klasse vor. C 4  Tipp Auf www.saferinternet.at könnt ihr euch genauer über Cyber-Mobbing informieren, ihr findet zahlreiche Informationen zum Thema und könnt eine Broschüre herunterladen, die sich näher damit beschäftigt und mögliche Reaktionen für Betroffene aufzeigt. C 5  19 Schule hier und anderswo In Bezug auf Cyber-Mobbing ist auch die Beharrliche Verfolgung relevant. Das so genannte „Anti-Stalking-Gesetz“ (§ 107a StGB 2 ) verbietet die Ver- folgung und länger andauernde Belästigungen nicht nur in der „realen“, sondern auch in der „virtuellen“ Welt. Auch Delikte wie Datenbeschädigung und Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem können unter Umständen im Zuge von Cyber- Mobbing begangen werden. Ebenso kann der § 207a StGB „Pornografische Darstellungen Minder- jähriger“ im Zusammenhang mit der Herstellung, Veröffentlichung oder Verbreitung von Bildern mit sexuellem Fokus 3 von unter 18-Jährigen zur Anwendung kommen. Es besteht gesetzlich auch ein Recht auf Wahrung der Privatsphäre. Dieses Recht verbietet die Veröffentlichung und Verwertung von privaten Informationen. Ein Schadenersatz ist hier insbesondere für bloßstellende Veröffentlichungen vorgesehen. Schadenersatz sieht auch das Mediengesetz für Opfer von Übler Nach- rede, Beschimpfung, Verspottung und Verleumdung vor. Außerdem ver- bietet es die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs eines Menschen. Das Mediengesetz gilt unter anderem auch für Websites. Darüber hinaus gewährt das Urheberrecht einen Brief- und Bildnis- schutz . Briefe, Tagebücher und andere vertrauliche Aufzeichnungen dürfen ohne Zustimmung des Verfassers nicht veröffentlicht werden. Das „Recht am eigenen Bild“ verbietet die Veröffentlichung von Bildern, die die darauf abgebildeten Personen bloßstellen oder herabsetzen. 22 24 26 28 30 32 34 36 38 40 42 44 2  StGB = Strafgesetzbuch 3  Fokus = Ziel, Blickpunkt Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des V rlags öbv

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