Treffpunkt Deutsch 3, Sprachbuch

Reale Schäden aus der virtuellen Welt – Ein Problem beleuchten und nach Lösungsmöglichkeiten suchen Sprechen und Zuhören Umgang mit Texten Cyber-Mobbing – längst kein Einzelfall mehr! Seit Wochen wird Julia von ihrer Klasse und ihren Bekannten mit intimen Details aus ihrem Leben verspottet. Gestern hat sie endlich den Grund dafür entdeckt: den „Julia-Hate-Blog“, verfasst von ihrer ehemals besten Freundin Katharina. Bevor sie sich mit Katharina zerstritt, hatte Julia mit ihr alle Probleme und Sorgen besprochen: von der nicht erwiderten Liebe zu Marc bis hin zu den Schwierigkeiten mit ihren Eltern. Sogar ein Liebesgedicht, das sie für Marc geschrieben hatte und sich dann doch nicht traute, ihm zu geben, schickte sie Katharina per E-Mail. Dieses Gedicht und viele andere Einzelheiten aus ihrem Intimleben können jetzt im „Julia-Hate-Blog“ von allen gelesen werden. Mittlerweile hat Julia das Gefühl, die ganze Schule kenne die Website! Für Julia das Schlimmste: Marc und seine Freunde lachen nur mehr über sie. Bildet Gruppen zu vier Personen. Besprecht, ob und wo ihr bereits von ähnlichen Fällen von Cyber-Mobbing gehört habt. Auf welche Art und Weise kann man anderen in sozialen Netzwerken Schaden zufügen? Wie wird im Internet gemobbt? Erstellt in eurem Heft eine Liste von möglichen Belästigungen und überlegt euch dazu konkrete Beispiele. Stellt eure Ergebnisse in der Klasse vor und ergänzt sie mit den Informationen der anderen Gruppen. 2 4 6 8 C 1  N C 2  C 3  18 Rechtliche Konsequenzen von Cyber-Mobbing Mobbing führt nicht nur zu einem großen Leidensdruck bei den Op- fern, verschiedene Handlungen können für die Täterinnen und Täter auch rechtliche Konsequenzen haben: Cyber-Mobbing ist mehr als ein „dummer Streich“ oder ein Kavaliersdelikt! Vielen Jugendlichen ist die potenzielle 1 Strafbarkeit von Cyber-Mobbing jedoch nicht bewusst. In nachfolgender Übersicht sind wichtige rechtliche Hintergrundinfor- mationen zusammengefasst: Im österreichischen Strafrecht finden sich z. B. Bestimmungen, die auch auf Postings in Foren oder Online-Communitys zutreffen kön- nen: die Üble Nachrede und die Beleidigung . Üble Nachrede begeht jemand, der anderen in der Öffentlichkeit unehrenhaftes oder gegen die guten Sitten verstoßendes Verhalten vorwirft. Darunter fallen bei- spielsweise der Vorwurf der Lüge, der Vorwurf der Täuschung (z. B. „Schummeln“) oder der Vorwurf, eine Person „schlafe mit jedem“. Der Tatbestand der Beleidigung erfolgt entweder durch öffentliches Be- schimpfen mit beleidigenden Worten (z. B. „fette Sau“) oder Gesten oder durch Verspotten, das andere öffentlich lächerlich macht oder als minderwertig verhöhnt (z. B. „Dauersäufer“). Bei diesen Delikten dro- hen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Andere Delikte gegen die Ehre sind Verleumdung oder Kreditschädigung . 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 1  potenzielle = mögliche Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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