Treffpunkt Deutsch 1, Schulbuch

Sprach-Lexikon c Arten von Satzgliedern Das Subjekt (Satzgegenstand) informiert darüber, wer oder was etwas tut. Ein Subjekt muss es in jedem Aussagesatz und in jedem Fragesatz geben. Beispiel Da nimmt Karl aus seiner Tasche ein Stück Kreide. Die anderen Kinder sehen ihm verwundert beim Malen zu. Vor ihren Augen entsteht ein Labyrinth aus Kreide . Das Prädikat (Satzaussage) informiert darüber, was geschieht, was jemand macht. Das Prädikat ist immer das zweite Satzglied im Aussagesatz. Es ist das einzige Satzglied, das einen festen Platz im Aussagesatz hat. Das Prädikat besteht ausschließlich aus Verben (Zeitwörtern). Beispiel Die Kinder der 1a kommen auf den Spielplatz. Alle sind pünktlich da. Bei zweiteiligen Prädikaten steht der zweite Teil immer am Ende des Satzes. Prädikate sind somit die einzigen Satzglieder, die doch getrennt werden können. Beispiel Doch keiner hat einen Fußball mitgebracht . Was sollen die Kinder jetzt machen ? Bei der Verschiebeprobe bleibt das Prädikat immer stehen, denn kein Satz kommt ohne Prädikat aus. Das Objekt (Ergänzung) ist die dritte Art von Satzglied. Man unterscheidet: Objekt (Ergänzung) Frage Beispiel e Akkusativobjekt (Ergänzung im 4. Fall) Wen? Was? Als Letztes malt Karl den Ausgang des Labyrinths . Dann fragt er die anderen : „Findet ihr den Weg zu mir?“ Dativobjekt (Ergänzung im 3. Fall) Wem? Nun folgen die Kinde r dem Pfad durch das Labyrinth. Adverbiale Bestimmungen (Umstandsergänzungen) Die häufigsten adverbialen Bestimmungen sind folgende: Adverbiale Bestimmung der Zeit (Zeitergänzung, ZE) , z. B. Es schneit seit gestern. Fragen: Wann? Seit wann? Wie lange? Wie oft? Adverbiale Bestimmung des Ortes (Ortsergänzung, OE) , z. B. Es schneit in den Bergen. Fragen: Wo? Wohin? Woher? Adverbiale Bestimmung der Art und Weise (Artergänzung, AE) , z. B. Es schneit stark. Fragen: Wie? Auf welche Weise? Adverbiale Bestimmung des Grundes (Begründungsergän- zung, BE) , z. B. Wegen des warmen Wetters regnet es. Fragen: Warum? Weshalb? S. 105 ff. S. 126 f. S. 146 ff. S. 146 S. 126 f. S. 146 S. 148 176 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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