global 8. Geographie und Wirtschaftskunde, Schulbuch

78 Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Das Ziel eines Raumordnungskonzeptes ist der sparsame Umgang mit Grund und Boden einer Region. Das bedeutet, dass eine Zersiedelung von ländlichen Gebieten vermieden werden soll. Dabei muss ökologische, aber auch ökonomi- sche Effizienz angestrebt werden. Einerseits gilt es, land- wirtschaftliche Flächen vor massiver Verbauung zu schüt- zen und Erholungsräume zu erhalten, andererseits zB durch eine verdichtete Siedlungsstruktur die Infrastrukturkosten gering zu halten. Je nach Region kann ein solches Konzept unterschiedlich ausfallen: Ein alpines Tal unterscheidet sich stark von einem urbanen Zentrum. Deswegen gilt es, topo- grafische, naturraumgebende sowie strukturelle Rahmen- bedingungen zu berücksichtigen. Der Flächenwidmungsplan – Festlegung von Widmungsarten Um dies gewährleisten zu können, wird parallel zum Ört­ lichen Entwicklungskonzept ein Flächenwidmungsplan vom Gemeinderat ausgearbeitet. Dieser Plan gilt als ver- pflichtender Bestandteil der Verordnung zum Örtlichen Raumordnungsprogramm. Eine Übereinstimmung und Überprüfbarkeit beider Teile muss vorliegen. Der Plan setzt fest, wie einzelne Flächen genutzt werden sollen. Es erfolgt eine Festlegung der Widmungsarten . Neben den Widmungen werden auch Kenntlichmachungen vorgenommen. Dabei handelt es sich um Festlegungen von Bundes- und Landesbehörden. Diese umfassen zB Bundes- und Landesstraßen, aber auch Nutzungsbeschränkungen wie denkmalgeschützte Objekte, Naturschutzgebiete oder Sicherheitszonen, die auf Bundes- und Landesgesetzen aufbauen. Dazu gehören auch besondere Bereiche, in denen mit potenziell hohen Gefährdungen zu rechnen ist, wie zB durch Lawinen oder Hochwasser. Verfahren und Widmungsarten Erstellt wird der Flächenwidmungsplan durch die Gemein- de mit Hilfe einer Ortsplanerin oder eines Ortsplaners, wäh- rend die Genehmigung zur Erlassung und Änderung des Planes vom zuständigen Amt der Landesregierung ausgeht. Die Landesregierung kann allerdings nicht anstelle der Gemeinde Flächenwidmungen festlegen oder eine Gemein- de dazu veranlassen, auf einer bestimmten Fläche eine bestimmte Widmung vorzunehmen. Es gibt drei verschiedene Widmungsarten, die von Bundes- land zu Bundesland unterschiedlich sein können. Grund- sätzlich unterscheidet man aber zwischen: 1. Bauland: Wie der Name bereits sagt, darf im Bauland gebaut werden. Dabei untergliedert es sich in weitere Wid- mungsarten, wie zB Wohngebiet, Kerngebiet, Industriege- biet etc. 2. Grünland: Während auch in diese Kategorie unterschied- liche weitere Widmungsarten fallen, dürfen grundsätzlich nur Bauwerke gebaut werden, die für eine spezielle Nut- zung unbedingt notwendig sind (wie zB für die Landwirt- schaft). Ausgenommen sind bestimmte Bauwerke, wie zB Bauwerke zur Energieversorgung oder Denkmäler. 3. Verkehrsfläche: Sind Verkehrsflächen im Flächenwid- mungsplan nicht näher bestimmt, gelten sie als öffentliche Verkehrsflächen. Sie können aber auch als private Verkehrs- flächen festgelegt und in ihrer Verwendung eingeschränkt werden. Wie im Grünland dürfen auf Verkehrsflächen nur Gebäude errichtet werden, die für die Nutzung der Ver- kehrsfläche notwendig sind. Bebauungsplan Auf Basis des Flächenwidmungsplanes wird ein Bebau­ ungsplan erstellt, der anzeigt, wie in den jeweiligen Flä- chen, die als Bauland gewidmet wurden, gebaut werden darf. Für Niederösterreich liegt allerdings nur für rund die Hälfte sämtlicher im Bauland liegenden Grundstücke ein Bebauungsplan vor. Dort, wo keiner verordnet ist, gelten wiederum andere Regeln. Anders verhält sich dies in Wien, wo es ausschließlich einen Bebauungsplan, aber keinen Flächenwidmungsplan gibt. Ein Bebauungsplan von Niederösterreich enthält folgende Informationen, die in der Legende näher erläutert werden: • Informationen zur Bauweise • Bebauungshöhe und höchstzulässige Gebäudehöhe • Bebauungsdichte und Geschoßflächenzahl Diese Informationen werden in Kreisen dargestellt und durch zwei parallele Linien unterteilt. M1 Legende zu M2 Kompetenzorientierte Lernziele  Ziele, Gestaltungsspielräume und Auswirkungen der Raumordnung erklären  allgemeine Ziele der österreichischen Raumordnung erkennen und verstehen Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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