global 8. Geographie und Wirtschaftskunde, Schulbuch
77 Politische Gestaltung von Räumen untersuchen planung entwirft wiederum den Plan zur Nutzung des Bodens und führt dieses Konzept durch die Festsetzung der Nutzung um. Raumordnung und Raumplanung werden in Österreich von verschiedenen Verwaltungsebenen mit unterschiedlichen Kompetenzen wahrgenommen. Im Unter- schied zu anderen Ländern agiert der Bund nur im Rahmen der Bundeskompetenzen, dh er wird nur tätig auf Grund der sektoralen Zuständigkeiten (zB Bundesstraßen und Schulen), während die Länder gesetzliche Grundlagen zur örtlichen, aber auch überörtlichen Raumordnung erlassen. Dadurch gibt es in Österreich auch neun unterschiedliche Raumordnungen. Die Umsetzung der örtlichen Raumpla- nung wird schließlich von den Gemeinden mittels unter- schiedlicher Instrumente ausgeführt. ÖROK Damit ein regelmäßiger Austausch zwischen Bund, Län- dern, Gemeinden und Wirtschafts- und Sozialpartnern mit beratender Funktion stattfinden kann, wurde die Österrei chische Raumordnungskonferenz , kurz ÖROK, gegründet. Die Hauptaufgabe der ÖROK ist die Entwicklung, Weiterfüh- rung und Konkretisierung des für die Raumordnung grund- legenden Österreichischen Raumentwicklungskonzeptes, kurz ÖREK, das ungefähr alle zehn Jahre überarbeitet wird. Es gilt als Steuerungsinstrument für alle österreichischen Regierungsebenen für die räumliche Entwicklung des Lan- des. Zusätzlich erarbeitet die ÖROK auch Beiträge zur Raumforschung, wie die Raumordnungsberichte, den ÖROK-Atlas sowie Prognosen zu raumrelevanten Themen, und führt zudem eine eigene Schriftenreihe, in der diese Beiträge publiziert werden. EUREK Als Mitgliedstaat der Europäischen Union ist Österreich auch im Europäischen Raumentwicklungskonzept , kurz EUREK, vertreten. Als Grundidee gilt die Verständigung auf gemeinsame räumliche Ziele und Leitbilder für die zukünf tige Entwicklung des Territoriums der Europäischen Union. Dabei sollte insbesondere die ausgewogene und nachhalti- ge Entwicklung des EU-Raumes im Vordergrund stehen. Um diese gewährleisten zu können, erkannte man die Notwen- digkeit der über nationale Grenzen hinweg wirkenden Zu- sammenarbeit regionaler und lokaler Gebietskörperschaf- ten. Das EUREK dient lediglich als politischer Orientierungs rahmen für die Mitgliedstaaten. Damit ergeben sich keine neuen Kompetenzen auf EU-Ebene, was bedeutet, dass es für die Mitgliedstaaten rechtlich nicht bindend ist. In Österreich wird jedes Jahr fruchtbares Land größer als das Stadtgebiet von Salzburg zersiedelt und verbaut Nirgends in Europa wird so viel fruchtbares Land für die Siedlungsentwicklung verbraucht wie in Österreich: 7300 Hektar sind es Jahr für Jahr – ein Terrain, größer als das Stadtgebiet von Salzburg. So verschwinden per anno 0,5 Prozent unseres landwirtschaftlichen Bodens. In Deutschland und der Schweiz ist es nur halb so viel. Laut Umweltbundesamt haben wir in den letzten 50 Jahren rund 300 000 Hektar Bauernland für Wohnhäuser, Super- märkte, Gewerbehallen, Straßen, Parkplätze und vieles andere mehr in Anspruch genommen. Auch das spiegelt wider, wie ernsthaft umwelt- und pla- nungspolitische Aufgaben hierzulande und demgegen- über in vergleichbaren Staaten wahrgenommen werden. Zwar beschloss die Österreichische Bundesregierung 2002 in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie eine drastische Reduk tion des täglichen Bodenverbrauchs bis 2010 um fast 90 Prozent – tatsächlich nahm er seither aber um weitere 22 Prozent zu. Dieser Umgang kann nicht mehr nur als verschwenderisch bezeichnet werden, er ist in hohem Maße verantwortungslos. Boden ist selbstredend nicht vermehrbar, fruchtbarer Boden schon gar nicht (…). Doch nicht nur aus landwirtschafts- und umweltpoliti- scher Sicht ist die Vergeudung von Boden ruinös: Je sorg- loser das Tourismusland Österreich seine Landschaft zer- siedelt, umso mehr schwächt es die Basis eines seiner wichtigsten Wirtschaftszweige. Volkswirtschaftlich folgen- schwer ist der Bodenverbrauch auch durch die extensive Besiedelung: Weitläufige Wohn- und Gewerbegebiete fernab der Ortszentren ziehen immense öffentliche Aus- gaben für die Errichtung und Erhaltung der Verkehrs- und Siedlungsinfrastruktur sowie für die soziale Versorgung nach sich. Es wird schnell klar, dass die überfällige Ein- schränkung unseres Flächenkonsums nicht von einem Ressort allein veranlasst oder auf nur einer politischen Ebene bewerkstelligt werden kann. So wäre es etwa Auf- gabe der Raumordnungspolitik der Länder, endlich auf einer disziplinierten Flächenwidmungsplanung der Ge- meinden zu beharren – mit klaren Siedlungsgrenzen, mit Rückwidmungen des immensen Baulandüberhangs sowie mit einem Umwidmungsverbot von Flächen mit hoher Bodengüte (…). (https://www.wienerzeitung.at/themen_channel/wz_refle xionen/vermessungen/859658_Raubbau-an-der-Land schaft.html, vom 3.12. 2016, abgerufen am 10. 4. 2018) M2 Flächeninanspruchnahme in Österreich 1 Beurteilen Sie die Sinnhaftigkeit der Raumplanung und Raumordnung. 2 Bewerten Sie M1. Sind Sie der Meinung, dass Neubau- ten inmitten einer historisch gewachsenen Stadt das Ortsbild verändert? Begründen Sie Ihre Aussage. 3 Nehmen Sie Stellung zum folgenden Kommentar eines Lesers von M2: „Solange jeder Bauernbua „daham“ sei- nen Palazzo Prozzo errichten will und kann, wird sich daran nix ändern! Im urbanen Raum inkl. Speckgürtel gibt`s diese Probleme ja schon längst nicht mehr!“ } } } Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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