global 8. Geographie und Wirtschaftskunde, Schulbuch

35 Chancen und Gefahren der Globalisierung erörtern WTO-Länder einigen sich in keinem einzigen Punkt Die Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) ist ergebnislos zu Ende gegangen. WTO-Generalsekretär Roberto Acevédo sagte auf der Abschlusssitzung in Bue­ nos Aires: „In der Mehrzahl der Angelegenheiten konnten wir keine Einigungen finden.“ Es sei nicht immer möglich, Ergebnisse zu erzielen, nichtsdestoweniger „ist es eine Enttäuschung.“ Ähnlich äußerte sich EU-Handelskommis- sarin Cecilia Malmström. Malmström bezeichnete das Treffen als eine „verpasste Gelegenheit“, um Vereinbarungen über sensible Themen zu erreichen. „Es gab kein Verhandlungsergebnis, wir wa- ren nicht einmal in der Lage, uns über einen Stopp der Subventionen für illegale Fischerei zu einigen“, sagte sie. Es gebe Staaten, die sich geweigert hätten, neue Themen wie Onlinehandel auch nur zu besprechen, weil sie an­ geblich kein Mandat dafür hätten. Wenn die EU, die USA, Indien, China und einige mehr nicht zusammenarbeiten könnten, sei es sehr schwierig, einheitliche Ergebnisse zu erreichen. Auf der WTO müssen alle Beschlüsse im allge- meinen Konsens der 164 Mitgliedsstaaten erzielt werden. Der US-Handelsbeauftragte Robert Lighthizer reiste be- reits vor Abschluss der Verhandlungen aus Argentinien ab. Am Montag hatte er die WTO hart kritisiert, weil sie selbst ernannten Entwicklungsländern unfaire Vorteile gewähre. Die am Rande der Konferenz in Aussicht gestellte Grund- satzerklärung von EU und dem südamerikanischen Staa- tenbund Mercosur über einen bevorstehenden Abschluss ihrer Freihandelsverhandlungen blieb ebenfalls aus. (http://www.zeit.de/wirtschaft/2017-12/wto-ministerkonfe ­ renz-argentinien-ende, 14.12. 2017, abgerufen am 3. 4. 2018) Laufende Verhandlungen Die Doha-Runde ist die jüngste Verhandlungsrunde im Rahmen der WTO. Sie umfasst die multilateralen Verhand- lungen, an denen alle WTO-Mitgliedsländer sich beteili- gen. Sie wurde offiziell anlässlich der vierten WTO-Minis- terkonferenz im November 2001 in Doha (Katar) lanciert. Die Doha-Runde soll das internationale Handelssystem durch den Abbau von Handelshemmnissen und die Über- arbeitung der Handelsregeln tiefgreifend erneuern. Die Ministererklärung von Doha legt das Mandat der Verhand- lungen fest, einschließlich: Landwirtschaft: Verbesserung des Marktzugangs, Abschaf- fung der Exportsubventionen und die Verringerung der internen Stützung mit verzerrenden Auswirkungen auf den Handel. Marktzugang für Industriegüter: Reduktion oder Aufhe- bung der Einfuhrzölle und nichttarifarischer Handels- hemmnisse. Dienstleistungen: Verbesserung des Marktzutritts und Verstärkung der Regeln zur innerstaatlichen Regulierung. Jede Regierung hat das Recht zu entscheiden, welche Sektoren es für ausländische Unternehmen öffnen möchte und in welchem Umfang es dies wünscht. Handelserleichterung: Vereinfachung der Zollverfahren und Erleichterung der Zollabfertigung. Regeln: Klärung und Verbesserung der Vorschriften für die Maßnahmen im Bereich Antidumping, Subventionen, Fischerei-Subventionen und regionaler Handelsabkom- men. Handel und Umwelt: Liberalisierung des Handels mit so- genannten Umweltgütern, Verbesserung des Informati- onsaustauschs zwischen der WTO und den Sekretariaten der Umweltabkommen und Verbesserung der Kohärenz zwischen den Vorschriften für den Handel und denjenigen zur Umwelt. Geistiges Eigentum: Errichtung eines multilateralen Regis- ters für geografische Herkunftsangaben von Weinen und Spirituosen. (https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Aussenwirt­ schaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit/internati­ onale_organisationen/WTO/laufende-verhandlungen-.html, gekürzt und bearbeitet, abgerufen am 6. 4. 2018) M3 Doha-Runde M1 EU gegen Russland Antidumpingzölle Russlands auf leichte Nutzfahrzeuge Im Mai 2014 beantragte die EU die Einleitung von Konsul- tationen mit Russland aufgrund von Antidumpingzöllen auf bestimmte Fahrzeuge aus Europa. Nach Ansicht der EU verstoßen die Zölle zwischen 23% und 29,6% auf leich- te Nutzfahrzeuge aus Deutschland und Italien gegen das WTO-Recht und behindern somit wesentlich den Zugang zum russischen Markt. Russland hingegen ist der Ansicht, dass diese Fahrzeuge mit zu niedrigen Preisen auf den russischen Markt kommen, weswegen die Verhängung von Antidumpingzöllen gerechtfertigt sei. Im Oktober 2014 wurde ein Streitbeilegungspanel eingesetzt, der mit sei- ner Entscheidung im Jänner 2017 der EU in vielen Punkten Recht gab. Das Berufungsgremium bestätigte am 22. März 2018 die Entscheidungsfindung des Panels. (https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/WTO_-_ Streitbeilegungssystem_.html, abgerufen am 6. 3. 2019) M2 Welthandelsorganisation 1 Erklären Sie die Möglichkeiten des Streitschlichtungs- gremiums mit Hilfe von M1. 2 Diskutieren Sie mit Hilfe des Artikels M2 mögliche Probleme in der Umsetzbarkeit der Ziele der WTO. 3 Erklären Sie anhand des Textes M3 die DOHA-Runde. 4 Nennen Sie anhand des Textes M3 konkrete Beispiele für Tätigkeiten der WTO. { } { " Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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