global 8. Geographie und Wirtschaftskunde, Schulbuch
100 Semestercheck 19 Erläutern Sie Gründe und Umfang der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (S.70). 20 Erörtern Sie zwei der in M14 angeführten Kritikpunkte an Entwicklungszusammenarbeit. 21 Arbeiten Sie aus M15 die Kernaussagen heraus. 22 Beurteilen Sie die Sinnhaftigkeit von Flächen widmungsplänen und Bebauungsplänen. { Kritikpunkte an der EZA Eigeninteressen Fehlende Nachhaltigkeit Nutzen für Geberländer/NGOs im Vordergrund Hilfsprojekte sind oft kurzfristig angelegt Sensationsgier Bilder von Elend und Armut, um Spenden zu sammeln Falsche Konzepte Fehlende Anpassung an lokale Bedürfnisse Abhängigkeit Korruption Abhängigkeit der Entwicklungsländer verschärft sich Hilfe kommt bei Betroffenen oft gar nicht an M14 Kritikpunkte an Entwicklungszusammenarbeit } Trotz moderatem Bevölkerungswachstum befinden sich Bodenverbrauch (oft auch Flächenverbrauch genannt) und Bodenversiegelung in Österreich nach wie vor auf hohem Niveau. Was sich für die Bauwirtschaft kurzfristig positiv auswirkt, ist für eine nachhaltige Siedlungsent- wicklung von Nachteil: Die Anzahl brachliegender Ge- bäude nimmt kontinuierlich zu, Landschaften werden zerschnitten, Ortskerne veröden und zerstreute Siedlun- gen erhöhen die Aufwendungen der Gemeinden für Infrastruktur. Durch schnellere Straßen wird einerseits die Mobilität verbessert, aber andererseits auch die Alltags- und Transportwege verlängert. Die tägliche Flächeninanspruchnahme in Österreich beträgt 14,7ha/Tag im Durchschnitt der Drei-Jahres-Periode 2014–2016 und liegt damit noch immer ganz deutlich über dem Reduktionsziel der Strategie für nach- haltige Entwicklung von 2,5ha/Tag. Der tägliche Ver- brauch im Jahr 2016 lag für Bau- und Verkehrsflächen bei 6,7ha/Tag, für Betriebsflächen bei 5,0 ha/Tag und für Erholungs- und Abbauflächen bei 0,7ha/Tag. (http://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/ raumordnung/rp_flaecheninanspruchnahme/, abgerufen am 11. 4. 2018) M15 Flächeninanspruchnahme in Österreich " } Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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