global 7. Geographie und Wirtschaftskunde, Schulbuch

Gesamtwirtschaftliche Leistungen und Probleme sowie Wirtschafts- und Sozialpolitik erklären 37 Wie erfolgt die Gegenfinanzierung der Steuerreform? Zu einem Teil soll sich die Steuerreform selbst finanzieren. Das Finanzministerium geht davon aus, dass durch kon- junkturbelebende Effekte Mehreinnahmen in der Höhe von 850 Millionen Euro erzielt werden können. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Steuerreform ist die Bekämp- fung von Steuer- und Sozialbetrug. Die Regierung erwartet sich aus diesem Bereich Einnahmen von 1,9 Milliarden Euro. Um den noch offenen restlichen Betrag zu stemmen, hat die Regierung eine Reihe weiterer Maßnahmen zur Gegen- finanzierung der Steuerreform beschlossen. Hierbei kommt es sowohl zur Streichung von Steuervorteilen als auch zur Erhöhung einzelner Steuern. Die Grafik M2 fasst die wich- tigsten Maßnahmen zur Finanzierung der Steuerreform zusammen. Welche Kritik gibt es an der Steuerreform 2016? Trotz der deutlichen Entlastung bestimmter Gruppen ern- tete die Steuerreform nicht nur Lob. Nachfolgend finden Sie zwei zentrale Kritikpunkte: • Keine nachhaltige Strukturreform: In den Augen vieler Ökonominnen und Ökonomen sind echte Reformen im österreichischen Abgabensystem weiter ausständig. Das Wirtschaftsforschungsinstitut WIFO plädiert vehe- ment für eine Umschichtung der Abgabenstruktur bis 2025. Dringend notwendig sei beispielsweise eine Entlastung des Faktors Arbeit (zB durch die Senkung der Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung für niedrige Einkommen und die Reduktion der Lohnneben- kosten für Unternehmen), die zu einer Belebung des Arbeitsmarktes führen würde. Gleichzeitig sollten wachstums- und beschäftigungsverträglichere Steuern (zB Erbschafts- und Schenkungssteuer, Grundsteuer, Umweltsteuern, …) weiter ausgebaut und Steueraus- nahmen zurückgefahren werden. Schließlich könnten auch Strukturreformen in Bezug auf die Gleichstellung von Mann und Frau, den Föderalismus, das Spitalswesen, die Erhöhung des Pensionsantrittsalters usw. mehr Spielraum für die Senkung der Abgabenquote schaffen. • Problem der kalten Progression nur kurzfristig gelöst: Es herrscht weitgehend Einigkeit darüber, dass der Effekt der Einkommensteuerentlastung nur kurzfristig wirken wird. Schon in den kommenden Jahren wird das Problem der kalten Progression wieder akut werden. Bedingt durch kommende Lohnerhöhungen werden die Einkom- men der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wieder in höhere Tarifstufen aufsteigen, und erneut wird ein Teil der Lohnerhöhungen durch die höhere Steuerbelastung verloren gehen. Viele sehen deshalb eine Indexierung der Tarifstufen (also eine Anpassung an die Inflationsraten) als unumgänglich. Einsparungen bei Förderungen und Verwaltung: ua Durchforstung von Förderungen „Steuerbetrugsbekämpfung“: Registrierkassenpflicht, Lockerung des Bankgeheim- nisses, Bekämpfung von Sozialbetrug und Mehrwert- und Mineralölsteuerbetrug Selbstfinazierung: durch konjunkturbelebenden Effekt der Steuerreform Streichung von Steuer-Ausnahmen: ua Anhebung einiger begünstigter Mehrwertsteuer- sätze von derzeit 10 auf 13 Prozent (ua Hotelüber- nachtungen, Tierfutter, Theaterkarten oder Blumen), Höherbesteuerung von privat genutzten Dienstwagen „Vermögensbezogene“ Steuern: Anhebung der KESt. auf Dividenden, Anhebung Spitzensteuersatz auf 55 Prozent, Grunderwerbs- steuer-Erhöhung 850Mio. Euro 1,9Mrd. Euro 1,1Mrd. Euro 900Mio. Euro ca. 350Mio. Euro M2 Gegenfinanzierung der Steuerreform 2016 1 Fassen Sie die Grundaussagen der Grafik M1 zusammen. 2 Nennen Sie die Ziele der Steuerreform 2016. 3 Beschreiben Sie wesentliche Erleichterungen der Steu- erreform. 4 Der größten „Brocken“ der Gegenfinanzierungsmaß- nahmen der Steuerreform ist die Steuerbetrugsbekämp- fung. Recherchieren Sie, was unter den einzelnen ge- nannten Positionen von M2 zu verstehen ist. 5 Erläutern Sie die zentralen Kritikpunkte an der Steuer- reform 2016. 6 Interpretieren Sie die Karikatur. { " " { { { M3 Wenn der Schelling 2x klingelt…, Salzburger Nachrichten, 23.8.2015 Arbeitsheft S.18, 19 Nur zu Prüfzwecken u – Eigentum des der Verlags öbv

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