global 7. Geographie und Wirtschaftskunde, Schulbuch

27 Gesamtwirtschaftliche Leistungen und Probleme sowie Wirtschafts- und Sozialpolitik erklären Arbeitsheft S.12 An welchen Grundsätzen orientiert sich der Sozial- staat? Die Sozialpolitik orientiert sich an einer Reihe von Grund- sätzen . Die drei wichtigsten Grundsätze sind: 1. Grundsatz der Solidarität: Dieses Prinzip garantiert, dass alle Versicherten abgesichert sind, egal wie groß ihr persönlicher Beitrag war. 2. Grundsatz der Versicherungspflicht: Dieses Prinzip garantiert, dass die Menschen im Notfall auch tatsächlich auf eine gewisse Grundversorgung zurückgreifen können. Die gesetzliche Sozialversicherung ist der weitaus wichtigste Zweig der sozialen Sicherung in Österreich. 3. Grundsatz der Subsidiarität: Das Subsidiaritätsprin- zip bedeutet, dass der Staat nur dann aktiv werden und regulierend, kontrollierend oder helfend eingreifen soll, wenn die oder der Einzelne dazu nicht in der Lage ist. Dieses Prinzip soll sicherstellen, dass die Eigenverant- wortlichkeit der Staatsbürgerin oder des Staatsbürgers, für Notfälle vorzusorgen, gesteigert wird. Jede und jeder Einzelne hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, für ihre bzw. seine wirtschaftliche Existenz zu sorgen. Wer sind die Träger der Sozialpolitik? Die Träger der Sozialpolitik sind in erster Linie der Staat (Bund), wobei die Sozialpolitik va durch das Bundesminis- terium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ausge- übt wird, aber auch die Länder und Gemeinden . Dabei hat der Staat große Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der Sozialpolitik an eigene Einrichtungen übertragen. Im Zuge dieser Auslagerung wurden eigene öffentlich-rechtli- che Körperschaften eingerichtet, die in Eigenverantwor- tung, aber unter strikter Einhaltung rechtlicher Vorgaben, ihre Aufgaben erfüllen, zB Pensionsversicherungsanstalt, Gebietskrankenkassen, Allgemeine Unfallversicherungsan- stalt. Wie werden die Sozialausgaben finanziert? Die Finanzierung der Sozialausgaben im engeren Sinn – dies betrifft die Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeits- losenversicherung – erfolgt zum Teil aus den Beiträgen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitgeberin- nen und Arbeitgeber, aus sonstigen Einnahmen und aus den Beiträgen des Bundes. Beispiel: Krankenversicherung Die gesetzliche Krankenversicherung wird ganz beson- ders vom Solidaritätsgedanken getragen. Das heißt: Ihre Sachleistungen (Versorgung, die direkt von den Kassen bezahlt wird) bekommen alle im gleichen, jeweils erfor- derlichen Umfang ohne Rücksicht darauf, wie hoch die Beitragsleistung des Einzelnen ist. Arbeitnehmer mit höheren Löhnen oder Gehältern zahlen mehr Beiträge, Arbeitnehmer mit kleinerem Einkommen weniger. Ehe- partner ohne eigenes Einkommen und Kinder sind mit- versichert und müssen keine Beiträge zahlen. (http://www.sozialpolitik.com/artikel/krankenversiche- rung, abgerufen am 18. 4. 2017) M2 Krankenversicherung Beispiel: Pensionsversicherung Bis auf wenige Ausnahmen müssen alle Erwerbstätigen der Pensionsversicherung als Pflichtversicherte angehö- ren und damit auch Beitragszahlungen leisten. Aus die- sen Beiträgen erhalten die heutigen Rentner ihre Pensio- nen. Sie selbst haben ja im Laufe ihres langen Berufslebens Pensionsbeiträge bezahlt. Dieses so ge- nannte Umlageverfahren funktioniert aber nur auf der Grundlage einer Pflichtversicherung. (nach: http://www.sozialpolitik.com/artikel/rentenversi- cherung-1, abgerufen am 18. 4. 2017) M3 Pensionsversicherung Beispiel: Altersvorsorge In vielen europäischen Staaten ist das Gewicht der Altersversorgung auf folgende drei Säulen verteilt: 1. Säule – staatliche Grundpension Sie ist relativ niedrig und funktioniert nach dem Umlage- verfahren. 2. Säule – betriebliche Pensionsvorsorge (Pensions- kassen) Die Beträge werden während des Arbeitslebens ange- spart und stehen dann als Zusatzpension zur Verfügung. 3. Säule – private Eigenvorsorge Wer seinen Lebensstandard im Alter erhalten will, muss zusätzlich individuell sparen (zB Abschluss von Lebens- versicherungen, Kauf von Wertpapieren). (nach: https://www.wko.at/branchen/bank-versicherung/ pensionskassen/start.html, abgerufen am 18. 4. 2017) M4 Altersvorsorge 1 Erläutern Sie den Begriff „Sozialstaat“ und die wichtigs- ten Aufgaben des Sozialstaates. 2 Recherchieren Sie das Jahr, in dem die angeführten Versicherungen in Österreich eingeführt wurden. a) Unfallversicherung, b) Krankenversicherung, c) Pensionsversicherung. 3 Auch als Schülerin bzw. Schüler profitieren Sie von den Errungenschaften des Sozialstaates. So erhalten Sie zB Gratis-Schulbücher. a) Recherchieren Sie, in welchem Jahr die Schulbuch- aktion eingeführt wurde. b) Finden Sie heraus, welcher Betrag – aus Steuergel- dern – zuletzt dafür ausgegeben wurde. { { { Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags ö bv

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