global 7. Geographie und Wirtschaftskunde, Schulbuch

132 Kompetenzorientiertes Lernziel Grundzüge der Buchhaltung (Einnahmen- und Aus- gabenrechnung) herausarbeiten Wie eine Unternehmerin oder ein Unternehmer rechnet Es sind vor allem drei Fragen in der Unternehmensrech- nung, die für den Fortbestand eines Unternehmens wichtig sind: • Ist das Unternehmen zahlungsfähig („flüssig“ oder „liquide“), dh kann es jederzeit die fälligen Rechnungen bezahlen? Diese Frage wird durch die Finanzrechnung beantwortet. • Hat das Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum einen Gewinn oder einen Verlust erwirtschaftet? ( Buch- haltung ) • Was kostet die Produktion, die Leistungserstellung im Unternehmen? ( Kostenrechnung ) Liquiditätsplanung in der Finanzrechnung Ein Unternehmen muss jederzeit seinen finanziellen Ver- pflichtungen nachkommen können, es muss zahlungsfähig, „liquide“ sein. Das heißt, dass sämtliche fälligen Rechnun- gen bezahlt werden können. Ist die Zahlungsfähigkeit nicht mehr gegeben, muss das Unternehmen aufgelöst werden. Um die Zahlungsfähigkeit planen zu können, werden Fi- nanzpläne erstellt. In einem Finanzplan werden die geplanten Einzahlungen (EZ) den geplanten Auszahlungen (AZ) für bestimmte Zeit- räume (zB monatlich) gegenübergestellt. • Übersteigen die EZ die AZ, ist die Zahlungsfähigkeit gegeben, ist der Überschuss hoch, ist zu überlegen, wie man ihn sinnvoll anlegen kann. • Übersteigen die AZ die EZ, ist die Zahlungsfähigkeit gefährdet. Die Unternehmerin oder der Unternehmer muss gegensteuern, indem sie bzw. er zB bei ihren bzw. seinen Lieferanten um eine längere Zahlungsfrist ansucht, den eigenen Kundinnen und Kunden nur kurze Zahlungsfristen gewährt, kurzfristige Kredite bei der Bank aufnimmt, ihre bzw. seine Ausgaben reduziert und versucht ihre bzw. seine Einnahmen zu erhöhen. Bei Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgrün- dern liegt das Problem darin, dass im Rahmen der Grün- dung schon umfangreiche Auszahlungen zu tätigen sind, es oft aber noch keine Einzahlungen gibt, weil „das Ge- schäft erst anlaufen muss“. Aus diesem Grund sind auch die Einzahlungen für die kommenden Monate noch sehr schwer einzuschätzen. Lisa und Martin haben sich entschlossen, ein Informatikstu- dium zu beginnen und teilzeitbeschäftigt im Unternehmen von Lisas Eltern zu arbeiten. Für eigene EDV-Projekte grün- den sie eine OG, und auch sie können die zukünftigen EZ noch schwer einschätzen, solange sie noch keine Aufträge haben. Sie versuchen daher, die AZ gering zu halten, arbei- ten vorläufig mit ihren bereits vorhandenen Computern und nutzen vorerst Räume, für die sie keine Miete zahlen müs- sen. Gewinnermittlung in der Buchhaltung Ob in einem bestimmten Zeitraum ein Gewinn oder Verlust erzielt worden ist, ist für die Unternehmerin bzw. den Un- ternehmer von Bedeutung, weil sie oder er sieht, wie er- folgreich sie bzw. er gewirtschaftet hat. Sie oder er muss entscheiden, ob sie oder er den Gewinn entnehmen (aus- schütten) kann oder im Unternehmen belassen soll, um zB in bessere Maschinen zu investieren. Aber auch die Steuer- behörden interessieren sich für den Erfolg des Unterneh- mens, weil Unternehmensgewinne und Gewinnausschüt- tungen steuerpflichtig sind. Die Gewinnermittlung erfolgt entweder durch • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR), in der die Einnahmen eines Geschäftsjahres den Ausgaben gegen- übergestellt werden. Die Ausgaben entsprechen im Wesentlichen den Auszahlungen, beinhalten aber auch den Wertverlust des im Unternehmen genutzten Vermö- gens (zB eines Computers), auch Abschreibung genannt, oder durch Erstellung einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung (G&V) (beide ergeben denselben Gewinn, daher doppelte Gewinnermittlung, „doppelte Buchhaltung“). Die EAR ist weniger aufwändig als die doppelte Buchhal- tung, sie ist aber nicht bei allen Unternehmen gesetzlich zulässig. Kapitalgesellschaften müssen jedenfalls eine dop- pelte Buchhaltung führen, Einzelunternehmen und Perso- nengesellschaften beim Überschreiten einer Umsatzgrenze von 700 000 Euro (Freiberuflerinnen und Freiberufler wie Ärztinnen oder Ärzte, Notarinnen oder Notare, Architektin- nen oder Architekten sind von dieser Regelung ausgenom- men). In der Bilanz wird das Vermögen eines Unternehmens dem Fremdkapital zu einem bestimmten Zeitpunkt gegenüber- gestellt. Jener Betrag, um den das Vermögen das Fremdka- pital übersteigt, ergibt das Eigenkapital. Vergleicht man die Bilanzen eines Unternehmens von zwei Zeitpunkten, bedeu- tet ein Steigen des Eigenkapitals einen Gewinn und das Sinken einen Verlust. Würden Lisa und Martin zum Zeitpunkt der Gründung eine Bilanz erstellen, würden sie zuerst ihr Vermögen zusam- menrechnen: ihre eigenen Computer, die sie ins Unterneh- men eingebracht haben, im Wert von 4 000 Euro und ihr Erspartes in Höhe von 10 000 Euro, das sie dem Unterneh- men zur Verfügung stellen und auf ein Bankkonto gelegt haben. Da sie keine Schulden gemacht haben, steht dem Vermögen ein Eigenkapital von 14 000 Euro zur Verfügung. Ein Jahr später sind die Computer nur noch 3 000 wert. Sie haben aber neue EDV-Ausstattung im Wert von 8 000 Euro und Geschäftsausstattung im Wert von 3 000 Euro ange- schafft (beides noch nicht in Betrieb genommen, daher noch kein Wertverlust, keine Abschreibung), ihr Bankgut- Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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