global 7. Geographie und Wirtschaftskunde, Schulbuch
130 Kompetenzorientierte Lernziele Schritte zu einer Unternehmensgründung beschreiben Produkt- und Geschäftsideen für ein eigenes Unter- nehmen erstellen Steve Jobs entwickelte zusammen mit Stephen Wozniak das weltweit erste Videospiel für den Computer, es hieß „Breakout“. 1976 gründete er als 21-Jähriger zusammen mit Wozniak und Ronald Wayne das Unternehmen Apple, das zu den ersten zählte, das Personal Computer herstellte. Während Steve Jobs das Verkaufs- und Vermarktungsta- lent war, war Stephen Wozniak der Tüftler und Entwickler. Ihr Startkapital für Apple soll aus einem Taschenrechner von Wozniak und einem VW-Bully von Jobs bestanden haben. Heute zählt Apple Inc. zu den größten Unterneh- men der Welt. Stephen Wozniak (links) und Steve Jobs M1 Allein oder mit Partnerin oder Partner? Auch Lisa und Martin sind sich einig: Falls sie ein Unter- nehmen gründen, dann nur zusammen! Beide können gut programmieren, aber während Lisa immer sehr zielstrebig ist und die „technisch einfachste“ Lösung eines Problems sucht, entwickelt Martin gern kreative, etwas umständli- chere Lösungen, hat dabei aber immer wieder sehr gute Ideen, die das Ergebnis wesentlich verbessern. Zusammen sind sie ein gutes Team. Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Ver- ständlichkeit ist der folgende Text sowie die Tabelle M2 nicht vollständig gegendert, sondern es werden weibliche und männliche Formen abwechselnd verwendet. Ein Einzelunternehmen käme für sie daher nicht infrage. Hier würde ja nur eine Person das Unternehmen führen, die Entscheidungen treffen und das unternehmerische Risiko tragen. Eine Einzelunternehmerin haftet für die Schulden ihres Unternehmens in voller Höhe, unbeschränkt und auch mit ihrem Privatvermögen. Lisa und Martin wollen sich aber die Unternehmensführung teilen und gleichberechtigte Partnerin und Partner sein. Eine Personengesellschaft würde es ihnen ermöglichen, sich gleichberechtigt in die Unternehmensführung einzu- bringen. Sie könnten eine Offene Gesellschaft (OG) grün- den, dann wären beide zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Jeder Gesellschafter haftet auch mit sei- nem Privatvermögen für den Gesamtbetrag der Schulden des Unternehmens. Eine Haftungsbeschränkung wäre bei einer Kommanditgesellschaft (KG) möglich. Hier gibt es zwei verschiedene Arten von Gesellschafterinnen und Ge- sellschaftern: mindestens eine Komplementärin, für die alles genauso gilt wie für die Gesellschafterin einer OG, und mindestens eine Kommanditistin, die nur mit ihrer Kapitaleinlage haftet, aber auch nicht im Unternehmen mitarbeitet. Da beide mitarbeiten wollen, ist die KG für sie keine Option. Auch bei einer Kapitalgesellschaft könnten sie beide ge- meinsam die Geschäftsführung innehaben. Zusätzlich wäre ihre Haftung beschränkt. Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter bringen zunächst nur das Kapital auf (daher die Bezeichnung Kapitalgesellschaft). Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wird es Stammkapital genannt. Das Mindeststammkapital der GmbH beträgt € 35 000, wobei jede Stammeinlage jedes Gesellschafters zumindest € 70 betragen muss. Wenigstens die Hälfte des Stammkapitals ist in bar aufzubringen, während der Rest aus Sacheinlagen bestehen kann. Das Unternehmen wird von einer Geschäftsführerin oder mehreren Geschäftsfüh- rern geleitet, die Gesellschafterin oder Gesellschafter sein können, aber nicht sein müssen. Die Geschäftsführerin bezieht für ihre Tätigkeit ein Gehalt, die Gesellschafterinnen und Gesellschafter erhalten für ihre Kapitaleinlagen Ge- winnanteile. Auch die Aktiengesellschaft (AG) zählt zu den Kapitalgesellschaften. Das Kapital, Grundkapital genannt, wird durch die Gesellschafterinnen und Gesellschafter auf- gebracht, die Aktionärinnen und Aktionäre. So wie die GmbH-Gesellschafter haften auch die Aktionäre nicht per- sönlich für die Schulden der AG. Das Grundkapital der AG beträgt mindestens € 70 000. Der Vorstand führt die Ge- schäfte in eigener Verantwortung und vertritt die Gesell- schaft. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Große Unternehmen, die viel Kapi- tal benötigen, sind häufig als AG organisiert. Für Lisa und Martin ist die AG auch keine Option. Die OG, KG, GmbH und AG müssen ins Firmenbuch einge- tragen werden, das Einzelunternehmen erst ab einer be- stimmten Größe (eine freiwillige Eintragung ist möglich). Das Firmenbuch ist ein öffentliches, von Gerichten geführ- tes Verzeichnis von Unternehmen, in das Einsicht genom- men werden kann. Es enthält die Firma, das ist der rechtli- che Name des Unternehmens (zB Rosenbauer International AG), den Sitz und den Unternehmensgegenstand, die Na- men der Gesellschafterinnen und Gesellschafter (nicht jedoch die Aktionärinnen und Aktionäre der AG), und zeigt auf, wer die Geschäfte führen darf. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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