global 7. Geographie und Wirtschaftskunde, Schulbuch

119 Unternehmen und Berufsfelder analysieren Arbeitsheft S. 52 Was ist im Arbeitsvertrag geregelt? Jede Dienstgeberin und jeder Dienstgeber ist verpflichtet, der Dienstnehmerin oder dem Dienstnehmer bei Beginn des Dienstverhältnisses eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Dienstver- hältnis auszustellen. Diese Aufzeichnungen sind genau durchzulesen und zu prüfen, bevor man einen Dienstver- trag abschließt. Entweder gibt es einen schriftlichen Dienst- vertrag oder zumindest einen „Dienstzettel“ mit den ent- sprechenden Informationen, die auf alle Fälle enthalten müssen: 1. Name und Anschrift sowohl der Dienstgeberin oder des Dienstgebers als auch der Dienstnehmerin oder des Dienstnehmers, 2. Beginn (und bei befristeten Dienstverhältnissen 1) auch Ende) des Arbeitsverhältnisses, 3. Dauer der Kündigungsfrist und Kündigungstermin, 4. gewöhnlicher Arbeitsort, 5. anzuwendender Kollektivvertrag 2) und Einstufung in das entsprechende Entgeltschema, 6. Anfangsbezug und Fälligkeit des Entgelts, 7. Ausmaß des jährlichen Erholungsurlaubs, 8. vereinbarte tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit und 9. Name und Anschrift der Mitarbeitervorsorgekasse. 1) Ein Dienstverhältnis kann unbefristet (auf unbestimmte Zeit) oder befristet abgeschlossen werden. In beiden Fällen besteht die Möglichkeit, den ersten Monat als Probemonat festzulegen, in dem das Dienstverhältnis von beiden Seiten zu jeder Zeit (ohne Einhaltung einer Frist) beendet werden kann. Ein unbefristetes Dienstver- hältnis kann beendet werden (Kündigung), wobei eine Kündigungsfrist einzuhalten ist, die umso länger ist, je länger die Dienstnehmerin oder der Dienstnehmer be- reits für die Dienstgeberin oder den Dienstgeber gear- beitet hat (zwischen sechs Wochen und fünf Monaten). Die Beendigung eines befristeten Dienstverhältnisses vor der vereinbarten Frist ist nur in Ausnahmefällen möglich. 2) Ein Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung zwischen den jeweiligen Interessenvertretungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer (siehe dazu auch die Ausführungen zur Sozialpart- nerschaft in diesem Buch auf S. 34 f.). Er legt zusätzliche Rechte und Pflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeit- geber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der jeweiligen Sparte (zB Gewerbe und Handwerk, Industrie, Handel, Tourismus) fest, an die sich die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber halten muss. Welcher Kollektivver- trag anwendbar ist, hängt daher von der Sparte, in der die Dienstgeberin oder der Dienstgeber tätig ist, ab. Der Dienstvertrag kann die Dienstnehmerin oder den Dienst- nehmer nur besser stellen als durch den Kollektivvertrag vorgesehen, nicht schlechter. 1 Wenn Sie schon einmal im Rahmen eines Ferialprakti- kums angestellt waren, ist Ihnen auch ein Dienstzettel oder sogar ein Dienstvertrag ausgestellt worden. Über- prüfen Sie, ob er die o.a. Informationen enthält. Stellen Sie fest, ob er darüber hinausgehende Informationen enthält. Alternativ dazu können Sie auch Ihre Eltern bitten, Ihnen einen Dienstzettel oder Dienstvertrag zu zeigen oder ein Muster dafür im Internet suchen. 2 Würden Sie in Anbetracht der Vor- und Nachteile für Lisa und Martin eher eine selbstständige oder eine unselbst- ständige Erwerbstätigkeit für sinnvoll halten? Begrün- den Sie Ihre Meinung. 3 Führen Sie Gespräche mit Erwachsenen (Ihren Eltern, Verwandten, Freundeskreis Ihrer Familie) über ihren Beruf. Fragen Sie vor allem nach den folgenden Infor- mationen: a) Wird der Beruf selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig ausgeübt? b) Welche Gründe waren für die Wahl dieses Berufes ausschlaggenbend? c) Was gefällt an der (un)selbstständigen Tätigkeit und was wird als Nachteil empfunden? Sammeln Sie in Gruppen Ihre Ergebnisse und fassen Sie sie vergleichend zusammen. " { } Nur h zu Prüfzwecken – Eigentum des V rlags öbv

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