global 7. Geographie und Wirtschaftskunde, Schulbuch
11 Veränderungen der geopolitischen Lage Österreichs erläutern Arbeitsheft S. 5 So entwickelten sich zwischen Vorarlberg und der Schweiz ebenso wie zwischen Salzburg und Bayern rege grenzüber- schreitende Kultur-, Arbeits-, Freundschafts- und sogar Fa- milienbeziehungen, während solche Beziehungen zwischen Ländern mit unterschiedlichen Sprachen seltener waren und später entstanden. Ein Beispiel für unterschiedliche kulturelle Entwicklungen stellt das Realteilungsgebiet im Osten Österreichs im Unterschied zum Anerbengebiet in Ungarn dar. M3 zeigt die Grundstücksflächen um Halbturn, die bis ins 19. Jahrhundert auf alle Kinder gerecht aufgeteilt wurden, während im ungarischen Albertkázmérpuszta traditionell der Erstgeborene Alleinerbe war. Daraus entwi- ckelte sich neben den typisch burgenländischen Hakenhö- fen natürlich auch eine Pauperisierung (Verarmung) der österreichischen Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, die die sozialen Unruhen in der Mitte des 19. Jahrhunderts verstärk- te. Heute ist auch in ganz Österreich das Anerbenrecht Gesetz. Die Fluchtbewegungen, die ab dem Jahr 2015 stark zuge- nommen haben, haben auch gezeigt, dass sich Grenztypen schnell verändern können. Die zu Beginn der Flüchtlingsbe- wegung weitgehend offenen EU-Innengrenzen wurden plötzlich zum Politikum und mangels einer Lösung an den EU-Außengrenzen zur Kontrolle der großen Anzahl von Flüchtlingen reaktiviert. Dadurch wird aber eine der vier Grundfreiheiten Europas behindert. Der freie Personenver- kehr wurde ursprünglich durch die Schengener Abkommen – die in den 1980-er Jahren entwickelt wurden und in den 1990-er Jahren in Kraft traten – gesichert (M4). Durch diese internationalen Übereinkommen sind die Personenkontrol- len – bis auf Stichproben – an den Binnengrenzen der teil- nehmenden Staaten abgeschafft. Die Zollkontrollen bleiben allerdings aufrecht, sofern die Grenzen nicht innerhalb der europäischen Zollunion liegen. Doppelstaatsbürgerschaften In letzter Zeit wird aufgrund illegaler Vorkommnisse ver- mehrt die Frage der Doppelstaatsbürgerschaft diskutiert. Nach österreichischem Recht sind diese nur in Ausnahme- fällen möglich. In Paragraph 10 des Staatsbürgerschafts- rechts heißt es: „Wer die österreichische Staatsbürger- schaft durch Verleihung erwirbt, verliert dadurch grundsätzlich die fremde Staatsbürgerschaft. (…) Nur wenn die Verleihung der österreichischen Staatsbürger- schaft wegen der von der Fremden/vom Fremden bereits erbrachten und von ihr/ihm noch zu erwartenden außer- ordentlichen Leistungen im besonderen Interesse der Republik Österreich (Verleihung im Staatsinteresse) liegt, verzichtet Österreich auf das Ausscheiden aus dem bis- herigen Staatsverband.“ (https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/con- tent/26/Seite.260430.html, abgerufen am 10.11. 2017) M3 Realteilungs- und Anerbengebiet an der Grenze Österreich- Ungarn M4 Schengen-Staaten 0 400 800 1200 km Maßstab 1:40 000 000 EU-Mitglied / Schengenmitglied Kein EU-Mitglied / Schengenmitglied EU-Mitglied / Kein-Schengenmitglied Schengen-Außengrenze Staatsgrenze strittige Grenze 1 Analysieren Sie den Zusammenhang zwischen der Offenheit der Grenze in M2 und der topographischen Beziehung der Grenzorte. 2 Erörtern Sie im Team die Vor- und Nachteile einer Dop- pelstaatsbürgerschaft aus persönlicher und nationaler Sicht. 3 Nehmen Sie Stellung: Für welche Personen halten Sie eine Doppelstaatsbürgerschaft für gerechtfertigt? Begründen Sie Ihre Meinung. 4 Kennen Sie eine reale Geschichte, wie sich Grenzen auf das Leben der Menschen auswirken? Fassen Sie sie zusammen und stellen Sie sie der Klasse vor. { } } } Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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