global 7. Geographie und Wirtschaftskunde, Schulbuch

107 Demographische Entwicklungen und gesellschaftspolitische Implikationen beurteilen Arbeitsheft S. 47 Was ist das Pflegegeld? Manche Menschen brauchen wegen einer Krankheit oder einer Behinderung regelmäßig Pflege. Das Pflege- geld ist ein monatlicher Zuschuss zu den Pflegekosten. Wie viel Geld ein Mensch bekommt, hängt von der Pfle- gestufe ab. Es gibt sieben Pflegestufen. Je höher die Pflegestufe ist, desto mehr Geld bekommt man. Welche Pflegestufe man bekommt, hängt davon ab, wie schwer die Krankheit oder Behinderung ist. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, damit ein Mensch Pflegegeld bekom- men kann: Der ständige Bedarf an Betreuung und Pflege muss aller Voraussicht nach mehr als sechs Monate dau- ern. Außerdem müssen betroffene Menschen mehr als 65 Stunden Pflege und Betreuung im Monat brauchen. Damit ein Mensch in Österreich Pflegegeld bekommen kann, muss er in Österreich wohnen. Nur unter bestimm- ten Voraussetzungen wird das Pflegegeld auch in eini- gen anderen europäischen Ländern ausbezahlt. (nach: https://broschuerenservice.sozialministerium.at/ Home/Download?publicationId=181, abgerufen am 10.11. 2017) M4 Informationen zum Pflegegeld Kosten Alters- und Pflegeheime 2017: Die Höhe der Heimkosten ist sehr unterschiedlich und von mehreren Faktoren abhängig. So kommt es etwa darauf an, in welchem Bundesland das Heim liegt und ob es sich um eine öffentlich oder privat geführte Ein- richtung handelt. Die monatlichen Kosten belaufen sich in der Pflegestufe 7 auf 5 000 bis 10 000 Euro. In vielen Heimen setzen sich die Gebühren aus einem Grundbetrag und einem Zuschlag entsprechend dem Ausmaß der Pflegebedürftigkeit meist in Anlehnung an die Höhe des Pflegegeldes zusammen. Neben dem Pflegegeld, der Pension oder Rente wird in staatlichen Einrichtungen auch das sonstige Einkommen und verwertbare Vermögen zur Deckung der Heimkosten herangezogen. Wenn das Einkommen und das verwert- bare Vermögen zur gänzlichen Abdeckung der Heimkos- ten nicht ausreichen, kommt meist die Sozialhilfe/Min- destsicherung für den Restbetrag auf. (https://media.arbeiterkammer.at/PDF/Pflege_und_ Betreuung_2014.pdf, abgerufen am 18. 4. 2017) M5 Überblick der Kosten für Pflege Mit Anfang 2018 ist der Pflegeregress Geschichte Der Zugriff des Staates auf Privatvermögen, wenn ein Mensch im Pflegeheim behandelt wird, ist abgeschafft. Was das für Betroffene heißt? Sie müssen nicht mehr fürchten, dass die staatliche Pflege ihren gesamten Be- sitz auffrisst. Was das für den Staat heißt? Er wird wohl mehr Altenbetreuung anbieten müssen, als derzeit vor- handen ist. Was bedeutet Pflegeregress bis Ende 2017?: Grundsätzlich ist der Pflegeregress. Die Bundesländer legen also fest, in welchen Fällen sie auf Vermögen eines Pflegefalles – und seiner Familie – zurückgreifen. Das betrifft Barreserven genauso wie etwaigen Immobilienbesitz und andere Ver- mögenswerte. Beschränkungen gibt es nur dort, wo der Lebensunterhalt – etwa von anderen Angehörigen – in Gefahr ist. Kinder müssen – sofern nicht anders vereinbart – nicht aus dem laufenden Einkommen mitzahlen, Ehe- und Lebenspartner schon. Mit 2018 ist genau dieses Vor- gehen per Verfassungsgesetz untersagt. Die Länder dür- fen also nichts mehr für die Pflege verlangen. In vielen Familien ist die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten ein Weg, um den Pflegeregress zu umgehen. Wen betrifft der Pflegeregress?: Betroffen sind ausschließ- lich Personen, die in staatlichen Pflegeeinrichtungen gepflegt werden, und ihre Angehörigen, Ehe- und Le- benspartner sowie Kinder. Private Pflege, ob im Heim, mit Pflegehelferinnen oder durch Familienangehörige, ist davon nicht betroffen. 70.000 Pflegerinnen: Altenbetreuung findet immer mehr in den eigenen vier Wänden der betroffenen Pflegefälle und ihrer Familien statt. Um dem Pflegeregress – oft eine erhebliche Minderung des Erbes – zu entgehen, werden günstige Fachkräfte aus dem Osten der EU engagiert. Rund 70 000 solcher Pflegerinnen sind derzeit österreich- weit im Einsatz – Tendenz bis vor kurzem steigend. Die Kosten: 1 500 bis 2 500 Euro im Monat für Rund-um-die- Uhr-Betreuung daheim. Das ist weit billiger als die Pflege im staatlichen Heim. Was bringt die Abschaffung des Pflegeregresses? Grund- sätzlich darf der Staat nur noch auf laufende Einkünfte und Sozialleistungen zurückgreifen. Der Griff aufs Erbe ist mit 2018 tabu. Damit spielen die monatlichen Kosten bei der Pflege keine ganz so große Rolle mehr. Was Experten befürchten: Wenn die Pflege daheim kein Geld spart, wer- den erheblich mehr Pflegefälle für Pflegeheime angemel- det. Kosten und Platzangebot könnten dabei noch unge- löste Probleme verursachen. (https://www.netdoktor.at/gesundheit/soziales/pflege- regress-was-ist-neu-6926453, Thomas Holzinger, Juni 2017, abgerufen am 10.11. 2017) M6 Pflegeregress: Was wird anders? Und wann? 1 Erläutern Sie Vor- und Nachteile unseres Pflegesystems. 2 Erklären Sie die Begriffe „Pflegegeld“ und „Pflege- regress“. 3 Stellen Sie die Kostenaufstellung der 24-Stunden Pflege den Pflegeheimkosten gegenüber. Für welche Variante würden Sie sich entscheiden? Begründen Sie Ihre Aus- sage. 4 Entwickeln Sie Maßnahmen, mit denen der Staat die Kosten für Pflege decken könnte. { { { } Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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