global 6. Geographie und Wirtschaftskunde, Schulbuch

95 Wettbewerbspolitik und Regionalpolitik bewerten Frankreichs Supermärkte dürfen Lebensmittel nicht wegwerfen Mit einem Gesetz geht Frankreich gegen die Verschwen- dung von Lebensmitteln vor. Künftig darf der Großhandel unverkaufte Nahrungsmittel nicht mehr wegwerfen. (…) Insbesondere wird es den Lebensmittelhändlern verboten, ihre unverkaufte Ware für den Konsum ungeeignet zu machen. Ein Abgeordneter prangerte es als „skandalös“ an, dass zum Beispiel Chlor über Mülleimer mit noch nutz- baren Lebensmitteln des Großhandels verteilt werde. Die nun beschlossenen Maßnahmen sehen vor, dass die Händler jegliche Verschwendung vermeiden müssen: Unverkaufte Ware soll gespendet, als Tiernahrung genutzt oder als Kompost für die Landwirtschaft verwendet wer- den. (…) Der Handel kritisierte, dass die Maßnahmen ihr Ziel verfehlten, denn der Großhandel sei für lediglich fünf Prozent der verschwendeten Lebensmittel verantwortlich. Zudem sei der Großhandel bereits jetzt schon der größte Spender und arbeite eng mit Hilfsorganisationen zusam- men. Jeder Franzose wirft jährlich im Durchschnitt 20 bis 30 Kilogramm Lebensmittel weg, was einem Wert von 12 bis 20 Milliarden Euro pro Jahr entspricht. (…) Die sozialis- tische Regierung in Paris hat sich 2012 zum Ziel gesetzt, die Lebensmittelverschwendung bis 2025 zu halbieren. (http://www.zeit.de/politik/ausland/2015-05/lebensmittel- verschwendung-frankreich, 22. 5. 2015, abgerufen am 7.12. 2016) M3 Frankreich kämpft gegen die Lebensmittelverschwendung an 60 Millionen Tonnen Lebensmittel landen im Müll 60 Millionen Tonnen – diese schier unfassbare Menge an Lebensmitteln wird innerhalb der EU Jahr für Jahr weg- geworfen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Joint Research Centre, einer Ideenschmiede der EU-Kom- mission, die am gestrigen Mittwoch im Fachjournal „En- vironmental Research Letters“ veröffentlicht wurde. Demnach verschwendet jeder EU-Bürger durchschnitt- lich 123 Kilogramm Lebensmittel pro Jahr – das ent- spricht 16 Prozent aller Lebensmittel, die an europäische Endkunden gelangen. Die Autoren der Studie gehen davon aus, dass 80 Pro- zent der entsorgten Lebensmittel nicht verdorben sind und problemlos konsumiert werden könnten. Innerhalb der EU gibt es allerdings eine erhebliche Schwankungs- breite – die nach Ansicht der Fachleute mit dem Lebens- stil korreliert: So wird das meiste Essen (190 Kilogramm pro Kopf) in Großbritannien weggeworfen, während Rumänen mit 55 Kilogramm pro Kopf am wenigsten verschwenden. Weiters leiteten die Autoren aus diesen Zahlen die Mengen an Wasser und Stickstoff ab, die EU-weit für die Produktion der überflüssigen Lebensmit- tel aufgewendet werden. (http://diepresse.com/home/wirtschaft/international/ 478266/60-Millionen-Tonnen-Lebensmittel-landen-im-Mull-, 12. 8. 2015, abgerufen am 23.10. 2016) M4 Lebensmittel für die Tonne Säule I Säule II Ziel der Maßnahme Ökologisierungs- prämie Zusatzzahlung Zusatzzahlung Alternative vereinfachte Regelung Verbesserter Rechtsrahmen Umwelt Jung- landwirt Gebiete mit naturbedingten Benachteiligungen Klein- landwirt Zusammen- arbeit der Erzeuger Agrarumwelt- und Klimamaßnahme, Biologischer Landbau, Natura 2000 Zuschüsse für die Betriebsent- wicklung, höhere Investitionsbeihilfe Flächenzahlungen Zuschüsse für die Betriebs- entwicklung Unterstützung zur Gründung von Erzeugergruppen, Zusammenarbeit und kurze Liefer- kette M5 Die zwei Säulen der GAP – 2014–2020 (Säule 1: Direktzahlungen und marktbezogene Ausgaben; Säule 2: Ausgaben für die ländliche Entwicklung) 1 Recherchieren Sie im Internet, welche Qualitätsmerk- male die EU-Gütesiegel (M2) garantieren. 2 Beurteilen Sie die französische Gesetzgebung in Hin- blick auf den Umgang mit nicht verkauften Lebensmit- teln (M3). 3 Nehmen Sie unter Einbeziehung von M4 Stellung zur globalen Lebensmittelüberproduktion und -verschwen- dung und erarbeiten Sie Maßnahmen zu deren Reduk- tion. 4 Beurteilen Sie, welche Bedeutung die Europäische Agrarpolitik für die Regionalentwicklung hat. " } } } Arbeitsheft S. 45 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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