global 6. Geographie und Wirtschaftskunde, Schulbuch

93 Wettbewerbspolitik und Regionalpolitik bewerten 1 Rufen Sie den Link http://ec.europa.eu/competition/ consumers/quiz/index_en.html auf und testen Sie Ihr Wissen zur Wettbewerbspolitik. 2 Recherchieren Sie aktuelle Fälle, in denen die EU-Kom- mission wettbewerbswidriges Verhalten festgestellt hat. 3 Fassen Sie die wesentlichen Aussagen der Grafik M2 stichwortartig zusammen. 4 Informieren Sie sich bei drei Unternehmen der Grafik M2 über Details des Kartellverfahrens. Recherchieren Sie auch, ob es in jüngster Zeit noch höhere Einzelstra- fen als jene von Intel gab. " { { { Wie funktioniert die Anwendung der Wettbewerbs- regeln? Das EU-Wettbewerbsrecht gilt, neben den jeweiligen natio- nalen Bestimmungen, in allen Mitgliedstaaten der EU. Auf- gabe der EU-Kommission ist es zu untersuchen, ob die Wettbewerbsregeln von Unternehmen verletzt werden (könnten). Sie kann jedoch nur dann eingreifen, wenn meh- rere EU-Staaten betroffen sind. Nach eingehender Prüfung kann die Kommission entscheiden, wettbewerbswidriges Verhalten zu verbieten, Veränderungen zu fordern oder ein Bußgeld zu verhängen. In Härtefällen kann die Kommission bis zu 10 Prozent des Umsatzes eines Unternehmens als Strafe einfordern. Die Entscheidungen sind für Unterneh- men und Regierungen bindend, können jedoch gerichtlich angefochten werden. Wie kann ich mich als Verbraucherin oder Verbraucher gegen wettbewerbswidriges Verhalten schützen? Sollte Ihnen ein wettbewerbswidriges Verhalten eines Un- ternehmens auffallen, haben Sie die Möglichkeit, dieses an die zuständigen Behörden zu melden. Geht es um ein Un- ternehmen, das nur in Österreich aktiv ist, sollten Sie sich an eine Verbraucherorganisation (zB Verein für Konsumen- teninformation) oder die Bundeswettbewerbsbehörde wenden. Betrifft das wettbewerbswidrige Verhalten mehr als drei EU-Länder, kann die EU-Kommission auch direkt kontaktiert (per E-Mail oder in einem Brief) und über die beobachteten Mängel informiert werden. Die Kommission wird dann eine Untersuchung einleiten und die Vorwürfe überprüfen. Das Wettbewerbsrecht in Zahlen 2014 hat die Europäische Kommission über 1 000 Entschei- dungen im Bereich des Wettbewerbsrechts getroffen (va in Bezug auf staatliche Subventionen). Die verhängten Buß- gelder für Unternehmen und Regierungen beliefen sich auf 2,2 Mrd. Euro. Dieses Geld fließt nicht in das EU-Budget, sondern reduziert die Beiträge der Mitgliedstaaten zum Budget. Schätzungen zufolge sparten die Verbraucherin- nen und Verbraucher durch die Entscheidungen der Kommission zwischen vier und acht Mrd. Euro. M2 Die höchsten Einzelstrafen in EU-Kartellverfahren in Mio. Euro Intel Microsoft Saint Gobain Thyssen-Krupp Hoffmann – La Roche Siemens Pilkington Sasol Limited ENI SPA Lafarge 1 060 899 896 480 462 397 370 318 272 250 Altstoff Recycling Austria hinderte Wettbewerber am Zugang zu Infrastruktur und am Eintritt in Abfallwirt- schaftsmarkt Brüssel Das österreichische Abfallunternehmen ARA (Altstoff Recycling Austria) ist von der EU-Kommission am Diens- tag zu einer Geldstrafe von sechs Millionen Euro wegen Verstoßes gegen das Kartellrecht verdonnert worden. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklär- te, die ARA habe Wettbewerber am Zugang zur grundle- genden Infrastruktur und am Eintritt in den Abfallwirt- schaftsmarkt gehindert. Das Unternehmen will das Bußgeld zur Gänze aus dem Eigenkapital zahlen, die Tarife für die Verpackungsentsorgung will man nicht erhöhen, sagte Vorstand Christoph Scharff am Dienstag. (http://derstandard.at/20004466182/ARASechs-Millionen- Euro-Kartellstrafe-fuer, 20. 9. 2016, abgerufen am 23.10. 2016) M3 ARA fasst sechs Millionen Euro Kartellstrafe aus Arbeitsheft S. 44 Nur zu Prüfzwecken – Ei gen tum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=