global 6. Geographie und Wirtschaftskunde, Schulbuch

92 Fallbeispiel Kompetenzorientiertes Lernziel Die Wettbewerbspolitik der EU untersuchen Wie die EU-Wettbewerbspolitik unser Leben beeinflusst Die Wettbewerbsregelungen der EU wurden zum Schutze der Unternehmen gleichermaßen wie der Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen. Konkret versuchen sie einer- seits den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen zu gewährleisten und andererseits eine größere Auswahl, niedrigere Preise sowie eine höhere Produktqualität für die Konsumentinnen und Konsumenten zu sichern. Nachfol- gend wird anhand eines typischen Arbeitsplatzes von Ju- gendlichen beispielhaft veranschaulicht, wo überall das EU-Wettbewerbsrecht lenkend eingreift. 2014 genehmigte die EU-Kommission nach der EU-Fusions- kontrollverordnung die Übernahme von WhatsApp durch Facebook. Aufgrund des dynamischen Marktes, niedriger Markteintrittsbarrieren und des ausreichenden Wettbe- werbs wurde die Übernahme ohne Auflagen genehmigt. 2009 hat die EU-Kommission eine Rekordstrafe in Höhe von 1,06 Mrd. Euro gegen den Chiphersteller Intel verhängt. Konkret hat das Unterneh- men führenden Computerherstellern Rabatte gewährt, damit seine Prozesso- ren gekauft wurden. Somit hat der Konzern seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt. 2014 wurde den Unternehmen Infineon, Philips, Samsung und Renesas für ihre Teilnahme an einem Kartell für Smartcard-Chips eine Geldbuße von 138 Mio. Euro auferlegt. Smartcard-Chips werden zB für SIM-Karten von Handys, Bankkarten, Personalaus- weisen und Pässen verwendet. Seit 2015 prüft die Kommission, inwieweit der grenzüberschreitende elektronische Handel Einschränkungen unterliegt. Konkret besteht der Verdacht, dass marktbeherrschende Unternehmen durch so genanntes Geoblocking (= das Aussperren von Nutzerinnen und Nutzern mit IP-Adressen aus bestimmten Regio- nen) den freien Handel behindern könnten. Seit 2014 läuft ein Verfahren gegen Amazon. Der Vorwurf lautet, der Konzern habe sich unlautere Vorteile durch die Versteuerung seiner Gewinne in Luxem- burg verschafft. Solche versteckten Beihilfen sind in der EU verboten. Aktuell läuft ein Prüfverfahren gegen Google, an dessen Ende eine Rekordstrafe in Höhe von 6,6 Mrd. Dollar stehen könnte. Konkret wird untersucht, inwiefern Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht (u.a. geht es um die bevorzugte Platzie- rung eigener Dienstleistungen bei der Internetsuche sowie die dominante Stellung im Bereich des Betriebssystems Android). Die EU-Kommissarin für Wettbewerbsfragen, Margrethe Vestager, hat die Ergebnisse des Verfahrens gegen Irland wegen möglicher Verstöße gegen das EU-Wettbewerbsrecht vorgestellt. Dabei geht es um massive Steuervergünstigungen für Apple. Apple muss nun 13 Milliarden Euro an Steuern zurückzahlen. Der Konzern lässt einen erheblichen Teil seines weltweiten Geschäfts über Tochterunterneh- men in Irland laufen. Dort beträgt der Steuersatz lediglich 12,5%. Doch Irland gewährte Apple darüber hinaus zusätzliche Steuerver- günstigungen, so dass Apple auf seine europäischen Gewinne unterm Strich extrem niedrige Steuern zahlte. M1 Wettbewerbsverfahren Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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