global 6. Geographie und Wirtschaftskunde, Schulbuch
147 5 Erläutern Sie, woher die EU ihre Einnahmen bezieht und wofür das Geld ausgegeben wird. 6 Beschreiben Sie, wer über das EU-Budget entscheidet. 7 Werten Sie die Grafik M1 aus. Erklären Sie die unter- schiedlichen Bezugsgrößen. 8 Beurteilen Sie anhand des Textes, in welcher Weise Sie persönlich von der Anwendung der Wettbewerbspolitik betroffen sind. Recherchieren Sie weitere Lebensberei- che, die für Sie von der Wettbewerbspolitik beeinflusst sind. { " { Anteil am BIP in Prozent 5,0 4,5 4,0 3,5 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0 0,5 5,5 0 Prozent 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 0 5,5 Prozent Nettoempfänger Nettozahler Ungarn Bulgarien Litauen Polen Niederlande Deutschland Schweden Finnland 500 450 400 350 300 250 200 150 100 50 550 0 Euro 50 100 150 200 250 300 350 400 450 500 0 550 Euro Euro pro Kopf Nettoempfänger Nettozahler 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 15 14 13 12 11 16 0 Mrd. Euro 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 0 11 12 13 14 15 16 Mrd. Euro in Mrd. Euro Nettoempfänger Nettozahler 5,64 4,45 4,38 3,47 –0,71 –0,52 –0,52 –0,4 Ungarn Litauen Griechenland Malta Niederlande Schweden Deutschland Dänemark 575 524 473 422 –280 –240 –192 –149 Polen Ungarn Griechenland Rumänien Deuschland Frankreich Vereinigtes Königreich Niederlande 13,7 5,7 5,2 4,5 –15,5 –7,2 –4,9 –4,7 M1 Nettozahler und Nettoempfänger in der EU 2014, verschiedene Bezugsgrößen Apple erhebt künftig Standardpreise für iTunes in Europa Die Preise im Online-Shop für Musik von Apple waren bislang von Land zu Land verschieden. Je nach Kreditkar- tendaten des Kunden entschied iTunes, was der jeweili- ge Kunde zu welchem Preis kaufen konnte. Nach Unter- suchungen der Kommission infolge einer Beschwerde eines Verbraucherverbands hat Apple dieses diskriminie- rende Preissystem abgeschafft und plant nun, einen einheitlichen europäischen iTunes-Service anzubieten. Kartellverbotverfahren gegen Microsoft Gegen den Softwareriesen Microsoft hat die Kommission eine Reihe von Verfahren eingeleitet, beispielsweise aufgrund der Praktik, mit dem Betriebssystem Windows Anwendungen zu liefern (Windows Media Player und Internet Explorer). Auf diese Weise wird der Markteintritt von Konkurrenten im Zusammenhang mit diesen Anwen- dungen verhindert, da für Windows-Nutzer keine Not- wendigkeit besteht, Anwendungen anderer Anbieter zu verwenden. Darüber hinaus hat Microsoft abgelehnt, konkurrierenden Anbietern Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine Interaktion ihrer Produkte mit den Produkten von Microsoft ermöglichen würden. (http://ec.europa.eu/competition/consumers/how/index_ de.html, abgerufen am 22. 4. 2016) M2 Wettbewerbspolitik } Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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