global 6. Geographie und Wirtschaftskunde, Schulbuch

127 Regionale Entwicklungspfade vergleichen 1 Stellen Sie das EU-Beitrittsverfahren in geeigneter Form grafisch dar. 2 Unter dem in M1 angegebenen Internet-Link finden sich noch weitere Aussagen sowie Stellungnahmen der Sozialpartner. Arbeiten Sie jeweils die Kernaussage heraus und vergleichen Sie Ihre Ergebnisse in der Klasse. 3 Bewerten Sie je zwei Vor- und Nachteile einer EU-Mit- gliedschaft. 4 Bewerten Sie die Informationen zu einem Türkei-Bei- tritt und zum EU-Abkommen mit der Türkei (M3) und versuchen Sie auch eine geopolitische Einschätzung. { { } } Beitrittsland Türkei – Chancen und Risken für die EU bzw. die Türkei Bereits 1963 wurde ein Assoziierungsabkommen (Ankara- Abkommen) mit der Türkei geschlossen, in dem die Bei- trittsperspektive festgelegt wurde. Seit 1995 besteht eine Zollunion mit der EU, 1999 erhielt die Türkei den Status eines Beitrittskandidaten, 2005 wurden die Beitrittsver- handlungen offiziell aufgenommen. Der Beitritt bleibt jedoch ungewiss. Zum einen erkennt die Türkei das EU-Mitglied Zypern nicht als Staat an. Zypern besitzt wie jedes andere EU-Land ein Veto-Recht und kann somit einen möglichen Beitritt boykottieren. Zum anderen finden immer wieder massive Menschenrechtsverletzun- gen und Verstöße gegen die Meinungsfreiheit, im Speziel- len die Pressefreiheit sowie die Religions- und Versamm- lungsfreiheit, statt. Obwohl alle Mitgliedstaaten der EU dem bisherigen Bei- trittsprozess zugestimmt haben, lehnt ein großer Teil so- wohl der EU-Bürgerinnen und -Bürger als auch der Bürge- rinnen und Bürger der Türkei den Beitritt ab! Der Weg zu einer eventuellen Vollmitgliedschaft wird sehr lang und mühsam sein – und in erster Linie davon abhängen, ob beide Partner bereit dazu sind. M2 Der türkische Ministerpräsident Ahmet Davutoglu mit dem EU-Ratspräsidenten Donald Tusk und dem Kommissions- präsidenten Jean-Claude Juncker beim EU-Gipfel am 18.3.2016 in Brüssel, bei dem ein Pakt zwischen EU und Türkei zur Bewältigung der Flüchtlingskrise beschlossen wurde Flüchtlingsabkommen mit der Türkei Alle Flüchtlinge, die ab dem 20. März, also diesen Sonntag, irregulär nach Griechenland kommen, sollen zurück in die Türkei geschickt werden. Die Rückführungen sollen am 4. April starten. Das Datum ist so kurzfristig gewählt, damit es für Flüchtlinge keine Anreize gibt, noch vorher die ge- fährliche Reise über die Ägäis zu wagen. Das soll „das Geschäftsmodell der Schmuggler brechen“, wie es in der Erklärung heißt. Trotzdem muss jeder Asylantrag in Griechenland einzeln geprüft werden. Es werde keine „kollektiven Ausweisun- gen“ geben, heißt es im Abschlussdokument. Wer also nachweisen kann, dass er in der Türkei nicht sicher ist, hat in der EU Anspruch auf Schutz. Darüber sollen in mög- lichst schnellen, aber sauberen Verfahren Richter und Asylverfahrensbearbeiter entscheiden. Voraussetzung für die Rückführung ist, dass die Türkei alle Flüchtlinge ent- sprechend der Genfer Konvention behandelt. Das habe die Türkei beim Gipfel zugesagt und größtenteils auch schon umgesetzt, sagte Bundeskanzlerin Merkel. Für jeden Syrer, der aus Griechenland in die Türkei zurück- gewiesen wird, gelangt ein Syrer aus dem Land über lega- le Verfahren in die EU. Dieser Mechanismus soll ab dem 4. April gelten und dazu führen, dass die irreguläre Einrei- se nach Europa an Attraktivität verliert. Für dieses 1 :1-Um- siedlungsverfahren stehen zunächst 18 000 Plätze zur Verfügung. Sollten dennoch mehr Bürgerkriegsflüchtlinge irregulär nach Griechenland kommen und in die Türkei zurückkehren müssen, soll ein zweites Kontingent von 54 000 Personen greifen. (nach: http://www.zeit.de/politik/ausland/2016-03/eu- gipfel-tuerkei-abkommen-fluechtlinge-angela-merkel, Lenz Jacobsen, 18.3. 2016, abgerufen am 20. 4. 2016) M3 Flüchtlingsabkommen EU – Türkei Arbeitsheft S. 61, 62 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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