global 6. Geographie und Wirtschaftskunde, Schulbuch
10 „Europa liegt woanders“ – Europa ist für viele Menschen weit weg, vor allem die Europäische Union, also der Zusam- menschluss von europäischen Staaten, die ihr Schicksal gemeinsam gestalten wollen, dennoch: Europa – das sind WIR! Wir sind EU-Bürgerinnen und EU-Bürger Der Begriff der „ Unionsbürgerschaft “ wurde 1992 durch den Vertrag von Maastricht im Art. 17 EG-Vertrag eingeführt: Die Bürgerin oder der Bürger als Staatsangehörige bzw. Staats- angehöriger eines EU-Mitgliedstaates ist seit 1992 automa- tisch auch Unionsbürgerin bzw. Unionsbürger. Seit dem 1.12. 2009 ist die Unionsbürgerschaft durch den Vertrag von Lissabon in Art. 20 über die Arbeitsweise der EU (AEUV) geregelt. Die EU-Unionsbürgerschaft ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft, ersetzt sie aber nicht. Wir haben EU-Bürgerrechte Durch die Unionsbürgerschaft entsteht zwischen der Bür- gerin bzw. dem Bürger und der Union ein Rechtsverhältnis, das Rechte und Pflichten beinhaltet, wobei letztere für die Bürgerinnen und Bürger (etwa eine europäische Wehr- pflicht) bislang nicht vorgesehen sind. Zu unseren Rechten gehören insbesondere: • die Freizügigkeit • das Diskriminierungsverbot • das Kommunalwahlrecht am Wohnort • das Wahlrecht zum EU-Parlament • der diplomatische und konsularische Schutz • das Petitions- und Beschwerderecht • das Recht, in einer der Amtssprachen der EU mit der EU zu kommunizieren Was hat die EU mit meinem Leben zu tun? M1 Merkmale eines EU-Reisepasses Der erweiterte Binnenhandel trägt dazu bei, Arbeits- plätze zu sichern. Andererseits behindern Regulierung und Zentralisierung bis zu einem gewissen Maß die Wirtschaft, vor allem die Bemühungen kleinerer Unternehmen. Ein Schwachpunkt ist die ausufernde Bürokratie der Europäischen Union. Entscheidungsprozesse innerhalb der EU-Behörden sind kompliziert und intransparent. Lobbyisten können EU-Entscheidungen in undemokrati- scher Weise beeinflussen. Mit der Ökodesign-Richtlinie, die zB Glühbirnen verbietet oder die Wattzahl von Staubsaugern beschränkt, sind viele Bürgerinnen und Bürger nicht einverstanden. Telefonieren ist in den letzten Jahren bedeutend billiger geworden. Fliegen ist wesentlich preisgünstiger geworden. So genannte „Haustürgeschäfte“ können widerrufen werden. Die Gewährleistungszeit für Konsumgüter (zB für elek- tronische Geräte) beträgt zwei Jahre. Umweltverschmutzung kennt keine Grenzen – die EU hat verbindliche Standards eingeführt. Es gibt EU-Standards für Trinkwasser, an die sich alle Mitgliedstaaten halten müssen. Reisen in Europa ist vielfach einfacher geworden – zwi- schen vielen Staaten gibt es keine Grenzkontrollen mehr. Wir können in vielen Staaten Europas genauso arbeiten wie zu Hause. In Europa gibt es keine gemeinsame Sprache. Wird man im EU-Ausland krank oder hat einen Unfall, so muss man sich nicht mit komplizierter Bürokratie herumschlagen, da es zB die Europäische Versicherungs- karte gibt. Der einheitliche Binnenmarkt erleichtert Einkauf und Produktion. Europol kooperiert im Sinne der EU-Staaten. Die Lebensmittelhersteller haben Kennzeichnungspflicht – wo zB Genmanipulation drinnen ist, muss dies auch vermerkt sein. M2 Beispiele pro und contra Kompetenzorientierte Lernziele Die Auswirkungen des europäischen Integrationspro- zesses auf das eigene Leben analysieren Krisen im europäischen Integrationsprozess beurteilen Die Europäische Union und ich Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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