sprachreif 4, Schulbuch

124 Themenklammer 4: Das Urheberrecht Auf dem Weg zur Matura Verfassen Sie eine Zusammenfassung . Situation : Sie bereiten sich für eine Debatte im Deutschunterricht zum Thema „Urheberrecht“ vor und haben den folgenden Artikel dazu online gefunden. Sie fassen diesen daher zusammen, um über die rechtlichen Gegebenheiten zum Thema „Urheberrecht“ gut informiert zu sein. Lesen Sie den Bericht Werknutzungsrechte und -bewilligungen im Urheberrecht . Verfassen Sie nun die Zusammenfassung und bearbeiten Sie dabei die folgenden Arbeitsaufträge : • Erklären Sie den Begriff „Urheberrecht“ und erklären Sie in eigenen Worten, wer ein Werk nutzen darf. • Zeigen Sie den Unterschied zwischen Werknutzungsbewilligungen und -rechten auf und stellen Sie dar, weshalb die Unterscheidung der Begriffe wichtig ist. • Formulieren Sie Konsequenzen, die sich aus der Nichtbeachtung des Urheberrechts ergeben können. Schreiben Sie zwischen 270 und 330 Wörter. Markieren Sie Absätze mittels Leerzeilen. 1 Textbeilage 1 Werknutzungsrechte und -bewilligungen im Urheberrecht Stand: 06.06.2017 Was ist ein Werk im Sinne des Urheberrechts? Unter einem Werk versteht man im Urheber- recht „eigentümliche geistige Schöpfungen“ auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst. Diese ge- nießen jedenfalls dann Schutz, wenn es sich nicht um herkömmliche (landläu²g seit jeher übliche) Gestaltungen handelt. Sie müssen dem- nach eine gewisse Originalität – also schöpferi- sche Eigenart – aufweisen. In jüngerer Zeit lässt sich beobachten, dass zunehmend auch „einfa- cheren Werken“ urheberrechtlicher Schutz zuer- kannt wird. Gängige Beispiele für Werke, die diese Kriterien regelmäßig erfüllen, sind Werbetexte, Gra²ken & Layouts, Fotogra²en, einprägsame Tonabfol- gen („Jingles“), Kurzfilme sowie komplexere Computerprogramme. Wer darf ein Werk im Sinne des Urheber- rechts nutzen? Das Urheberrecht bestimmt, dass die meisten Verwertungsarten dem Urheber vorbehalten bleiben. Insofern darf alleine dieser das Werk vervielfältigen, ö¬entlich verbreiten, online stel- len, usw. Einem Dritten ist die Verwertung erst gestattet, nachdem mit dem Urheber eine ent- sprechende Nutzungsvereinbarung getroffen wurde. In der Praxis werden solche Vereinbarungen häu²g als Lizenzverträge bezeichnet. Um klare rechtliche Verhältnisse zu scha¬en, emp²ehlt es sich, diese ausdrücklich und in Schriftform festzuhalten. Andernfalls ist es überaus schwie- rig festzustellen, welche Rechte vom Urheber konkret eingeräumt wurden. 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 30 32 34 Schriftliche Kompetenz Semester- check Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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