sprachreif 1, Schulbuch

171 Lesen Sie den Zeitungsartikel aus der Wiener Zeitung und recherchieren Sie anschließend im Internet die Begriffe aus der Infobox. Sammeln Sie danach selbst Beispiele für Werbeaussagen, die zulässig bzw. nicht mehr zulässig sind und notieren Sie diese in untenste- hender Tabelle. zugelassene Werbeaussagen nicht EU-normkonforme Werbeaussagen „zuckerfrei“ „Stärkt Ihre Abwehrkräfte“ Vergleichen Sie Ihre Ergebnisse im Plenum. Zwischenstopp Sie sollten jetzt folgende Teilkompetenzen erworben haben: • sich mit Werbung (Print-, Fernseh-, Internet-, Radiowerbung, etc.) kritisch auseinandersetzen können • Werbestrategien hinterfragen können A45  B C A46  Infobox Foodwatch Health-Claims-Verordnung Verbraucherschutz Kennzeichnungssystem für Lebensmittel Numerus, Genus, Kasus des Nomens/Getrennt- und Zusammenschreibung AH S. 38 f., S. 26 f. M Merkenswert: Numerus (Zahl), Genus (Geschlecht), Kasus (Fall) des Nomens Bei der Schreibung von Nomen sollten Sie beachten, dass Ihnen insbesondere bei der Mehrzahlbildung von weniger gebräuchlichen Nomen Fehler unterlaufen können. Sollten Sie unsicher sein, ziehen Sie ein Wörterbuch zu Rate. Der Begriff Genus bezeichnet das Geschlecht eines Nomens, also weiblich, männlich oder sächlich ( die Meinung, der Charakter, das Wesen ). Hier sind Fehler seltener, allerdings ist darauf zu ach- ten, dass bestimmte Wörter im österreichischen Deutsch und im bundesdeutschen Deutsch unterschiedlich gehandhabt werden ( der/das Monat, die/das E-Mail ). Der Kasus bezeichnet den Fall, in dem ein Nomen steht, also entweder den Nominativ, den Genitiv, den Dativ oder den Akkusativ. Häufig entstehen Probleme nach der Verwendung von Präpositionen, die immer einen bestimmten Fall verlangen. Mediale Bildung Sprach­ reflexion Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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