Big Bang HTL 2, Schulbuch

6 0.3 Sicherheitsvorschriften beim Experimentieren Folgende Regeln sind unbedingt zu beachten: 1. Die Versuchsanweisungen müssen genau eingehalten werden: Mengenangaben, Angaben über Schutzausrüstung und Gefahren, Entsorgungshinweise. Die H- und P-Sätze müssen auf den Etiketten der Chemikalienbehälter ange- geben werden, daher werden sie nicht gesondert bei den Versuchsanleitungen angegeben. 2. Bei entsprechender Kennzeichnung sind Schutzbrillen zu tragen. Diese Brillen müssen auch über eine eventuell vorhandene Brille getragen werden, denn nur sie bieten einen seitlichen Augenschutz. Die Tragepflicht beginnt vor Beginn des Versuchs beim Vorbereiten des Versuchs und endet erst nach der Entfernung/Entsorgung aller im Labor befindlichen Chemikalien. (Es könnte ja zum Beispiel der Nachbar noch experimentieren, auch wenn man selbst schon fertig ist.) 3. Vor Beginn eines Experiments müssen die Standorte der Sicherheitseinrichtungen im Raum bekannt sein: Feuer- löscher, Löschdecke, Löschsand, Augendusche, Strom – Not- Aus-Schalter,… 4. Bei Arbeiten mit dem Gasbrenner ist darauf zu achten, dass sich keine brennbaren Substanzen in der Nähe der Flamme befinden. Vorratsgefäße verschließen und entfer- nen, lange Haare zurückbinden etc. Reagenzglasöffnungen nicht auf Personen richten. 5. Für die Entnahme verschiedener Chemikalien müssen jeweils eigene Löffel/Spateln benutzt werden. 6. Chemikalien dürfen grundsätzlich nicht gekostet werden. 7. Im Chemiesaal ist Essen und Trinken nicht erlaubt. 8. Weitere Vorschriften sind der Laborordnung der jeweili- gen Schule zu entnehmen. Alle im Buch beschriebenen Experimente sind von den Autorinnen selbst durchgeführt worden. Für Gelingen und Sicherheit können der Verlag und die Autorinnen keine Haftung übernehmen. 0.4 Entsorgungsvorschriften von Chemikalien in Schullabors Bei chemischen Versuchen in Schullabors ist darauf zu achten, die Mengen an Abfallstoffen möglichst gering zu halten. Trotzdem lassen sich Abfälle nicht ganz vermeiden. Zur Entsorgung gefährlicher Abfälle sind Behälter vorge- schrieben (Übersicht nächste Spalte). Eventuell können weitere Behälter an der Schule verwendet werden, erkundi- ge dich bei deiner Lehrkraft! Entsorgungshinweise befinden sich bei den einzelnen Versuchsanleitungen. Behälter mit der Kennzeichnung A: Gefahrenpiktogramme Organische Lösungsmittel, die mit Wasser nicht mischbar sind und weder Halogene noch Schwefel enthalten. Z. B. Benzine, Aromatische Kohlenwasserstoffe, höhere Alkohole usw. Behälter mit der Kennzeichnung B: Gefahrenpiktogramme Organische Lösungsmittel, die mit Wasser mischbar sind und weder Halogene noch Schwefel enthalten. Z. B Methanol, Glycole, Propanol, usw. Behälter mit der Kennzeichnung Cl: Gefahrenpiktogramme Organische Abfälle, die Halogene und/oder Schwefel enthalten. Behälter mit der Kennzeichnung S (aus Polyethen) Gefahrenpiktogramm Lösungen von Schwermetallionen, z. B. Ag + , Hg + , Ba 2+ , Ni 2+ , Cu 2+ , Cr 3+ , Zn 2+ usw. Behälter für feste Abfälle 0.5 Das Protokoll Es ist sehr wichtig, naturwissenschaftliche Experimente exakt zu dokumentieren. Man muss die Ergebnisse nach- vollziehen und vergleichen können. Mit einem Protokoll muss man in der Lage sein, den Versuch auch noch Jahre später wiederholen zu können. Daher muss ein Protokoll folgende Elemente enthalten: Protokollteil Inhalt Thema Worum geht es? Die Überschrift des Versuchs. Name und Datum Wer hat das Experiment wann durch- geführt? Fragestellung Was soll mit dem Experiment heraus- gefunden werden? Theoretischer Hintergrund Was weiß man schon über dieses Thema? Versuchsaufbau Wie sieht die Versuchsanordnung aus? Skizze, Foto Versuchsdurchführung Welche Arbeitsschritte wurden durch- geführt? – Genaue Beschreibung! Eine andere Person muss in der Lage sein, das Experiment nur aufgrund dieser Beschreibung zu wiederholen. Versuchsbeobachtung/ Messung Was wurde gemessen, was konnte beobachtet werden? OHNE Deutung oder „Hinbiegen“ auf das gewünschte Ergebnis. Versuchsdeutung/ Interpretation Wie kann man das Versuchsergebnis deuten? Welche Schlüsse kann man ziehen? Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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